Liebe wer-weiss-was Experten,
eine Frage zum Thema „NPO“.
Ist eine Stiftung öffentlichen Rechts automatisch eine NPO? Eine Stiftung wie die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ oder „Braunschweigischer Kulturbesitz“ arbeitet ja nicht für den eigenen Profit, sondern setzt das Vermögen für die Erhaltung der regionalen Kulturgüter ein bzw, unterstützt Einrichtungen wie Universitäten, Theater, etc.
Kann man verallgemeinert sagen „Stiftung = NPO“ oder gibt es da einen Haken?
Vielen Dank und besten Gruß,
Martin
hi,
eine Frage zum Thema „NPO“.
Ist eine Stiftung öffentlichen Rechts automatisch eine NPO?
stiftungen sind an sich nicht non-profit-organisationen.
stiftungen öffentlichen rechts werden wohl meist ohne hinsicht auf die erzielung von „profit“ gegründet. es wäre aber (theoretisch) denkbar, eine art von „profit“ in die stiftungssatzung einzubauen. (zumindest „mental-intellektueller profit“ wird wohl oft mitgemeint sein, aber das ist nicht profit im engeren sinn.)
de facto werden „stiftungen öffentlichen rechts“ also generell „non-profit-organisationen“ sein.
Eine Stiftung wie die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ oder
„Braunschweigischer Kulturbesitz“ arbeitet ja nicht für den
eigenen Profit, sondern setzt das Vermögen für die Erhaltung
der regionalen Kulturgüter ein bzw, unterstützt Einrichtungen
wie Universitäten, Theater, etc.
Kann man verallgemeinert sagen „Stiftung = NPO“ oder gibt es
da einen Haken?
die gleichung „st.ö.r. = npo“ stimmt aber schon deswegen nicht, weil noch lange nicht jede non-profit-organisation eine stiftung öffentlichen rechts ist. das ist der prinzipielle haken.
m.
Hallo und besten Dank für die schnelle Antwort.
Dass die Gleichung nicht beidseitig aufgeht verstehe ich wohl und macht Sinn, aber dass eine Stiftung öffentlichen Rechts grundsätzlich auch eine NPO ist, kann man so sagen? Muss denn eine Einrichtung etwas „tun“/„beantragen“, um eine NPO zu werden oder ist eine Einrichtung, die ihre Einnahmen nicht an die Mitglieder auszahlt, sondern für den „Zweck“ einsetzt automatisch eine NPO?
Herzlichen Dank,
Martin
hi,
Dass die Gleichung nicht beidseitig aufgeht verstehe ich wohl
und macht Sinn, aber dass eine Stiftung öffentlichen Rechts
grundsätzlich auch eine NPO ist, kann man so sagen?
„grundsätzlich“ i.s.v. „generell“, „in den allermeisten fällen“: ja
Muss denn
eine Einrichtung etwas „tun“/„beantragen“, um eine NPO zu
werden
nein. sie darf etwas nicht tun: profit machen.
m.