Stille Rücklagen

Hallo!
Döllerer und auch Caemmerer zu den stillen Rücklagen:unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Aktionäre und Gläubiger liege die Gefahr der Reserven in ihrer stillen Auflösung. Sie könne nur wirksam bekämpft werden, wenn man die Bildung stiller Reserven überhaupt nicht zulasse.
Ist es denn möglich, die Bildung stiller Reserven zu verhindern?
stille Reserven bilden sich als Folge von Fehlschätzungen --> unvermeidbar
stille Reserven sind Konsequenz des Anschaffungspreisprinzips, steigt der Wert der Ware ist sie dennoch zu den AK zu bilanzieren --> man könnte alles immer zum Zeitwert ausweisen… ???
stille Reserven aufgrund überhöhter Rücklagen …
was könnte man machen? Wie könnte man die Bildung stiller Reserven vermeiden?
Hat jemand eine Ahnung oder eine Idee? Mir fällt nichts ein
liebe Grüße Sarah

Hi,

Wie könnte man die Bildung stiller
Reserven vermeiden?

das ist unter IFRS (ex-IAS) und US-GAAP schon weitgehend der Fall. Weite Teile der Aktiva sind zu Marktpreisen zu bewerten, d.h. stille Reserven fallen praktisch weg. Wenn man der Ansicht ist, daß ständig schwankende Wertansätze und die konsequente Verfolgung der anlegerorientierten Bilanzierung der Weisheit letzter Schluß sind, ist man hier auf dem richtigen Weg.

Ich halte da zwar nicht allzu viel von, aber das mag eine Berufskrankheit sein.

Gruß,
Christian

Hallo Christian
du bist wohl kein Zeitwertstatiker, nicht war? Danke dir für die Antwort.
liebe Grüße
Sarah

Hallo Sarah,

du bist wohl kein Zeitwertstatiker, nicht war?

was sind denn Zeitwertstatiker?

Wie auch immer: Ich vertrete - wie das HGB im übrigen auch - den Ansatz des Gläubiger- und nicht des Anlagerschutzes. Ersterem steht eine zeitnahe Bewertung mit den entsprechenden Schwankungen im Bilanzansatz definitiv entgegen.

Der Gedanke des Anlegerschutzes ist auch in Deutschland schlichtweg unsinnig, da hier deutlich weniger Unternehmen Zugriff auf den Kapitalmarkt nehmen als bspw. in den USA. Hier sind deutlich mehr Unternehmen kreditfinanziert und den Kreditgeber interessiert weniger der aktuelle Wert des Unternehmens bzw. seiner Aktiva als vielmehr die Fähigkeit des Kreditnehmers, den Kredit bedienen zu können. Dies verlangt eine konservative Bilanzierung und letztendlich auch den Aufbau stiller Reserven.

Noch grausliger wird die anlegerorientierte Bilanzierung, wenn dabei ertragswirksam Zuschreibungen vorgenommen werden, was dann im allerschlimmsten Fall zu höheren Ausschüttungen führt, ohne daß dem operative Gewinne gegenüberstehen würden.

Gruß,
Christian

Hallo

was sind denn Zeitwertstatiker?

der Begriff wurde mal in der Vorlesung flüchtig genannt. Nach HGB und GoB bilanzierende sind Ausschüttungsstatiker und US-Gaap bilanzierende sind Zeitwertstatiker… kann sein, dass ich mich auch irre. Ich kenn mich noch nicht so gut aus. Mit Unsicherheit behaftet sind deswegen auch meine nachfolgenden Kommentare. Freu mich natürlich auf Berichtigung.

Wie auch immer: Ich vertrete - wie das HGB im übrigen auch -
den Ansatz des Gläubiger- und nicht des Anlagerschutzes.
Ersterem steht eine zeitnahe Bewertung mit den entsprechenden
Schwankungen im Bilanzansatz definitiv entgegen.

Schutz der Gläubiger ist vernünftig:
stille Rücklagen entstehen doch durch eine bewusst Unterbewertung des Vermögens. Die Folge ist niedriger Gewinnausweis und somit Haftungsmasse für Gläubiger… in Wahrheit jedoch kann es dem Gläubiger egal sein, ob unterbewertet wird; solange das Unternehmen Gewinne erzielt ist der Kredit nicht gefährdet. Sobald aber kein Umsatz mehr erzielt wird, werden die stillen Rücklagen aufgelöst. Den Gläubigern wird in Verlustjahren immer noch Gewinn vorgetäuscht, der Gläubiger hat keinen Einblick in die tatsächliche Ertragslage. Bildung stiller Reserven dient nicht dem Gläubigerschutz, stille Reserven sind nicht Haftungsmasse sondern Verlustdeckungspotential.

Der Gedanke des Anlegerschutzes ist auch in Deutschland
schlichtweg unsinnig, da hier deutlich weniger Unternehmen
Zugriff auf den Kapitalmarkt nehmen als bspw. in den USA. Hier
sind deutlich mehr Unternehmen kreditfinanziert und den
Kreditgeber interessiert weniger der aktuelle Wert des
Unternehmens bzw. seiner Aktiva als vielmehr die Fähigkeit des
Kreditnehmers, den Kredit bedienen zu können. Dies verlangt
eine konservative Bilanzierung und letztendlich auch den
Aufbau stiller Reserven.

Nur weil die Mehrheit Kreditgeber ausmacht sind Investoren nicht weniger zu berücksichtigen. Deswegen, auch wenn das HGB hauptsächlich den Gläubigerschutz vorsieht, muss der JA ein tatsächliches Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage wiedergeben. Wenn eine Zuschreibung den Einblick in die Vermögenslage verbessert, soll diese auch vorgenommen werden dürfen. Das HGB erlaubt deswegen Zuschreibungen für außerordentliche Abschreibungen, wenn Gründe für Abschreibung nicht mehr bestehen. Ich glaube für Kapitalgesellschaften gibt es deswegen hierfür ein Wertaufholungsgebot.

Noch grausliger wird die anlegerorientierte Bilanzierung, wenn
dabei ertragswirksam Zuschreibungen vorgenommen werden, was
dann im allerschlimmsten Fall zu höheren Ausschüttungen führt,
ohne daß dem operative Gewinne gegenüberstehen würden.

was die Kapitalerhaltung bei Zuschreibungen betrifft; da eine außerordentliche Abschreibung vorangegangen ist, ist eine Zuschreibung unproblematisch. Die Haftungsmasse wird sofern das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet nicht angegriffen. Ich glaube mich zu erinnern, dass vom Jahresüberschuss sogar ein bestimmter Prozentsatz in die Rücklagen eingestellt werden muss, bis die Rücklagen 10% des Grundkapitals ausmachen.

liebe Grüße
Sarah

Hallo,

was sind denn Zeitwertstatiker?

der Begriff wurde mal in der Vorlesung flüchtig genannt. Nach
HGB und GoB bilanzierende sind Ausschüttungsstatiker und
US-Gaap bilanzierende sind Zeitwertstatiker…

der Begriff ist mir und auch google völlig unbekannt.

Schutz der Gläubiger ist vernünftig:
stille Rücklagen entstehen doch durch eine bewusst
Unterbewertung des Vermögens. Die Folge ist niedriger
Gewinnausweis und somit Haftungsmasse für Gläubiger… in
Wahrheit jedoch kann es dem Gläubiger egal sein, ob
unterbewertet wird; solange das Unternehmen Gewinne erzielt
ist der Kredit nicht gefährdet.

Ein Kredit wird nicht aus Gewinn bedient, sondern aus positiven Zahlungsströmen. Ertragswirksame Veränderungen des Vermögens gaukeln Gewinne vor, die keinen Einfluß auf die Zahlungsfähigkeit haben.

Sobald aber kein Umsatz mehr
erzielt wird, werden die stillen Rücklagen aufgelöst.

Du meinst, wenn kein Gewinn mehr erzielt wird. Das mag bedingt stimmen, aber…

Den
Gläubigern wird in Verlustjahren immer noch Gewinn
vorgetäuscht, der Gläubiger hat keinen Einblick in die
tatsächliche Ertragslage.

…natürlich hat er das. Die Frage ist doch, wie stille Reserven gehoben werden können. Die übliche Variante ist, daß Vermögen verkauft wird und so die stillen Reserven aufgelöst werden. Derartige Vorgänge sind ausweispflichtig und für die Gläubiger regelmäßig ein Alarmsignal.

Des weiteren sind bei Kapitalgesellschaften Kapitalfluß- bzw. Cash-Flow-Rechnungen inzwischen üblich bzw. teilweise vorgeschrieben. Die Voraussetzung für das Erkennen von Unternehmenskrisen ist aber nach wie vor ein intensives Studium des Jahresabschluß, was interessanterweise Gläubiger viel häufiger einhalten als Anleger.

Nicht anders sind die inhaltsleeren Diskussionen auf den Hauptversammlungen zu erklären, bei denen die wesentlichen Punkte regelmäßig nicht angesprochen werden.

Bildung stiller Reserven dient nicht
dem Gläubigerschutz, stille Reserven sind nicht Haftungsmasse
sondern Verlustdeckungspotential.

Das ist der übliche Spruch der Anhänger von Freunden der dynamischen Bilanzierung. Mal ein Gegenbeispiel: Bei den Banken wird nach HGB das Verstetigungsprinzip besonders groß geschrieben. Durch sehr viele Möglichkeiten der Verrechnung von Verlusten und Gewinnen sowie der Bildung von stillen Reserven werden die Ergebnisse der Banken auch in Zeiten von operativen Verlusten einigermaßen stabil gehalten.

Stellen wir uns nun vor, daß die Banken ohne stille Reserven operieren. Die Panik an den Kapitalmärkten bei Verlusten im Bankensektor ist abzusehen. Das kann für niemanden wünschenswert sein und die Diskussionen um Bankpleiten in Deutschland im Frühjahr letzten Jahres haben dem deutschen Kapitalmarkt sehr geschadet, waren aber nur möglich, weil die meisten deutschen Banken ihren Konzernabschluß inzwischen nach IFRS oder US-GAAP aufstellen, d.h insbesondere ihren Aktienbestand zeitnah bewerten.

Für Unternehmen gilt letztlich nichts anderes. Warum sollten Unternehmen ihre Kreditgeber und Anleger aufgrund einer vorübergehenden Verlustphase übermäßig verunsichern, wenn die (stillen) Reserven ausreichen, um die Verlustphase zu überstehen?

Nur weil die Mehrheit Kreditgeber ausmacht sind Investoren
nicht weniger zu berücksichtigen.

Die Interessen von Gläubigern und Anlegern sind so verschieden nicht. Siehe vorhergehenden Absatz.

Deswegen, auch wenn das HGB
hauptsächlich den Gläubigerschutz vorsieht, muss der JA ein
tatsächliches Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage
wiedergeben.

Was ist denn die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, wenn das Eigenkapital und das Vermögen durch gestiegene Kurse der gehaltenen Beteiligungen zum Stichtag aufgebläht wurden aber bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Aktienkurse wieder deutlich rückläufig waren? Ist es denn nicht wichtiger, daß der JA die tatsächliche Lage im operativen Geschäft widerspiegelt? Was hab ich denn davon, wenn ich in einen Laden investiere, der wüst spekuliert und zufälligerweise im Zeitraum A richtig lag aber im folgenden Zeitraum B voll daneben? Habe ich als Anleger denn nicht mehr davon, wenn ich erkennen kann, ob der Laden mit seinem eigentlichen Geschäft Geld verdient und Cash-Flows erwirtschaftet?

Wenn eine Zuschreibung den Einblick in die
Vermögenslage verbessert, soll diese auch vorgenommen werden
dürfen.

Wie sehr ein Einblick in die Vermögenslage verbessert wird, wenn kurzfristige Wertschwankungen von Aktiva in der Bilanz 1:1 umgesetzt werden, hat man daran gesehen, was aus Kurssteigerungen von Aktien werden kann. So mancher, der in 2000/2001 noch super dastand, hatte 2002/2003 Existenznöte.

Zu der ganzen Problematik kommt noch ein weiterer Aspekt: Die ohnehin prozyklische Wirkung von Ratings. Verdient ein Unternehmen in einem Jahr mäßig, geht das Rating in den Keller (mit allen Folgen), obwohl die Entwicklung im Folgejahr vielleicht wieder nach oben geht. Der JA wird irgendwann im Frühsommer veröffentlicht, wenn das neue Geschäftsjahr schon halb rum ist. Umgekehrt der gleiche Effekt.

Betreibe ich die zeitnahe Bewertung des Vermögens, verstärkt sich diese Wirkung noch. Eine Verstetigung der Entwicklung kann hier nur hilfreich sein.

Ich stehe nun auf beiden Seiten. Als Kreditmensch und Bankmitarbeiter bin ich zwangsläufig sehr für die Verstetigung der Ergebnisse. Starke Schwankungen sind häßlich, sowohl für die Bank als Teilnehmer am Kapitalmarkt als auch für die Kunden als Kreditnehmer.

Ob mit stillen Reserven hantiert wird, kann ich als aufmerksamer Leser der Wirtschaftsprüferberichte erkennen. Ich kann die Ergebnisse interpretieren und feststellen, wann die Auflösung von Reserven zur Ergebniskorrektur eingesetzt wurde. Ich sehe also insgesamt einigermaßen stabile Ergebnisse, die sich im Regelfall im Zeitablauf um die tatsächliche Entwicklung bewegen.

Im anderen Fall sehe ich stark schwankende Ergebnisse und weiß, warum das so ist. Ich weiß aber auch, daß es keine stillen Reserven mehr gibt. Das ist für einen Kreditmenschen primär beunruhigend.

Wir haben Kunden, die nach IAS bilanzieren und ich muß sagen, der Erkenntnisgewinn ist begrenzt, der Diskussionsbedarf aber erheblich. In Jahr 1 200 Mio. Gewinn und in Jahr 2 150 Mio. Verlust usw. sind wesentlich schlechter zu transportieren, als gleichbleibende Ergebnisse über dem Nullpunkt mit gewissen außerordentlichen Effekten.

Wie gesagt: Man kann beide Seiten vertreten, sollte sich aber auch seine eigenen Gedanken dazu machen. Ich weiß, daß es an vielen Hochschulen derzeit en vogue ist, IFRS und US-GAAP als realistischere und zeitnahe Bilanzierungsmodelle zu predigen.

Die Argumente der Theoretiker und Bilanzphilophen sind immer die gleichen und Du hast einge davon wiedergegeben. M.E. halten sie aber einer Beurteilung durch die Praxis nicht stand.

Mal ganz davon abgesehen: Bei einem kundigen Leser bringt der ganze Zinnober mit Neubewertungsrücklage, percentage of completion-Methode und Nichtabschreibung von Firmenwerten sowieso nichts, weil all dies bei einer vernünftigen Bilanzanalyse ohnehin wieder rausgerechnet wird.

Gruß,
Christian

Hallo Christian

danke für die ausführliche Antwort. Hab mich ehrlich gefreut.

Wo finden eigentlich diese Diskussionen um inhaltsleere Themen statt? Wäre interessant, ein Protokoll davon zu lesen. Wird davon etwas im Internet veröffentlicht?

Ich weiß, daß es an vielen Hochschulen derzeit en vogue ist, IFRS und
US-GAAP als realistischere und zeitnahe Bilanzierungsmodelle zu
predigen.

Unser Professor ist Ausschüttungsstatiker. :smile: Hab den Begriff jetzt gefunden (Eingabe „Ausschüttungsstatik“, Power Point Präsentation der Uni Landau) Der Begriff Ausschüttungsstatik wurde von Moxter geprägt:
„Sinn und Zweck der Bilanz ist die Ermittlung eines vorsichtig ermittelten objektivierten Umsatzgewinns.“ Unser Glaubensbekenntnis.

liebe Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
Sarah

Guten morgen,

danke für die ausführliche Antwort. Hab mich ehrlich gefreut.

fein.

Wo finden eigentlich diese Diskussionen um inhaltsleere Themen
statt?

Nicht, daß da Mißverständnisse aufkommen: Diese Diskussionen finden auf den jährlichen Hauptversammlungen der börsennotierten Unternehmen statt. Was ich damit sagen wollte, ist, daß die Anleger die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen (d.h. insbesondere Geschäftsberichte, aber auch Auskunftsrecht während der HV) gar nicht nutzen. Anders wäre eben nicht zu erklären, daß man sich über die Knackpunkte unterhält, sondern sich gegenseitig erzählt, wie toll man ist und vor allem über die Höhe der Dividende diskutiert.

Wäre interessant, ein Protokoll davon zu lesen. Wird
davon etwas im Internet veröffentlicht?

Vereinzelt gibt es HV-Berichte von irgendwelchen Aktionärsschützern. Da die aber auch keinen blassen schimmer haben, wovon sie reden (und das meine ich ernst), ist es besser, sich so eine Veranstaltung mal „in echt“ anzuschauen. HV-Termine findest Du hier: http://www.hv-info.de/

Unser Professor ist Ausschüttungsstatiker. :smile:

Ja, das kommt mir schon bekannter vor als „Zeitstatiker“. :wink:

Hab den Begriff
jetzt gefunden (Eingabe „Ausschüttungsstatik“, Power Point
Präsentation der Uni Landau) Der Begriff Ausschüttungsstatik
wurde von Moxter geprägt:
„Sinn und Zweck der Bilanz ist die Ermittlung eines vorsichtig
ermittelten objektivierten Umsatzgewinns.“ Unser
Glaubensbekenntnis.

Meins im Prinzip auch, wobei ich nicht weiß, was ein „Umsatzgewinn“ sein soll.

Gruß,
Christian

Moin, moin!

HV-Termine findest Du hier: http://www.hv-info.de/

heißer Tipp

Meins im Prinzip auch, wobei ich nicht weiß, was ein
„Umsatzgewinn“ sein soll.

als angehende Sprachwissenschaflterin bin ich immer für neue Wortschöpfungen offen: mit Umsatzgewinn meint er wohl, dass aus Gründen der Vorsicht grundsätzlich nur Gewinne ausgewiesen werden sollen, die durch einen Umsatzakt realisiert sind.
Ausnahmen bestätigen die Regel.

liebe Grüe
Sarah