ich würde gerne wissen welche indizien im jahresabschluss auf
mögliche stille reserven hinweisen können?
Hallo,
ich würde gerne wissen welche indizien im jahresabschluss auf
mögliche stille reserven hinweisen können?
Also i.d.R. kann man solche stillen Reserven als Externer nicht erkennen, da man zu wenig Informationen hat. Da das Gesetz (HGB) die vorsichtige Bewertung vorschreibt und es somit regelmäßig zu einer Unterbewertung der Aktiv kommt, kann davon ausgegangen werden.
Am einfachsten wird es wohl noch bei erworbenen Grundstücken sein bzw. vergleichbarem Sachanlagevermögen. Liegt das Grundstück in einer Gegend, wo die Grundstückspreise seit dem Erwerb stärker gestiegen sind, ist eine stille Reserve aufgrund des Anschaffungskostenprinzips anzunehmen.
Letztlich müsste man wenn die Positionen in einer Bilanz durchgehen, die legitime Wahlrechte bei der Bilanzierung und Bewertung zulassen.
Hier kommt dann noch die Bedeutung des Anhangs zum Tragen. Da hier wesentliche Positionen der Bilanz und GuV erlärt und ergänzt werden müssen, kann der Bilanzleser stille Reserven nur aufgrund der intensiven Analyse des Anhangs und eben der BEachtung von Wahlrechten „selbst herausfinden“. Ist aber alles nicht gerade einfach.
VG
TraderS
Hallo,
ich würde gerne wissen welche indizien im jahresabschluss auf
mögliche stille reserven hinweisen können?
zu den Grundstücken wurde ja schon das wesentliche gesagt.
Hinweise auf stille Reserven geben bspw. die gewählten Abschreibungszeiträume. Entsprechen diese den vom BMF Mindestzeiträumen, kann man mit entsprechender Kenntnis der üblichen Wertverlaufskurven erkennen, ob stille Reserven im Anlagevermögen vorhanden sind. Dafür sprechen außerdem regelmäßig ausgewiesene Erträge aus Anlageabgängen.
Denkbar sind stille Reserven auch im Forderungs- und Vorratsbestand, allerdings wirds dann relativ knifflig. Bei den Forderungen achtet das Finanzamt schon recht penibel darauf, daß die Pauschalwertberichtigung angemessen gewählt wird. Bei den Einzelwertberichtigungen ist eine großzügige Bemessung etwas einfacher, allerdings ist der Effekt recht kurzfristig (normalerweise stellt sich ja recht schnell heraus, ob die Forderung doch noch beglichen wird bzw. in welcher Höhe) und nur bestenfalls rollierend.
Was das Vorratsvermögen angeht, braucht man schon einen sehr ausführlichen Jahresabschluß, in dem z.B. angegeben wird, nach welcher Lagerdauer die Vorräte pauschal im Wert herabgesetzt werden. Zusätzlich muß man über die notwendige Marktkenntnis verfügen, um beurteilen zu können, ob die Wertminderung großzügig oder angemessen gewählt wurde. Und natürlich hat auch hier das Finanzamt ein Wörtchen mitzureden.
Gruß,
Christian