Kann man eine Stiftung für Familienangehörige gründen, um damit z.B. ein Auslandsstudium eines Kindes zu finanzieren? Damit Steuern sparen?
Kann man eine Stiftung für Familienangehörige gründen, um
damit z.B. ein Auslandsstudium eines Kindes zu finanzieren?
Damit Steuern sparen?
Sorry, ich kann hier nicht weiterhelfen.
Herr Zumwinkel wird hier vielleicht Tips geben können.
Hallo Gordon,
Kann man eine Stiftung für Familienangehörige gründen,
Sie machen keine Aussage wer die Stiftung gründet und wo das passieren soll. Ich setze daher voraus, das Sie sie selbst in Deutschland gründen wollen.Dazu sehen Sie im BGB §§ 80 ff. nach. Aus Ihrer Frage ist ersichtlich, dass Sie den Begriff der Stiftung nicht verstehen. Die Stiftung dient dem Erhalt eines Vermögens und ist eine einseitige Willenserklärung, so wie z.B. die Erblassung. Sie ist grundsätzlich keine Steuersparmodell, es sei denn Sie ist gemeinnützig. Ihr Modell sieht offenbar vor das Vermögen aufzubrauchen.
um damit z.B. ein Auslandsstudium eines Kindes zu finanzieren?
Möglicherweise. Welches Land soll es z.B. denn sein ? Die deutsche Stiftung, die Sie vielleicht ansprechen unterliegt aber dennoch deutschem Recht, also der AO § 51 § 52. Im Übrigen gibt bereits genügend Stiftungen weltweit, die genau das tun, nämlich Ausbildungen zu finanzieren. Auch Konzerne weltweit unterhalten solche Stiftungen. Kann Ihr(e) Student(in) sich im Ausland für eine Förderung einer ausländischen Stiftung qualifizieren ?
Damit Steuern sparen?
Man kann aber Sie nicht. Begründung: Die Stiftung muss dem u.a. dem Gemeinwohl dienen ( § BGB 80 ). Sie ist eine ganz ordinäre Rechtsperson und damit steuerpflichtig. Steuerbefreiung hat andere Vorraussetzungen, nämlich z.B die Gemeinnützigkeit ( AO $ 51 $ 52 ) Ihre Idee einer Stiftung ist möglicherweise nicht praxistauglich.
Alles Gute !
Halford
Ich weise daraufhin , dass ich hier keine rechtsverbindlichen Aussagen machen kann und will. Die obige Anfrage geht über das in einem Laienforum machbaren weit hinaus.
Bitte konsultieren Sie einen richtigen Steuerberater. Meine Kenntnisse als lediglich Steuer-Interessierter sind lückenhaft und können keine Grundlage für Entscheidungen darstellen:
Eine privatnützige Familienstiftung ist eine Stiftung, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet wird. Sie genießt keine steuerlichen Vorteile; die Übertragung von Vermögen auf eine solche Stiftung ist regelmäßig erbschaft- und schenkungssteuerpflichtig. Als im Inland ansässige sonstige juristische Person des privaten Rechts sind die Erträge der Stiftung körperschaftsteuerpflichtig. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und sofern die Stiftung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unerhält, unterliegt sie mit diesem zusätzlich der Gewerbesteuer, wenn der Gewerbeertrag den gewährten Freibetrag von 3.900 überschreitet. Zuwendungen der Familienstiftung an Begünstigte sind beim Begünstigten einkommensteuerpflichtig. Es handelt sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen dürften.
Die gemeinnützige Familienstiftung ist von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Dies gilt nicht für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn dessen Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 35.000 Euro übersteigen. Bei der Zuführung von Vermögen fällt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer an. Unternehmenswerte dürfen steuerneutral (zu Buchwerten) in die Stiftung eingebracht werden. Aber Die Ausschüttungen sind einkommensteuerpflichtig:
Die gemeinnützigen Familienstiftung darf bis zu ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, den Stifter und seine nächsten Angehörigen in angemessener Weise zu unterhalten. § 58 Nr.5 AO
Den Kreis der nächsten Angehörigen zieht die Finanzverwaltung bis zur Enkelgeneration. Nach der dritten Enkelgeneration ist die Gemeinnützigkeit gefährdet.
Allerdings sind die Zuwendungen der Stiftung beim Begünstigten als wiederkehrende Bezüge zu versteuern. Wiederkehrende Bezüge gehören zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 S. 2 EStG. Sie unterliegen für die Besteuerung dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 lit i EStG und dem progressiven Einkommensteuertarif nach 32 a EStG. Damit sind die Zuwendungen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig.
Aber: überschreitet der Begünstigte mit seinem zu versteuernden Einkommenden nicht den Grundfreibetrag von 8004 Euro (2010), dann ist keine Steuer festzusetzen…
Steuerersparnisse kann der Stifter durch Spenden an die gemeinnützige Stiftung geltend machen. So darf er seine Zuwendungen anlässlich der Stiftungserrichtung im Gründungsjahr und in den nachfolgenden 9 Jahren einen Betrag von 1 Mio. geltend machen, maximal die tatsächlich geleisteten Zuwendungen. Außerdem darf er weitere Ausgaben bis zu einem bestimmten Betrag gelend machen. Es ist jedoch augenscheinlich, dass der Staat lediglich darauf verzichtet, Steuern auf Einkommen und Vermögen zu erheben, das der Stifter freiwillig für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung stellt…
Damit ist eine Stiftung kein Steuersparmodell…
lg Melanie
Kann man eine Stiftung für Familienangehörige gründen, um
damit z.B. ein Auslandsstudium eines Kindes zu finanzieren?
Damit Steuern sparen?
Kann man eine Stiftung für Familienangehörige gründen, um
damit z.B. ein Auslandsstudium eines Kindes zu finanzieren?
Damit Steuern sparen?
Obwohl ich kei Jurist bin, kann ich sagen, dass meines Wissens nach die Gründung einer Stiftung für jeden Zweck möglich ist. Wenn man als Stiftungsmitglieder nur Familienangehörige einträgt, dann kommt auch kein anderer an das Geld, und alles bleibt in der Familie.
Hallo,
Familienstiftungen sind grundsätzlich nicht gemeinnützig( siehe unten) Gründet man eine andere Art der Stiftung, gibt es eine Liste von Stiftungszwecken, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt.
Gruss
CM
aus: Wikipedia.de
Familienstiftungen
Familienstiftungen sind rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien dienen, sei es durch Gewährung von Zuwendungen (Kapitalstiftung) oder durch Aufrechterhaltung einer Vermögensgesamtheit wie z. B. Unternehmen (Anstaltsstiftung). Zu unterscheiden ist die unternehmensverbundene von der privaten Familienstiftung, die nur steuerliches Privatvermögen verwaltet. Auch hier erfolgt die Anerkennung durch die zuständige staatliche Behörde. Eine Aufsicht erfolgt nur insoweit, als sicherzustellen ist, dass ihr Bestand und ihre Betätigung nicht dem Gemeinwohl zuwiderlaufen.
Familienstiftungen sind grundsätzlich nicht gemeinnützig. So ist die Einbringung des Stiftungsvermögens bei der Gründung schenkungsteuerpflichtig und daneben kommt es zu einer besonderen Erbschaftsbesteuerung, der so genannten Erbersatzsteuer: Alle dreißig Jahre muss die Familienstiftung Steuer in Höhe der Erbschaftsteuer bezahlen, die anfallen würde, wenn ihr Vermögen auf zwei Kinder vererbt würde.
Kann man eine Stiftung für Familienangehörige gründen, um
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Damit Steuern sparen?
Kann man eine Stiftung für Familienangehörige gründen, um
damit z.B. ein Auslandsstudium eines Kindes zu finanzieren?
Damit Steuern sparen?
Hoffentlich nicht!
Kann man eine Stiftung für Familienangehörige gründen, um
damit z.B. ein Auslandsstudium eines Kindes zu finanzieren?
Damit Steuern sparen?
Interessante Frage, kenn mich leider nicht aus, wär was für den Steuerberater. Grüße Fakra