Stiftung

Liebe/-r Experte/-in,
Bin seit 32 Jahren in einem Betrieb in unterschiedlichen
Einsatzbereichen tätig.
Vor ca. 20 Jahren wandelte der Besitzer sein Vermögen
(Betriebe, Filialen und Imobilien) in eine Stiftung um.

Soviel ich weis, sollen Arbeiter in Not unterstützt werden.

Vor ca. 2 Jahren habe ich durch Hörensagen mitbekommen,
daß angeblich die Betriebe von den Imobilien gesplittet wurden. (Ist so etwas rechtlich überhaupt möglich)

Dem Betrieb ging es seitdem,vieleicht auch schon vorher,
immer schlechter.

Schlechtes Managment und die Firma ausraubende Chefs
(Oberchef ist seit dem Tod des Seniors komischerweise
ein Mann den der Senior gefeuert hatte),machten die
Firma fast fertig.

Dieser Oberchef hat mit andauernden
„deklarierten Auslandsreisen“
mit ein paar Hampelmännerunterchefs die Firma in den
Ruin getrieben.

Vor ca. 2 Wochen wurde uns verkündet, daß es einen
neuen Chef gibt, der sich mit 51 % in die Firma
eingekauft hat, um diese zu „sanieren“

Vieleicht auch sich auf Kosten aller Mitarbeiter zu
sanieren.

Kann mir jemand auf meine nachfolgenden Fragen
Antworten, oder sagen wo könnte ich Antworten bekommen.

Kann eine Stiftung vieleicht nicht so lukrative Zweige
abstoßen oder absplitten.
Wird das Tun und Handeln von Stiftungen Überwacht
oder Kontrolliert.
Wenn ja ,von wem.
Kann ich irgend Jemanden beauftragen, evtl.Machenschaften aufzudecken.
Gibt es eine Stelle z.B. Finanzamt oder,oder,oder.
die so etwas aus öffentlichem Interesse
(wie z. B. Lebensmittelkontrolle) überprüft.

Für auch noch so kleine Hinweise wäre ich euch sehr
dankbar. Auch meine ca. 35 + ca. 15 Kollegen.

Freundlichste Grüße

MROKA

Liebe Mroka,

zuerst musst du schauen, um was für eine Art der Stiftung es geht. Es scheint sich hier um eine Familienstiftung zu handeln/ vielleicht eine privatnützige Stiftung. Soweit ich weiß, müsste eine Satzung der Stiftung beim zuständigen Amtsgericht einsehbar sein.
Was Ausgliederungen angeht, sind die prinzipiell möglich, bedürfen aber einer staatlichen Genehmigung.

Zur Aufsicht und anderen Sachen findest Du was unter folgendem Link:
http://www.bmj.bund.de/files/-/405/Abschlussbericht.pdf
Hier ist Föderalismus gefragt, je nachdem in welchem BL du wohnst, gibt es z.B. verschiedenes Aufsichtsrecht. (Anhang 16 und 17). Schau bitte da rein.

Es gibt auf jeden Fall Rechtsanwälte für Stiftungsrecht, Adressen findest du im Internet. Vielleicht finden sich in deiner Stadt solche, die auch kostenlose Stunden anbieten.

Mehr kann ich dir leider nicht helfen. Drücke aber Daumen fürs Gelingen.

kamilami

Generell: Wurde etwas in eine Stiftung übertragen, dann kann die Stiftung damit machen was Sie möchte, also auch Immobilien verkaufen oder kaufen, ebenso Firmenanteile und sonstige Dinge.
Der Stiftungszweck ist vorgegeben und muss erfüllt werden, dass zuständige Finanzamt schaut in diesem Punkt immer sehr genau hin.
Sollte es eine deutsche Stiftung sein, so kann diese nur Dinge umsetzen die im Stiftungsregelement hinterlegt sind.
Sollte es sich um eine Schweizer oder Liechtensteiner Stiftung handeln, so ist diese eine juristische Person und kann als solche auch wieder aufgelöst werden, hat aber bei der Gründung nicht die steuerlichen Vorteile wie eine deutsche Stiftung.

Das bedeutet: Eigentümer der Firma ist die Stiftung und diese setzt auch die Personen in die Geschäfsführung der Firma ein (früher war dies der Eigentümer, nach seinem Tod ein Fremd-Geschäftsführer)
und verwendet die Erträge für den Stiftungszweck (1/3)
für die Stiftungsgründer (1/3) und den Unterhalt der Stiftung (1/3)
Innerhalb der Firma kann der Geschäftsfüherer schalten und walten wie er möchte, solange die Stiftung ihn gewähren lässt.
Damit sind die Kosten in der Firma und der geht es nicht gut, ein Investor kann sich dort nun billig einkaufen, der (geringe) Erlöss fliest in die Stiftung und wenn das Ganze eine geplante Aktion ist, hat man billig eine Firma gekauft :smile:
Ein Schelm wer etwas Böses denkt.

Kurz: Wenn die Stiftung Ihren Geschäftsführer im Griff hat, dann sollte diese Situation eigentlich nicht vorhanden sein.
Wenn in der Stiftung aber jemand sitzt, der seine Interessen außerhalb der Stiftung sieht und das Spiel des Geschäftsführers unterstützt, dann kann dies nicht verhindert werden.
Die Stiftung verkauft ihr Vermögen und geht ins Bargeld (dieses bleibt in der Stiftung), verbunden mit einer Festgeldanlage, oder die Stiftung wird kapitalisiert und vergibt dann ein Darlehen an die Firma (sie besitzt ja noch 49%, wenn der Investor kommt)zu geringen Zinsen von 4-6%
Damit hat der Investor sein Kapital wieder in der Firma und kann über einen kurzen Zeitraum, mit den passenden Verträgen, sein Investment aus der Firma abziehen, hält 51% und zahlt das Darlehen an die Stiftung über neue Bankdarlehen, aufgenommen von der Firma, zurück (also wird wieder die Firma belastet)

Ich denke das diese Varianten Ihnen keine Hoffnung machen, sollten in der Firma und in der Stiftung Personen sitzen die eine gemeinsames Spiel treiben, so hat die Firma und die Stiftung keine Chance, sie werden einfach ausgehöhlt.

Gruß Uli

Hallo mroka,

Ich müßte zur Stiftung schon noch etwas mehr wissen um hier ein klare Auskunft zu geben. Vorallem was es für eine Stiftung ist.

Grundsätzlich ist es so, das nur rechtlich selbständige Stiftungen vom Regierungspräsidium überwacht werden. das regelt aber jedes Bundesland anders.

Unternehmensstiftungen gehören meist nicht dazu. Ich vermute, es handelt sich bei Ihnen um eine Beteiligungsträgerstiftung, da die Firma ja noch existiert und sich ein anderer daran beteiligen kann. Da können Sie auf keine staatlichen Macht als Kontrolle hoffen.

Grundsätzlich handelt die Stiftung hier wie ein Eigentümer. Das heißt, der neue Eigentümer hat mit 51 % das Sagen und kann wirtschtliche Entscheidungen gemäß dem Gesellschaftervertrag treffen. Dazu können auch Betriebsverlagerungen und Verkäufe gehören.

Mit der Stiftung als Eigentümerin hat das also alles wenig zu tun. Es sind rein wirtschaftliche Entscheidungen und dafür ist eher der/die Betriebsrat/Gewerkschaft zuständig.

Viele Grüße

Matthias Daberstiel

Liebe/-r Experte/-in,

Kann mir jemand auf meine nachfolgenden Fragen
Antworten, oder sagen wo könnte ich Antworten bekommen.

Kann eine Stiftung vieleicht nicht so lukrative Zweige
abstoßen oder absplitten.
Wird das Tun und Handeln von Stiftungen Überwacht
oder Kontrolliert.
Wenn ja ,von wem.
Kann ich irgend Jemanden beauftragen, evtl.Machenschaften
aufzudecken.
Gibt es eine Stelle z.B. Finanzamt oder,oder,oder.
die so etwas aus öffentlichem Interesse
(wie z. B. Lebensmittelkontrolle) überprüft.

Antwort 25.11.2009
Hallo Mroka,
wende dich an die Stiftungsaufsicht bei der Justizbehörde. In Hamburg sitzt diese in der Nähe vom Gänsemarkt, Drehbahn.
Gruß
S.