Hallo,
ich (Privatperson) stifte öfters Geld an gemeinnützige Vereins.
Gleichzeitig habe ich auch Aktien, deren Wert zu fast 100% aus Kursgewinnen besteht.
Folgende Idee:
Ich stifte die Aktien dem gemeinnützigen Verein; beim Übertrag auf das Depot des gemeinnützigen Vereins melde ich meiner Bank dies als Schenkung und zahle deswegen KEINE Kapitalertragssteuer.
Der gemeinnützige Verein ist steuerbefreit und zahlt beim Verkauf der Aktien ebenso keine Kapitalertragssteuer.
Ich erhalte vom gemeinnützigen Verein eine Bestätigung über eine Zuwendung über den Nennwert der Aktien zum Zeitpunkt des Übertrags.
Ich kann diesen Nennwert bei meiner Einkommenssteuer als Stiftung ansetzen.
Liege ich mit allem was ich oben geschrieben habe richtig oder habe ich da etwas falsch verstanden?
der gemeinnützige Verein ist nur insoweit steuerbefreit, als er seinem gemeinnützigen Zweck nachgeht - auf ESt-Deutsch in seinem „ideellen Bereich“. Neben diesem gibt es noch mögliche Zweckbetriebe (spielt hier keine Rolle) und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, zu dem unter anderem spekulative Finanzgeschäfte zählen. Du hängst dem Kassier damit eine Last ans Bein, mit der dieser nicht gerechnet hätte (und von der er vermutlich auch nichts weiß). Gibt es denn einen Förderverein, um die Gewinne aus dem jährlichen Sommerfest zu neutralisieren? Dann sollte dieser die Aktien in die Hand nehmen - alle Erträge, die er erzielt, werden dadurch ausgeglichen, dass er sie als Spende an den gemeinnützigen e.V. abführt.
Von der doppelten Steuerermäßigung für Dich (Schenkung statt Veräußerung und dann nochmal obendrauf Spende) geht ein ziemlich strenger Verwesungsgeruch aus, aber ein konkretes Argument aus dem EStG fällt mir gegen diese halbseidene Kasperei nicht ein - es könnte wohl so funktionieren.
Danke für die fundierte und offene Antwort.
Ich habe (natürlich) die Frage auch der KI gestellt; diese sieht eigentlich keine Probleme wenn die “Sachspende” unverzüglich in Geld umgewandelt wird und dem ideellen Zweck zugeführt wird.
Dennoch ziehe ich lieber noch einen Steuerberater hinzu um sicher zu sein.
Die Seite für mich als Spender scheint dagegen eindeutig zu sein. Insofern verstehe ich auch nicht wieso da Verwesungsgeruch oder halbseitene Kasperei im Spiel sein soll.
Wenn ich etwas spende dann ist diese für mich weg; es geht nur darum ob ich viel oder nicht so viel spenden kann. Und die Steuermässigung (des nicht gezahlten Kapitalertrags-Anteils) kriegt ein anderer gemeinnütziger Verein.
Da dieser Verein doch recht anerkannt und groß ist, sollten dessen Angaben doch hoffentlich verlässlich sein (man würde denken, dass die einen Steuerberater gefragt haben).
Sicher - ein Verein dieser Größe und Struktur hat keine Schmerzen damit, die Sache mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und mit dem Zweckbetrieb zu managen.
Der Kleintierzüchterverein Durlesbach aber schon, weil dessen Kassier mit 95%iger Wahrscheinlichkeit sagen wird: „Aber wir sind doch steuerbefreit!“ - und das stimmt halt so nicht.
Es kommt hier also ganz drauf an, was das für ein Verein ist, der die Aktien bekommt.
Und natürlich auch darauf, ob er sie sofort versilbert, wenn er sie bekommen hat, oder ob er sie erstmal hält - und damit entsteht halt ein Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Vereins.