Liebe Experten,
hatte meine Frage schon im Bereich „Allgemeine Rechtsfragen“ gestellt, aber dort passt sie eigentlich nicht hin, da es sich um den Breich Arbeit/Finanzen handelt. Versuche es daher jetzt hier.
Bei meiner Frage geht es darum, dass ich gern wissen würde, ob jemand, der mit seinem Geld eine Stiftung gründet, dabei auch trotzdem unter dem Strich etwas verdient (z.B. Steuerersparnis, aber welche Stuer denn?). Mich interessiert es einfach, ob es wirklich nur die pure Nächstenliebe ist, die jemanden zur Gründung einer Stiftung motiviert, oder ob es durchaus auch eigennützige Gründe geben kann, aus der heraus eine Stiftung entsteht.
Bei Wikipedia habe ich nachgelesen, dass das investierte Vermögen beim auch weiterhin dem Stifter gehört und nur der Erlös in die Stiftungszwecke fließt. Was wäre denn dann, wenn derjenige sein Geld – aus welchen Gründen auch immer – irgendwann wiederhaben möchte? Kann sich ein Stifter auch selbst in seiner Stiftung mit Gehalt anstellen lassen?
Stiftungen gehören ja schon lange zu unserer christlich-abendländischen Kultur. Und immer wieder gründen ja auch sehr große Unternehmen, die ansonsten alles andere als sozial sind, eine Stiftung. Ist ein Stifter also wirklich jemand, der selbstlos eine Menge Geld an andere abgibt, oder könnte es eventuell auch einfach eine ganz normale Möglichkeit des Geldverdienens sein, die als positiven Begleiteffekt dem Stifter den Ruf eines Altruisten verschafft?
Bin auf die Antwort gespannt! Es handelt sich übringes nicht um mich, da ich - leider - nicht das Geld habe, eine Stiftung zu gründen.
Rosinas
Hallo,
wenn du schon bei Wikipedia warst, hast du sicher auch gelesen, daß es verschiedene Stiftungen gibt. Nach meiner Meinung ist das Geld für immer dem Zugriff des Stifters entzogen, sollte es eine Hintertüre geben, wird das Finanzamt das sicher rückwirkend so behandeln, als wäre die Stiftung nie erfolgt (ich würde aber auch erwarten, daß eine solche Stiftung gar nicht erst anerkannt würde).
Im wesentlich wird der Grund schon sein selbst entscheiden zu wollen, was mit dem Vermögen passiert und das nicht z.B. den Erben zu überlassen.
Bei einer gemeinnützigen Stiftung fallen keine Steuern mehr an (hier ist aber nicht das Steuerbrett, falls ich da was übersehe). Das kann durchaus steuerliche Vorteile gegenüber der Variante den Ertrag erst selbst zu versteuern und dann für gemeinnützige Zwecke zu spenden, haben.
Eine andere Stiftung bezahlt genauso Steuern, wie jeder andere. Dafür darf der Zweck dann durchaus auch sein „eine Firma zusammenzuhalten“ oder „die Familie zu versorgen“.
Cu Rene
Hallo!
Der Stifer kann seine Einlage mit der er die Stiftung ins leben ruft im Rahmen des §10b EStG als Sonderausgaben abgesetzen wenn diese Stiftung steuerbegünstigte Zwecke fördert (§§ 52-54 der Abgabenordnung). Dies geht bis ca. 1 Mio. € in 10 Jahren. Spätere zustiftungen können dann auch wieder abgesetzt werden.
Die Satzung der Stiftung regelt was mit dem Geld geschieht. Wenn die Stiftung steuerbegünstigt sein soll, muss sie gewisse Voraussetzungen erfüllen um diesen Status zu erreichen (Siehe Abgabenordnung). Im Grunde gelten die gleichen Regeln wie für einen Verein, dieser kann steuerbegünstigt oder auch nicht steuerbegünstigt sein.
In der Regel wird verfügt, dass der Kapitalstock einer Stiftung renditeorientiert angelegt wird. Von der Rendite muss dann ein bestimmter Teil dem steuerbegünstigten Zweck zukommen, ein bestimmter Teil kann dazu verwand werden den Kapitalstock aufzubauen und soweit ich weiß kann bis zu max. 1/3 der Rendite an den Stifter zurückfliesen.
Bei Stiftungen fällt auch eine Erbersatzsteuer an. Alle 30 Jahre wird das Kapital der Stiftung der Erbschaftsteuer unterzogen weil der Gesetzgeber unterstellt, dass das Kapital ca. alle 30 Jahre von einer auf die nächste generation vererbt worden wäre, wenn es das Modell der Stiftung nicht gäbe.
Das ist es im Groben. Da die Sache etwas spezielle ist, habe ich auch nur an der oberfläche gekratzt.
Gruß
Jörg