Stille Beteiligung / Gesellschaftsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich bin gerade dabei eine GmbH zu übernehmen und muesste noch 2
Partner mit dazunehmen. Das Problem ist nur dass diese beiden Partner
weder im Außenverhältnis noch im Handelsregisterauszug auftauchen dürfen.
Habe mich hinsichtlich einer atypischen stillen Gesellschaft schon
etwas schlau gemacht.
Im Rahmen der atypischen stillen Gesellschaft habe ich verstanden,
dass sich das Stammkapital um die jeweiligen Beteiligungsanteile
erhöhen würde. Dies wäre aber aus meiner Sicht nicht dringend
notwendig.
Frage mich deshalb ob es da nicht noch andere
Beteiligungsmöglichkeiten gäbe bei der zusätzliche Teilhaber
respektive Gesellschafter im Außenverhältnis/HRB-Auszug nicht
ersichtlich wären.

Danke im Voraus

Joe

partiarisches Darlehen
Hi !

Anders, als bei einem „normalen“ Darlehen erhalten die Darlehensgeber beim partiarischen Darlehen einene vorher definierten Gewinnanteil.

Die Darlehensgeber müssen auch in der Bilanz nicht auftauchen und auch im HR und beim Finanzamt nicht angemeldet werden.

Das Finanzamt aber erfährt zumindest im Rahmen der Ausschüttung der Gewinnanteile von der „Beteiligung“, da Kapitalertragsteuer fällig wird.

BARUL76

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich bin gerade dabei eine GmbH zu übernehmen und muesste noch
2
Partner mit dazunehmen. Das Problem ist nur dass diese beiden
Partner
weder im Außenverhältnis noch im Handelsregisterauszug
auftauchen dürfen.
Habe mich hinsichtlich einer atypischen stillen Gesellschaft
schon
etwas schlau gemacht.
Im Rahmen der atypischen stillen Gesellschaft habe ich
verstanden,
dass sich das Stammkapital um die jeweiligen
Beteiligungsanteile
erhöhen würde. Dies wäre aber aus meiner Sicht nicht dringend
notwendig.
Frage mich deshalb ob es da nicht noch andere
Beteiligungsmöglichkeiten gäbe bei der zusätzliche Teilhaber
respektive Gesellschafter im Außenverhältnis/HRB-Auszug nicht
ersichtlich wären.

Hallo…

wie wäre es mit einer Unterbeteiligung?

Es wird ein schuldrechtlicher vertrag geschlossen aufgrund dessen der Unterbeteilgite so gestellt würde, als wäre er in einem bestimmten Umfang beteilgt. Der Vertrag wird zwischen Gesellschafter und Unterbeteiligtem geschlossen. Der Unterbeteiligte ist allerdings bei einer solchen Konstruktion nicht sehr geschützt.

Beliebt sind auch Treuhandverhältnisse. Der Treuhänder ist gesellschaftsrechtlich beteiligt, trifft aber die Abrede die Beteiligung im eigenen Namen auf fremde Rechnung zu halten. Man kann auch ggf. Stimmbindungsverträge treffen, damit der Treuhänder nur so agiert wie es der Treugeber möchte.

Steuerlich würde die Beteiligung dem Treugeber zugerechnet. Das nur also kurzer Einstieg. Gerade bei Treuhandverhältnissen gibt es sehr viele Abstufungen. Das gilt auch für Unterbeteiligungen.