Stiftungsrecht, gemeinnützigkeit

möchte mit ein paar leuten zusammen eine gemeinnützige stiftung einrichten. kann mir jemand sagen wo ich hierzu informationen kriegen welche voraussetzungen gegeben sein müssen um anerkannt zu werden, auch bezüglich der steuerbefreiung usw.

also alle was ben dazu gehört!!

vielen dank schon mal.

möchte mit ein paar leuten zusammen eine gemeinnützige
stiftung einrichten.

Hallo, das Thema ist zu umfangreich. In jedem Buchhandel kann man aus dem „“ Beck-Rechtsberater im dtv „“ dazu das Taschenbuch bestellen, kostet ca. € 10,00 . Es geht auch per Google Suche.
Viel Erfolg camper111

hallo

das würde mich auch sehr interessieren. deshalb währe ich froh wenn die gesammelten infos dazu an mich weitergeleitet werden könnten.

ich bin überrscht das ich dazu gefragt werde. wie kommt denn das ? bin ich falsch eingetragen bei werweiswas ???

mfg
falko meister

möchte mit ein paar leuten zusammen eine gemeinnützige

stiftung einrichten. kann mir jemand sagen wo ich hierzu
informationen kriegen welche voraussetzungen gegeben sein
müssen um anerkannt zu werden, auch bezüglich der
steuerbefreiung usw.

also alle was ben dazu gehört!!

vielen dank schon mal.

Hallo nom38,

die meisten Informationen zur Stiftungsgründung findest Du beim Bundesverband deutscher Stiftungen.

www.stiftungen.org

Da das Stiftungsrecht je nach Bundesland variiert, kann ich Dir leider nicht sagen, wer für die Errichtung und Stiftungsaufsicht zuständig ist. In Sachsen ist es die Landesdirektion. In anderen Ländern gibt es eine extra Behörde dafür.

Die Gemeinnützigkeit regelt, wie für den Verein, das Finanzamt. Die Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit sind recht einfach. In §58 Abgabenordnung stehen alle steuerbegünstigten Zwecke drin. Wenn Deine Stiftung so etwas unterstützt und das für die Allgemeinheit tut, dann steht einer Gemeinnützigkeit nicht mehr viel im Weg, außer ein paar Formulierungen in der Stiftungssatzung. Das Finanzamt muß Euch dazu übrigens beraten und hält auch Mustersatzungen bereit.

Wenn Ihr eine selbständige Stiftung gründen wollt, braucht ihr vor allem eins: KAPITAL. Auch hier variieren die Beträge, welche die Stiftungsaufsicht den Stiftungen als Startkapital auferlegt. Sie liegen zwischen 50.000 Euro in Sachsen Anhalt bis 250.000 Euro in Bayern. Soweit mir bekannt. Grundsätzlich ist eine Stiftung erst handlungsfähig, wenn Sie Ihre Arbeit aus den Erträgen - und nur die darf sie einsetzen - finanzieren kann. Das sind bei aktuellem Zins und einem Kapital von einer Million Euro etwa 40-50 TEuro pro Jahr. Da muß man schon Kohle haben, um handlungsfähig zu werden.

Du mußt Dir also vorher überlegen, ob eine Stiftung die richtige Form für Dein Vorhaben ist.

Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten. Vielleicht gibt es in Eurer Region eine Bürgerstiftung. Die beraten auch zur Stiftungsgründung - insbesondere zu truehänderischen Stiftungen, die am Anfang noch einfacher zu händeln sind und nicht soviel Kapital brauchen. Auch Banken beraten. Wenn Du mir die Stadt mitteilst aus der Du kommst, kann ich Dir vielleicht noch konkretere Hinweise geben.

Wir haben übrigens gerade im aktuellen Fundraiser-Magazin das Thema Stifter und im Archiv unserer Website steht eine Ausgabe nur zum Thema Stiftungen. Vielleicht ganz spannend für Dich?

www.fundraiser-magazin.de

Viele Grüße

Matthias Daberstiel
www.spendenagentur.de

hallo falko

hier eine antwort die ich erhalten hab, leider wurde meine frage wieder gelöscht vonn www wegen vertsoß gegen einen §. egal, mit dem was ich hab kann ich was anfangen.

hoffe du auch

mfg norbert

die meisten Informationen zur Stiftungsgründung findest Du beim Bundesverband deutscher Stiftungen.

www.stiftungen.org

Da das Stiftungsrecht je nach Bundesland variiert, kann ich Dir leider nicht sagen, wer für die Errichtung und Stiftungsaufsicht zuständig ist. In Sachsen ist es die Landesdirektion. In anderen Ländern gibt es eine extra Behörde dafür.

Die Gemeinnützigkeit regelt, wie für den Verein, das Finanzamt. Die Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit sind recht einfach. In §58 Abgabenordnung stehen alle steuerbegünstigten Zwecke drin. Wenn Deine Stiftung so etwas unterstützt und das für die Allgemeinheit tut, dann steht einer Gemeinnützigkeit nicht mehr viel im Weg, außer ein paar Formulierungen in der Stiftungssatzung. Das Finanzamt muß Euch dazu übrigens beraten und hält auch Mustersatzungen bereit.

Wenn Ihr eine selbständige Stiftung gründen wollt, braucht ihr vor allem eins: KAPITAL. Auch hier variieren die Beträge, welche die Stiftungsaufsicht den Stiftungen als Startkapital auferlegt. Sie liegen zwischen 50.000 Euro in Sachsen Anhalt bis 250.000 Euro in Bayern. Soweit mir bekannt. Grundsätzlich ist eine Stiftung erst handlungsfähig, wenn Sie Ihre Arbeit aus den Erträgen - und nur die darf sie einsetzen - finanzieren kann. Das sind bei aktuellem Zins und einem Kapital von einer Million Euro etwa 40-50 TEuro pro Jahr. Da muß man schon Kohle haben, um handlungsfähig zu werden.

Du mußt Dir also vorher überlegen, ob eine Stiftung die richtige Form für Dein Vorhaben ist.

Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten. Vielleicht gibt es in Eurer Region eine Bürgerstiftung. Die beraten auch zur Stiftungsgründung - insbesondere zu truehänderischen Stiftungen, die am Anfang noch einfacher zu händeln sind und nicht soviel Kapital brauchen. Auch Banken beraten. Wenn Du mir die Stadt mitteilst aus der Du kommst, kann ich Dir vielleicht noch konkretere Hinweise geben.

Wir haben übrigens gerade im aktuellen Fundraiser-Magazin das Thema Stifter und im Archiv unserer Website steht eine Ausgabe nur zum Thema Stiftungen. Vielleicht ganz spannend für Dich?

www.fundraiser-magazin.de

Viele Grüße

Matthias Daberstiel
www.spendenagentur.de

Hey nom38,
schau in deiner Stadt mal auf die homepage deiner Behörde. Stiftungen haben mit der Justizbehörde und der Stiftungsaufsicht zu tun…aber auch mit dem Finanzamt wegen der Befreiungsvorschriften bzgl. Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, evtl. auch Umsatzsteuer.

Den Stiftungsgründungsvertrag erstellt ein Rechtsanwalt. Das heißt einen Rechtsanwalt ausfindig machen, der sich mit dem Stiftungsrecht auskennt.

In der Buchhandlung (juristigsche Abteilung) gibt es gute Bücher zum Thema Stiftung.

Es gibt auch ein Stiftungsverzeichnis. Einfach mal Stichwort im Internet eingeben.

In der Gründungsphase wird man i.d.R. voneinem Rechtsanwalt begleitet. Für die Buchführung und den Abschluss (oft Einnahmen-Überschuss-Rechnung, also keine Bilanz) benötigt man einen Steuerberater, der sich mit dem Stiftungsrecht auskennt. Habt Ihr jemanden in der Gruppe, der sich damit auskennt, benötigt Ihr evtl. keinen Steuerberater.

Ich war im Vorstand einer kleinen Stiftung und ich konnte aufgrund meiner beruflichen Ausbildung etc. die Buchführung, Jahresabschluss, Kontakt mit Finanzamt, Stiftungsaufsicht und Justizbehörde alleine führen.

Gruß aus Hamburg

Hallo,
wir können Ihnen beste Information zum Thema Stiftungsrecht geben.
Rufen Sie Herrn Skutlarek an. 0173 5657416. Vorab müßen dazu wichtig Fragen am Telefon dazu geklärt werden. Beste Grüße Stuhler

Hallo,
durch Urlaub/Geschäftsreise etwas verspätet, hier einige Gedanken:

Die gestellten Fragen sind von der Kategorie her ähnlich, wie: „Ich möchte einen
multinationalen Konzern gründen. Wer kann mir auf die Schnelle, gratis - alle
relevanten Infos und Tücken erklären. Bitte kurz fassen und „ganz wichtig“ - auf
alle Industrienationen einzeln eingehen!“

Bitte verstehen Sie das richtig. Ich bin seit einigen Jahren in diesem Metier tätig und
beobachte, welch ein Blödsinn oftmals in vielen Internetforen geschrieben werden.

Was ich den Fragen entnehme: Es sind ein paar Leute die sich zusammentun
wollen, um eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. Das heißt hier geht es um eine
„individuelle“ Gründung, und sehr wahrscheinlich NICHT aus Kapital oder
steuerlichen Gründen als Schwerpunkt.
Was haben Sie vor, welche Projekte sollen durchgeführt werden? Wie wollen
die tätig sein? Wieviel Kapital steht zur Verfügung etc.

Bei Ihren individuellen Wünschen und solch umfangreichen Fragen, kann ich Ihnen
nur empfehlen, sich an einen ausgewiesenen Profi zu wenden um sich dann gezielt
beraten zu lassen.
Dabei ist etwas Vorsicht geboten. Es gibt eine ganze Reihe von Anwälten und
weiteren Berufsständen, die neben zig anderen Themen, mit denen sie sich -ganz
toll- auskennen auch Stiftungsgründungen abhandeln.
Leider bekommt man dort meistens nur Standardinformationen und eine 0815-
Gründung.

Es gibt in Deutschland nur wenige Spezialisten.

Ich würde raten, dafür einen wirklichen Fachmann zu konsultieren.
In den vergangenen Jahren habe ich einige größere und auch kleinere Projekte mit
sehr individuellen Wünschen über einen Steuerberater in Köln gemacht.
Die Website ist eine Katastrophe und der hohe Spezialisierungsgrad nicht zu
erkennen. Trotzdem ein empfehlenswerter Fachmann.
http://www.finanz-recht.net/

Vorab ein paar grundlegende Infos bekommen Sie bei:

http://www.info-hotline.niedersachsen.de/live/live.php?
navigation_id=17514&article_id=67744&_psmand=110

http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksach…
200/117-07_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/117-07(B).pdf

http://www.hochschulkurs.de/vm2_2005_gemein_i.pdf

Viel Erfolg!
Sozius