Hallo
Kann mir einer den Unterschied sagen zwischen einer stil´len Gesellschaft und einer KG.
Hallo
Kann mir einer den Unterschied sagen zwischen einer stil´len Gesellschaft und einer KG.
Hi Danny,
Kann mir einer den Unterschied sagen zwischen einer stil´len
Gesellschaft und einer KG.
es gibt den sogenannten stillen Gesellschafter, der einer Gesellschaft eine Kapitaleinlage gibt, selbst aber nicht im Geschäftsbetrieb beteiligt ist, und auch nicht ins Handelregister eingetragen wird. Die anderen Facts kann ich Dir leider gerade nicht sagen, da ich mein schlaues Buch auf meinen Schreibtisch im Büro liegen habe.
Aber dafür gibts Google:
http://www.inasti.be/de/tools/glossary/dormant_partn…
http://www.steuerlexikon-online.de/Stille_Gesellscha…
http://www.schubel.de/GesR%20WS%202002/%A7%2012.htm
Das gibt hoffentlich schonmal einen Überblick zum stillen Gesellschafter.
Eine KG ist eine Gesellschaft (im Handelsregister eingetragen) mit mindestens einem persönlich haftenden gesellschafter (Komplementär) und den Kommanditisten, die eine Kapitaleinlage machen und nur bis zur Höhe dieser Einlage haften. Die Kommanditisten dienen also als Kapitalgeber wie stille Gesellschafter, nur dass sie offen auftreten.
Eine KG ist eine definierte Rechtsform, eine stille Gesellschaft eine Bezeichnung für eine bestimmte Vertragsart, wenn man so will.
Gruß
Oskar van der Kaalstraat
Hallo,
Eine KG ist eine definierte Rechtsform, eine stille
Gesellschaft eine Bezeichnung für eine bestimmte Vertragsart,
wenn man so will.
will ich eigentlich nicht
Im Ernst: Beide „fühlen“ sich zwar unterschiedlich an, sind aber letzten Endes das gleiche. Beides sind Gesellschaftsformen, die letztlich auf Verträgen fußen (ob mündlich oder schriftlich) und es gibt für beide rechtliche Rahmenbedingungen im HGB.
Die Unterschiede zwischen beiden liegen lediglich in der Ausgestaltung begründet, die Du - soweit ich das nach erstem Überfliegen beurteilen kann - zutreffend dargestellt hast.
Gruß,
Christian
Hi Christian,
will ich eigentlich nicht
Im Ernst: Beide „fühlen“ sich
zwar unterschiedlich an, sind aber letzten Endes das gleiche.
Beides sind Gesellschaftsformen, die letztlich auf Verträgen
fußen (ob mündlich oder schriftlich) und es gibt für beide
rechtliche Rahmenbedingungen im HGB.
da hast Du Recht. Worauf ich allerdings hinauswollte ist, dass sich ein stiller Gesellschafter an einem Handelsgewerbe beteiligt. Also stiller Gesellschafter bei einem Einzelkaufmann oder einer KG oder sonstewas. Man kann nicht als Rechtsform eine stille Gesellschaft eintragen lassen, die besteht neben der eigentlichen Rechtsform. Darin unterscheidet sie sich von der KG. In der Auswirkung, da gebe ich Dir Recht, ist es das gleiche, zumindest wie bei der KG.
Gruß Oskar