Abgesehen davon, dass Schwarzarbeit auch den Umsatz steigert, nur eben nicht die Steuereinnahmen, wird der Schwarzarbeitende mit denselben Pflichten wie ein „normaler“ Arbeitnehmer belegt.
…wird der Schwarzarbeitende mit denselben Pflichten wie ein „normaler“ Arbeitnehmer
belegt.
Hast Du nur die Überschrift gelesen? Aus dem Urteil geht doch grade hervor, dass genau das nicht der Fall ist: es gibt keine Sachmangelhaftung bei Schwarzarbeit - ganz anders als bei legalen Aufträgen.
Gruß
Testare_
Abgesehen davon, dass Schwarzarbeit auch den Umsatz steigert,
nur eben nicht die Steuereinnahmen, wird der Schwarzarbeitende
mit denselben Pflichten wie ein „normaler“ Arbeitnehmer
belegt.
Woraus genau schließt du das? Das Urteil regelt im Prinzip genau das Gegenteil. Wer jemanden schwarz mit der Erbringung einer Leistung beauftragt, spart vielleicht etwas Geld ein, hat aber deutlich weniger Rechte, wenn die Leistung fehlerhaft ausgeführt wird. Und da Mängel gerade bei Handwerkern nicht gerade selten auftreten, sollte man sich das deswegen genau überlegen.
Ok, ich bin juristischer Laie, von daher verzeiht mir. Habe mich auch falsch ausgedrückt.
Vermutlich habt ihr recht, was ich aus dem Artikel herausgelesen habe, ist: der Schwarzarbeitende wird nicht für Sachschäden verantwortlich gemacht ( da der Auftraggeber ja einen schwarz Arbeitenden beschäftig hat, was illegal ist). Die Sache ist aber, das Schwarzarbeit nicht nur für den Auftraggeber sondern auch für den schwarz Arbeitenden Auftragnehmer attraktiv ist. Und naja, ich dachte das schwarz Arbeitende eben gar nicht zu Verantwortung wegen ihrer Arbeit gezogen werden, und das Urteil dies eben bestätigt… Liegt eben alles wieder beim Auftraggeber… Whatever!
Vermutlich habt ihr recht, was ich aus dem Artikel herausgelesen habe, ist: der Schwarzarbeitende wird nicht für Sachschäden verantwortlich gemacht ( da der Auftraggeber ja einen schwarz Arbeitenden beschäftig hat, was illegal ist).
Nee, es ging ausschließlich und explizit um Sachmängelhaftung. Diese wurde hier verneint. Nicht mehr.
Die Sache ist aber, das Schwarzarbeit nicht nur für den Auftraggeber sondern auch für den schwarz Arbeitenden Auftragnehmer attraktiv ist.
Naja, in diesem Fall für den Auftraggeber wohl nicht. Und ob noch hinterher für einen oder beide über die Schiene Finanzamt etwas kam, weiß auch keiner.
Und naja, ich dachte das schwarz Arbeitende eben gar nicht zu Verantwortung wegen ihrer Arbeit gezogen werden,
Bitte die Verneinung einer Sachmängelhaftung in diesem Fall nicht damit gleichsetzen, dass diese Schwarzarbeit auch steuerlich und/oder sozialversicherungsrechtlich usw. keine Folgen hätte. Möglicherweise interessierten sich auch noch das Finanzamt, Krankenkassen, Rentenversicherer, Sozialhilfeleistende für diese Einnahmen des Schwarzarbeiters. All dies war nicht Gegenstand dieser Verhandlung und wurde daher auch nicht quasi in einem Abwasch mit abgeurteilt.
und das Urteil dies eben bestätigt… Liegt eben alles wieder beim Auftraggeber… Whatever!
Das sollte eben jeder schwarz arbeiten Lassende bei seiner Kalkulation berücksichtigen.