Hallo !
Im Zuge der Gründung einer GmbH (als Kapitalgründung) habe ich folgende Frage:
als Stammkapital sind 50.000 DM geplant, welche ich prinzipiell selbst aufbringen könnte, allerdings nur unter sehr grossen Anstrengungen.
Alternativ dazu hat mir mein Rechtsnawalt angeboten, mir das Geld oder einen gewissen Teil zur Verfügung zu stellen. Das ganze soll dann so laufen, dass er stiller Gesellschafter ist.
Ich plane, das Geld so schnell wie möglich aus dem Gewinn zurückzuzahlen, Verzinsung für ihn würde bei 4% liegen, ca. in 6 Monaten könnte der gute Mann wieder „ausbezahlt“ sein.
Gibt es irgendwelche Dinge zu beachten, hat er Stimmrecht als stiller Gesellschafter und wenn ja, kann man dies vertraglich ausschliessen ?
Könnte er (kennt sich ja als Rechtsanwalt aus) irgendwie trotz vertraglich ausgeschlossenem Stimmrecht „die Macht übernehmen“ und mich ausbooten ?
empfehle aus der Reihe Heidelberger Musterverträge „die stille Gesellschaft“ vom Verlag Recht und Wirtschaft (15,80 DM). Da kann man schon sehr viel erkennen und hat eine gute Vertragsvorlage.
Ein stiller Gesellschafter hat keinerlei Stimmrechte, er hat lediglich Einsichtsrechte (hat Dein Steuerberater aber auch). Er kann Dir nicht „reinreden“. Es gibt die Möglichkeit, eine Verzinsung zu vereinbaren oder auch eine Gewinnbeteiligung / Verlustzuweisung (im Falle eines Bankrotts ist er sein Geld natürlich los).
fallst Du Probleme hast die 50.000 DM Stammkapital sofort aufzubringen, denke noch an folgende Möglichkeiten:
es reichen für den Anfang 25.000 DM aus, wenn der Rest innerhalb eines Jahres eingezahlt wird. Außerdem kann man den Rest noch mit Sachen (Sachgründung) erfüllen, wenn diese durch einen Gutachter bewertet wurde. Dein Rechtsanwalt hätte Dich darüber aufklären müssen.
Wenn nicht genügend Startkapital im Moment vorhanden ist, könnte man die Gründung einer englischen Limited ins Auge fassen, die in Deutschland eine Zweigniederlassung einrichtet. Seit März 1999 sind solche Gesellschaften nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der gesamten EU wie eine mit vollem Stammkapital gegründete GmbH anzuerkennen. Der Vorteil liegt darin, daß man in England eine GmbH (Ltd.) ab 100 Pfund Stammkapital gründen kann, und daß diese innerhalb von zwei bis drei Wochen fertig eingetragen ist.
Weitere Informationen kannst Du über meine Homepage bekommen.