Liebe Steuerexperten,
welche steuerlichen Vor- oder Nachteile hat es für einen Kapitalgeber, wenn er sich an einer Unternehmung als stiller Gesellschafter oder als Kommanditist beteiligt? Kann er die Einlage steuerlich geltend machen, was mir logisch erscheint, wenn er die Gewinne darauf versteuern muss.
Vielen Dank,
Andreas