Hallo,
also ich hab auch schon davon gehört, dass nur das Bauteil Sichergestellt werden kann.
Wenn ich also nen Freund hätte welcher mir ne orginal Anlage vorbeibringen kann kann ich diese montieren und weiterfahren.
Das soll mein Recht sein.
Langsam frag ich mich warum ich diese Frage überhaubt gestellt habe. Hier kommt echt nichts klares bei raus.
Noch was.
Diese subjektive Gehörprobe kann ja wohl bei so einer ernsten Sache nicht geeignet dazu sein zu entscheiden ob das Motorrad stehen bleibt oder nicht.
Es gibt übrigens zwei verschiedene Eintragungsarten in den Fahrzeugpapieren was die Lautstärke angeht.
Einmal steht ein „N“ hinter der db Angabe und dann gibt es noch ein „P“ wobei die Polizei nur in der Lage sein soll die „P“ angabe zu messen.
Die andere währe wohl nicht möglich.
Also kann mir von den Polizisten an Ort und Stelle niemand beweisen das die Anlage zu laut ist.
Gruss Bert
Das ist darauf gemüzt, wenn du Papiere hast und der Beamte
meint es sei trotzdem zu laut. Man kann einen Auspuff auch
manipulieren!
Wie auch immer, eine sicherstellung ist auch ohne Messgerät möglich.
Aber das siehst du sicher ähnlich!
Kann ich jetz so nicht bestätigen.
Ich selbst fühle mich z.B. öfter gestört (obwohl ich mich nur in extremfällen tatsächlich beschwere) und versuche deshalb auch andere möglichst wenig zu belasten…
M.
Hallo,
Hm davon versteh ich leider auch nix - hastes schon mal bei
der dekra probiert mit Nachfragen?
Ja alles schon probiert. Hat mich bei TÜV sogar Geld gekostet.
Wär ich doch nur Holländer.
Gruss Bert
Langsam frag ich mich warum ich diese Frage überhaubt gestellt
habe. Hier kommt echt nichts klares bei raus.
Die Möglichkeiten liegen bei:
- Mängelbericht
- Sicherstellung
- Falls sowas möglich ist, vorort umbau
Es gibt nun mal im Recht ein Ermessen. Da wir hier am PC sitzen und Du nicht in meiner Kontrollstelle bist, ist das von hier nicht abschließend zu beantworten.
Noch was.
Diese subjektive Gehörprobe kann ja wohl bei so einer ernsten
Sache nicht geeignet dazu sein zu entscheiden ob das Motorrad
stehen bleibt oder nicht.
Doch, sogar dazu ob eine Sicherstellung durchgeführt wird oder nicht.
Aus folgenden Gründen:
Zulaut könnte bedeuten: ABE ist erloschen, das bedeutet Ordnungswidrigkeit.
Also liegt hier der Anfangsverdacht einer Owi vor. Zur Ermittlung ob diese vorliegt, kann die Sicherstellung zum Zwecke des technischen Gutachtens durchgeführt werden.
Also kann mir von den Polizisten an Ort und Stelle niemand
beweisen das die Anlage zu laut ist.
Ganz genau, dazu gibts ja dann das technische Gutachten. Die beweisen Dir das.
M.
1 „Gefällt mir“
Das ist ja ne Antwort mit der ich leben kann.(owt)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]