Stillegeung von Motorrad

Hallo,
in meinem Bekanntenkreis gibt es so die verschiedensten Meinungen darüber ob ein Motorrad von einem Polizisten stillgelegt werden kann.

Fall: Habe Auspuffanlage drauf welche nicht eingetragen ist. Polizei hällt bei normaler Fahrzeugkontrolle an behauptet diese Anlage ist nicht ok, da nicht eingetragen und zu laut. Ich sage habe eine ABE für diese Anlage nur leider vergessen.

Kann Polizei mir sagen das Motorrad bleibt jetzt hier stehen?
Wenn ja mit welche Begründung?

Gruss Bert

Eher tech Gutachten oder Mängelbericht

Fall: Habe Auspuffanlage drauf welche nicht eingetragen ist.
Polizei hällt bei normaler Fahrzeugkontrolle an behauptet
diese Anlage ist nicht ok, da nicht eingetragen und zu laut.
Ich sage habe eine ABE für diese Anlage nur leider vergessen.

Kann Polizei mir sagen das Motorrad bleibt jetzt hier stehen?
Wenn ja mit welche Begründung?

Also was meinst Du jetzt?

Stillegung - also Entstempelung oder Untersagung der Weiterfahrt?

Meines Erachtens kommt hier keine der Alternativen in Betracht.
Entstempelung wird in diesem Zusammenhang nur vorgenommen, wenn dass Fz auf Grund technischer Mängel zur Entstempelung ausgeschrieben ist (also in der Fahndung). Dies ist meist der Fall wenn auf einen Mängelbericht nicht reagiert wird.

Untersagung der Weiterfahrt macht auch keinen Sinn. Dies würde ich z.B. Nachts bei nicht funktonierender Beleuchtung machen.

Nach meinen, allerdings im Verkehrsbereich nicht ausgepägten Kenntnissen, wird in einem solchen Fall entweder ein Mängelbericht zur Vorstellung bei der Zuständigen Stelle ausgefüllt, oder das Fz auf Kosten des Halters zur Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt.

M.

Aber was jetzt?
Hallo,

Nach meinen, allerdings im Verkehrsbereich nicht ausgepägten
Kenntnissen, wird in einem solchen Fall entweder ein
Mängelbericht zur Vorstellung bei der Zuständigen Stelle
ausgefüllt, oder das Fz auf Kosten des Halters zur Erstellung
eines technischen Gutachtens sichergestellt.

Also was kann ein Polizist da jetzt machen, Das was ihm gefällt (Hab heute schlechte Laune, desswegen stell ich das Ding jetzt mal Sicher) oder ach komm gib ihm nen Mängelbericht (aber nur weil heute die Sonne scheint) und lass ihn fahren.

Ist mir leider zu schwammig. Wer übernimmt die kosten bei Sicherstellung wenn ich wirklich nur die ABE zu Hause vergessen habe???

Welche Rechtlichen Mittel habe ich gegen den Polizisten welcher mir mein Eigentum sicherstellt (Entwendet)?

Gruss Bert

Hallo Bert,

Kann Polizei mir sagen das Motorrad bleibt jetzt hier stehen?

Natürlich

Wenn ja mit welche Begründung?

Weil Du ein Fahrzeug bewegst, das keine Zulassung für den Straßenverkehr hat, dementsprechend auch keinen Versicherungsschutz besitzt und noch dazu ganz klar gegen geltendes Recht was Lärmschutz angeht verstößt.

Grüße
Jürgen, der meint, dass solche Boliden dringend aus dem Verkehr gezogen gehören

Hallo,

Also was kann ein Polizist da jetzt machen, Das was ihm
gefällt (Hab heute schlechte Laune, desswegen stell ich das
Ding jetzt mal Sicher) oder ach komm gib ihm nen Mängelbericht
(aber nur weil heute die Sonne scheint) und lass ihn fahren.

jeder Polizist hat einen Ermessensspielraum innerhalb dessen er seine Maßnahmen selber entscheiden kann. Im Einzelfall wird es sicher auch von der Kooperationsbereitschaft und Einsicht des „Sünders“ abhängen.

Wer übernimmt die kosten bei
Sicherstellung wenn ich wirklich nur die ABE zu Hause
vergessen habe???

Da du die Papiere stets mitführen musst, wirst du wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Insbesondere wenn es um Änderungen an sicherheitsrelevanten Teilen geht kann sich der Polizist nicht auf die Aussage „Papiere vergessen“ verlassen. Bei einem dröhnenden Auspuff um Mitternacht wäre zur Beseitigung der Ruhestörung sicher auch ein Unterbinden der Weiterfahrt angemessen.

Welche Rechtlichen Mittel habe ich gegen den Polizisten
welcher mir mein Eigentum sicherstellt (Entwendet)?

Du kannst Aufsichtsbeschwerde einlegen bzw mit einem Anwalt vor Gericht ziehen.

Gruss, Niels

Hallo Jürgen,

Weil Du ein Fahrzeug bewegst, das keine Zulassung für den
Straßenverkehr hat, dementsprechend auch keinen
Versicherungsschutz besitzt und noch dazu ganz klar gegen
geltendes Recht was Lärmschutz angeht verstößt.

Wer sagt das? Ich habe nur die Papiere nicht dabei oder wenn es der Zufall so will habe ich sie warscheinlich auf der Fahrt verlohren.
Und jetzt??

Grüße
Jürgen, der meint, dass solche Boliden dringend aus dem
Verkehr gezogen gehören

Gruss Bert, der meint, dass gleiches Recht für alle gelten soll!

Hallo Niels,

jeder Polizist hat einen Ermessensspielraum innerhalb dessen
er seine Maßnahmen selber entscheiden kann. Im Einzelfall wird
es sicher auch von der Kooperationsbereitschaft und Einsicht
des „Sünders“ abhängen.

Das ist aber nicht so Toll für den „Sünder“ welche ja vielleicht gar kein „Sünder“ ist, was der Polizist ja wohl auch nicht beurteilen kann.

Wer übernimmt die kosten bei
Sicherstellung wenn ich wirklich nur die ABE zu Hause
vergessen habe???

Da du die Papiere stets mitführen musst, wirst du wohl auf den
Kosten sitzen bleiben.

Und genau da denke ich mal hört es nämlich auf willkürlich von Polizist zu Polizist unterschiedlich gehandhabt zu werden. Bei einer Mängelkarte welche ausgestellt werden kann sind die Kosten relativ gering wobei bei einer Stillegung erhebliche Kosten auftreten können.

Insbesondere wenn es um Änderungen an

sicherheitsrelevanten Teilen geht kann sich der Polizist nicht
auf die Aussage „Papiere vergessen“ verlassen.

Welche Teile sind denn keine sicherheitsrelevanten wenn man mal ganz genau und ein wenig übertrieben nachdenkt.

Bei einem

dröhnenden Auspuff um Mitternacht wäre zur Beseitigung der
Ruhestörung sicher auch ein Unterbinden der Weiterfahrt
angemessen.

Bin letztens Mittags mit normaler (leiser Auspuffanlage) durch mein Heimatdörfchen gefahren und hatte plötzlich einen wild gestikulierenden älteren Mann vor mir der meinte ich währe ja wohl viel zu laut. Ist also alles relativ.

Welche Rechtlichen Mittel habe ich gegen den Polizisten
welcher mir mein Eigentum sicherstellt (Entwendet)?

Du kannst Aufsichtsbeschwerde einlegen bzw mit einem Anwalt
vor Gericht ziehen.

Gruss Bert

Hallo Jürgen,

Weil Du ein Fahrzeug bewegst, das keine Zulassung für den
Straßenverkehr hat, dementsprechend auch keinen
Versicherungsschutz besitzt und noch dazu ganz klar gegen
geltendes Recht was Lärmschutz angeht verstößt.

Wer sagt das? Ich habe nur die Papiere nicht dabei oder wenn
es der Zufall so will habe ich sie warscheinlich auf der Fahrt
verlohren.

Hi,

wenn Du aber mit einem Motorrad, welches keinen Versicherungsschutz hat durch die Gegend fährst, kann ich das nur als totale Dummheit bezeichnen.

Hast Du mal überlegt was auf Dich zukommt wenn etwas passiert und die Versicherung keinerlei Kosten übernimmt…? Weder Deine noch die von anderen, die Du vielleicht schädigst?

Mein lieber Mann, sowas würde ich an Deiner Stelle nicht riskieren.

MecFleih

Hi,

Das ist aber nicht so Toll für den „Sünder“ welche ja
vielleicht gar kein „Sünder“ ist, was der Polizist ja wohl
auch nicht beurteilen kann.

Wer mit Teilen ohne ABE durch die Gegend fährt ist in diesem Fall ein „Sünder“. Das kann der Polizist ganz einfach feststellen. Wenn Du keinen Papiere hast bist Du dran - Ende Gelände.

Im übrigen kann der Polizist leicht feststellen wie kooperativ und freundlich er behandelt wird. Im Rahmen seines Ermessensspielraums wird er Leuten, die meinen ihm blöd kommen zu können, restriktiver gegenüber auftreten als solchen, die freundlich bleiben und nicht offensichtlich versuchen die Polizei zu verarschen.

„Verarsche“ ist auch wenn Du die Papiere just auf den letzten Kilometern verloren haben willst. Wie blöd glaubst Du muß man sein um das zu glauben? Von denen, die wegen auffälliger Umbauten angehalten werden und dann keinen Papiere nachweisen können behauptet jeder irgendeinen völlig durchsichtigen Schmarrn, den niemand glaubt. Da macht man sich eher selber lächerlich als daß man annehmen könnte irgend jemand glaubt einem die Story.

Wer übernimmt die kosten bei
Sicherstellung wenn ich wirklich nur die ABE zu Hause
vergessen habe???

Da du die Papiere stets mitführen musst, wirst du wohl auf den
Kosten sitzen bleiben.

Das gibt es ein schönes Motto: „Wer einen dicken Arsch hat braucht eine große Hose.“ Wenn Du die Papiere nicht dabei hast liegt der Fehler bei Dir, also bezahlst Du dafür.

Und genau da denke ich mal hört es nämlich auf willkürlich von
Polizist zu Polizist unterschiedlich gehandhabt zu werden. Bei
einer Mängelkarte welche ausgestellt werden kann sind die
Kosten relativ gering wobei bei einer Stillegung erhebliche
Kosten auftreten können.

Hier fängst Du aber an die Verantwortlichkeiten umzudrehen. Es ist erstmal Deine Verpflichtung alle nötigen Unterlagen mitzuführen. Wenn Du es nicht tust kannst Du dich nicht beschweren wenn Du deswegen nachher Probleme bekommst. Du kannst „Glück“ oder „Pech“ haben und es wird mehr oder weniger teuer, am Ende hängt das aber allein von Deinem Vergehen und Deinem Auftreten der Polizei gegenüber ab.
Was lernen wir daraus? Nur Teile mit ABE verwenden, alle Papiere dabei haben, freundlich sein wenn der Polizist Dich anhält - dann ist die Sache nämlich ganz umsonst :smile:

Insbesondere wenn es um Änderungen an

sicherheitsrelevanten Teilen geht kann sich der Polizist nicht
auf die Aussage „Papiere vergessen“ verlassen.

Welche Teile sind denn keine sicherheitsrelevanten wenn man
mal ganz genau und ein wenig übertrieben nachdenkt.

Deswegen hat ein kluger Verkehrteilnehmer alle notwendigen Unterlagen am Mann und kann sie auf Verlangen vorzeigen.

Bei einem
dröhnenden Auspuff um Mitternacht wäre zur Beseitigung der
Ruhestörung sicher auch ein Unterbinden der Weiterfahrt
angemessen.

Bin letztens Mittags mit normaler (leiser Auspuffanlage) durch
mein Heimatdörfchen gefahren und hatte plötzlich einen wild
gestikulierenden älteren Mann vor mir der meinte ich währe ja
wohl viel zu laut. Ist also alles relativ.

Aber wenn man sich nicht ganz blöd stellt und ein wenig Menschenverstand bemüht kann man schon zwischen einem noch akzeptablen, normalen Niveau und einer deutlich gesteigerten Lärmemission unterscheiden. Die Grenzen mögen fliessend sein, aber man muß ja sich nicht blöder stellen als man ist…

Welche Rechtlichen Mittel habe ich gegen den Polizisten
welcher mir mein Eigentum sicherstellt (Entwendet)?

Lieber Bert, mein Eindruck ist daß Du zwar mit einem aufgemotzten Teil die Blicke auf dich ziehen willst, andererseits aber nicht verstehst daß Du nicht „the king of the road“ bist, für den Narrenfreiheit gilt. Es gibt Gesetze, an die Du dich halten mußt und Du bekommst Ärger wenn Du es nicht machst. Das ist dann nicht die Schuld der Polizei, sondern Deine Schuld und Du bezahlst dafür.
Es ist schon ein wenig daneben es so hinzustellen als würde Dir ein Polizist Dein Motorrad entwenden. Vielleicht denkst Du mal darüber nach wer gegen das Gesetz verstößt, der Polizist der Dich anhält oder Du, der mit Teilen ohne ABE und Dokumentation laut (und bestimmt auch zu schnell) durch die Straßen braust.
Hast Du mal bedacht in welche Teufelsküche Du kommst wenn etwas passiert und Du keinen Versicherungsschutz hast?
Hast Du mal überlegt daß, wenn Du auch noch meinst gerichtlich gegen den Polizisten vorgehen zu müssen, Du dermassen auf die Nase fallen wirst wie kaum jemand zuvor einen Prozeß verloren hat?

Ich kann Dir nur dringend raten alle rebellischen „Was habt ihr mir denn zu sagen“-Attitüden gegenüber der Polizei bleiben zu lassen, erst recht dann wenn man auch noch im Unrecht ist weil man keine ABE vorweisen kann.

Ansonsten rate ich Dir dringend an nicht ohne Versicherungsschutz durch die Gegend zu fahren, am besten indem Du nichts anbaust wozu Du keine lückenlose Dokumentation vorweisen kannst.

MecFleih

5 „Gefällt mir“

Also was kann ein Polizist da jetzt machen, Das was ihm
gefällt (Hab heute schlechte Laune, desswegen stell ich das
Ding jetzt mal Sicher) oder ach komm gib ihm nen Mängelbericht
(aber nur weil heute die Sonne scheint) und lass ihn fahren.

Hängt tatsächlich oft damit zusammen, wie gut sich die Beamten in dieser Richtung auskennen.
Zum ermessen wurde hier schon viel gesagt.

Ist mir leider zu schwammig.

Tut mir auch leid. Dann nimm lieber die ABE immer schön mit denn nach § 19 II StVOZO gilt folgendes:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1)die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2)eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3)das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

und da ein Polizist das nicht so ohne weiteres sehen kann, hat er eben die Möglichkeit ein technisches Gutachten erstellen zu lassen.

Wer übernimmt die kosten bei
Sicherstellung wenn ich wirklich nur die ABE zu Hause
vergessen habe???

Das Zahlt derjenige, der die ABE hätte mitführen können, da das nichtmitführen ebenfalls eine Ordnungswidrikeit darstellt.

Welche Rechtlichen Mittel habe ich gegen den Polizisten
welcher mir mein Eigentum sicherstellt (Entwendet)?

Einen Papierkrieg den Du nicht gewinnen kannst, da Du die Ursache selbst gesetzt hast.

So wie ich das sehe, hört es sich so an, als ob Du hier unbedingt ne Ausrede für Deine nicht zulassungsfähige Auspuffanlage bei einer Kontrolle suchst.

M.

1 „Gefällt mir“

Hallo Jürgen,

Weil Du ein Fahrzeug bewegst, das keine Zulassung für den
Straßenverkehr hat, dementsprechend auch keinen
Versicherungsschutz besitzt und noch dazu ganz klar gegen
geltendes Recht was Lärmschutz angeht verstößt.

Wer sagt das? Ich habe nur die Papiere nicht dabei oder wenn
es der Zufall so will habe ich sie warscheinlich auf der Fahrt
verlohren.
Und jetzt??

Hast Du Pech gehabt. Es ist Deine Pflicht, die Papiere dabei zu haben. Warum Du sie nicht dabei hast, interessiert in dem Moment keine Sau. Wenn Du so wichtige Dokumente während der Fahrt verlierst, gehört diese Dummheit doppelt bestraft, die führt man nämlich so mit, daß man sie nicht verlieren kann - zumindest nicht während der Fahrt. Oder hältst Du es für ebenso möglich, Deinen Ausweis, Deine Kreditkarten und Deinen Ehering zu verlieren?

Grüße
Jürgen, der meint, dass solche Boliden dringend aus dem
Verkehr gezogen gehören

Gruss Bert, der meint, dass gleiches Recht für alle gelten
soll!

Gruß, Malte, der meint, daß hier gleiches Recht für alle gilt. Nämlich Zulassungspflicht, Versicherungspflicht, Pflicht zum Mitführen relevanter Papiere und Lärmschutz.

2 „Gefällt mir“

Hallo,
langsam bekomme ich so das Gefühl das man hier nicht objektiv mit meiner Frage umgeht.

Ich habe nicht nach Moral und Anstand gefragt sondern nach Fakten.

Das was ich bis jetzt erfahren habe ist das was ich auch vorher von Leuten gehört haben die von Leuten gehört haben das der Onkel von jemandem eine kennt der usw.

Ist es also Richtig das ein Polizist auf blosem Verdacht hin ein Motorrad an Ort und Stelle Stillegen kann und dann die Kosten welche dadurch entstanden sind zu Lasten des Motoradfahrers gehen.

Mehr will ich nicht wissen.

Noch was, Deine Vermutung das wer Laut ist auch bestimmt zu schnell fährt ist genau so ein Scheiß den ich eigentlich hier nicht erwartet hatte.
Schade

Hallo,

Tut mir auch leid. Dann nimm lieber die ABE immer schön mit
denn nach § 19 II StVOZO gilt folgendes:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht
ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen
vorgenommen werden, durch die

1)die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert
wird,

2)eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3)das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

und da ein Polizist das nicht so ohne weiteres sehen kann, hat
er eben die Möglichkeit ein technisches Gutachten erstellen zu
lassen.

Aha, dass ist doch mal ne sachliche Aussage

Wer übernimmt die kosten bei
Sicherstellung wenn ich wirklich nur die ABE zu Hause
vergessen habe???

Das Zahlt derjenige, der die ABE hätte mitführen können, da
das nichtmitführen ebenfalls eine Ordnungswidrikeit darstellt.

Und das Versteh ich jetzt wieder nicht (Muss ja auch nicht alles verstehen)

Wenn ich meinen Führerschein vergesse bezahle ich ja auch nur diese Ordnungswidrigkeit und nicht das Fahren ohne Führerschein den ich ja gemacht habe.

Welche Rechtlichen Mittel habe ich gegen den Polizisten
welcher mir mein Eigentum sicherstellt (Entwendet)?

Einen Papierkrieg den Du nicht gewinnen kannst, da Du die
Ursache selbst gesetzt hast.

Es währe halt sehr ärgerlich wenn ich zB irgendwo am Arsch der Welt plötzlich alleine ohne fahrbaren Untersatz stehen würde nur weil ich, obwohl mir das ja keiner glaubt, meine Papiere vergessen habe.

So wie ich das sehe, hört es sich so an, als ob Du hier
unbedingt ne Ausrede für Deine nicht zulassungsfähige
Auspuffanlage bei einer Kontrolle suchst.

Nicht ganz, hab ne ganz normale Anlage drauf aber ne alte Anlage in der Garage liegen welche ich mal gerne fahren würde. Hab aber keine Möglichkeit diese Anlage eintragen zu lassen.
Die Firma ist Pleite und keiner konnte mir bis jetzt was dazu sagen.

Wenn ich dann wie letztes WE in der Eifel bin und hör die ganzen Holländer und die Haufen von Harley fahrern mit ihren lauten Dingern frag ich mich halt was denn nun wirklich passieren kann wenn man angehalten wird.

Das war alles.

Gruss Bert

Hallo,

Hast Du Pech gehabt. Es ist Deine Pflicht, die Papiere dabei
zu haben. Warum Du sie nicht dabei hast, interessiert in dem
Moment keine Sau.

Ist genau meine Meinung.

Wenn Du so wichtige Dokumente während der

Fahrt verlierst, gehört diese Dummheit doppelt bestraft, die
führt man nämlich so mit, daß man sie nicht verlieren kann -
zumindest nicht während der Fahrt. Oder hältst Du es für
ebenso möglich, Deinen Ausweis, Deine Kreditkarten und Deinen
Ehering zu verlieren?

Wenn DU mich so fragst halte ich es für möglich meinen Ausweiss, meine Kreditkarte oder meinen Ehering zu verliehren.

Gruß, Malte, der meint, daß hier gleiches Recht für alle gilt.
Nämlich Zulassungspflicht, Versicherungspflicht, Pflicht zum
Mitführen relevanter Papiere und Lärmschutz.

Gruß Bert, der weiss das hier nicht gleiches Recht für alle gilt wenn es im Ermessungspielraum der Polizisten liegt.

Wenn ich meinen Führerschein vergesse bezahle ich ja auch nur
diese Ordnungswidrigkeit und nicht das Fahren ohne
Führerschein den ich ja gemacht habe.

Das kommt drauf an.
Beispiel:
A wird mit seinem pkw bei einer Standkontrolle angehalten. A kann keinen Führerschein vorzeigen, er hat ihn zu Hause vergessen. Es ist niemand bei ihm zu Hause der den FS zum Ort bringen kann.
Das Fahrzeug muss aber aus dem Kontrollbereich entfernt werden.
Da zu diesem Zeitpunkt durch die Polizei nicht zweifelsfrei überprüft werden kann, ob A im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wird es ihm untersagt, den Pkw selbst zu bewegen. Es wird angeboten, das er wahlweise durch Polizeibeamte weggeschoben oder weggefahren wird. Dies wird von A verweigert. Die Polizei droht eine Umsetzung an. A weigert sich weiterhin. Der Pkw wird auf kosten des A umgesetzt. Dieser (der seinen FS tatsächlich zu Hause vergessen hatte) klagt nun gegen den Kostenbescheid und verliert. Er muß die Kosten der Umsetzung tragen.

Nicht ganz, hab ne ganz normale Anlage drauf aber ne alte
Anlage in der Garage liegen welche ich mal gerne fahren würde.
Hab aber keine Möglichkeit diese Anlage eintragen zu lassen.
Die Firma ist Pleite und keiner konnte mir bis jetzt was dazu
sagen.

Hm davon versteh ich leider auch nix - hastes schon mal bei der dekra probiert mit Nachfragen?

M.

Dann will ich dir mal antworten Bert, da diese Diskussionen auch andauernd in unserem Forum diskutiert wird und ich kürzlich mich mit einem Polizisten darüber unterhalten habe.

  1. Hast du die dir sicherlich bekannte EG-BE auf dem Topf, brauchste garnix mitnehmen. Punkt um!

  2. Die beschriebene (frühere) ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) benötigt auch das dazugehörige Schreiben, welches auf Modell und Baujahr eingeht und Mitführungsflichtig ist!

  3. Haste die Anlage in de Paperen eintragen lassen - z.B. über ein Gutachten oder Einzelgutachten - musst du neuerdings auch dieses Mitführen!!! (Ich habs mir erklären lassen, aber auch nicht kapiert Warum!) Ist aber so!

So, jetzt kommt die Sache mit „Zu Laut“.
Die o.g. Punkte wurden deshalb eingeführt, um es der Polizei leichter zu machen, nichtgenehmigte Teile besser erkennen zu können (die Tricks und Mittelchen was alles so gemacht wird, dürftest du kennen!).
Sind diese Dokumente vorhanden, ist für den Polizeibeamten erstmal alles in Ordnung. Zeigt eine vorgenommene Lautstärkemessung jedoch, das der in dem Fahrzeugschein eingetragene Wert über 5db(a) überschritten wird (tolerazbereich), gibts meist eine Auf den Deckel mit vorfahrt zum TüV!
Da du allerdings Papiere für die Anlage hast, wird er dich weiterfahren lassen (eine Vorläufige Stillegung oder Sicherstellung des Bikes stellt auch für ihn erheblichen Aufwand dar!)

Kommt jetzt aber, was kommen muss, sprich, du hast weder Eintrag noch Papiere, liegt es im ermessen des Beamten!!! Sicherstellen darf er dir nur das Verursachende Bauteil (aber wer hat beim Moppedfahrn schon den orginalen Auspuff dabei! :smiley:), Ergo wird der Bock stehenbleiben (da nur mit Krümmer fahren auch nich gut kommt), oder er sieht es nicht als tatsächlichen Verkehrsgefährdeten Mängel an und schickt dich auch damit nach Hause und dann zum TüV! Auf jedenfall fährst du ohne gültige Betriebserlaubnis!!!
Das ist die Ermessensache des Beamten!

Die menschliche Seite der Geschichte: Meinst du die Bullen haben ständig bock dadrauch, sich Schreibkram für ne beschissen umgebaute Maschine auf´n Schreibtisch zu knallen? Deshalb: Sach du bist ein böser Junge und hasts halt mal probiertund er wird dich weiterfahren lassen, wenn er nicht gerade frisch von der SChule kommt und noch übereifrig ist oder du dich vorher nicht benommen hast wie ne Axt im Wald!

Gruß

Chris

Gut erklärt aber,

Sind diese Dokumente vorhanden, ist für den Polizeibeamten
erstmal alles in Ordnung. Zeigt eine vorgenommene
Lautstärkemessung jedoch, das der in dem Fahrzeugschein
eingetragene Wert über 5db(a) überschritten wird
(tolerazbereich), gibts meist eine Auf den Deckel mit vorfahrt
zum TüV!

Man muss dafür keinen Lautstärke Messer dabei haben.

Sicherstellen darf er dir nur das Verursachende Bauteil (aber
wer hat beim Moppedfahrn schon den orginalen Auspuff dabei!

Und das ist definitiv falsch, da es keinem beamten zugemutet wird, ein Bauteil zu entfernen, dazu ist er nicht ausgebildet.
Also wenn, dann ganzes Fz weg zum Gutachten, weil der Vedacht besteht, dass auf Grund des Geräschverhaltens die BE erloschen ist.

Die menschliche Seite der Geschichte: Meinst du die Bullen
haben ständig bock dadrauch, sich Schreibkram für ne
beschissen umgebaute Maschine auf´n Schreibtisch zu knallen?

Da hast Du recht, aber es gibt num mal Polizeibeamte die darauf spezialisiert sind und deren hauptsächlicher Job es ist sich um
beschisse umgebaute Maschinen zu kümmern, die andere Bürger mit ihrem vollkommen unnötigen Krach belästigen.

M.

Sind diese Dokumente vorhanden, ist für den Polizeibeamten
erstmal alles in Ordnung. Zeigt eine vorgenommene
Lautstärkemessung jedoch, das der in dem Fahrzeugschein
eingetragene Wert über 5db(a) überschritten wird
(tolerazbereich), gibts meist eine Auf den Deckel mit vorfahrt
zum TüV!

Man muss dafür keinen Lautstärke Messer dabei haben.

Wie willst du sonst die Lautstärke festellen? Ohne kann der Beamte dazu auch nix sagen!

Sicherstellen darf er dir nur das Verursachende Bauteil (aber
wer hat beim Moppedfahrn schon den orginalen Auspuff dabei!

Und das ist definitiv falsch, da es keinem beamten zugemutet
wird, ein Bauteil zu entfernen, dazu ist er nicht ausgebildet.
Also wenn, dann ganzes Fz weg zum Gutachten, weil der Vedacht
besteht, dass auf Grund des Geräschverhaltens die BE erloschen
ist.

Sorry, das ist darauf gemünzt, wenn das Fahrzeug vm Halter unmittelbar in einen Verkehrstüchtigen Zustand versetzt werden kann!

Die menschliche Seite der Geschichte: Meinst du die Bullen
haben ständig bock dadrauch, sich Schreibkram für ne
beschissen umgebaute Maschine auf´n Schreibtisch zu knallen?

Da hast Du recht, aber es gibt num mal Polizeibeamte die
darauf spezialisiert sind und deren hauptsächlicher Job es ist
sich um
beschisse umgebaute Maschinen zu kümmern, die andere Bürger
mit ihrem vollkommen unnötigen Krach belästigen.

Das zeigt, das du kein Moppedfahrer ist! Mir passt es auch nicht, wenn Moppeds, Bikes, schreiende Leute meine Ruhe stören. Ich hör aber lieber kurz ein dumpfes blubbern eines Motorrades, als ne gröhlende Meute, die auch nach ner halben Stunde noch unter meinem Schlafzimmerfester gröhlt oder ähnliches.

Ist natürlich subjektiv und meine Meinung!

Gruß

Chris

Man muss dafür keinen Lautstärke Messer dabei haben.

Wie willst du sonst die Lautstärke festellen? Ohne kann der
Beamte dazu auch nix sagen!

Na alles zusammen. Keine ABE, bzw. EU - Zeichen, keine Eintragung im Fz schein und eine anscheinend übermäßige Lautstärke.
Man kann auch eine Lärmanzeige wegen lauter Musik schreiben, und die Anlage sicherstellen, ohne den Geräuschpegel vorher zu messen.

Sicherstellen darf er dir nur das Verursachende Bauteil (aber
wer hat beim Moppedfahrn schon den orginalen Auspuff dabei!

Und das ist definitiv falsch, da es keinem beamten zugemutet
wird, ein Bauteil zu entfernen, dazu ist er nicht ausgebildet.
Also wenn, dann ganzes Fz weg zum Gutachten, weil der Vedacht
besteht, dass auf Grund des Geräschverhaltens die BE erloschen
ist.

Sorry, das ist darauf gemünzt, wenn das Fahrzeug vm Halter
unmittelbar in einen Verkehrstüchtigen Zustand versetzt werden
kann!

Versteh ich jetz nicht?

Das zeigt, das du kein Moppedfahrer ist!

Ja ist nun mal so. Muss man deshalb den vermeidbaren Lärm anderer ertragen? Der nächste hört eben gern techno…

M.

Man muss dafür keinen Lautstärke Messer dabei haben.

Wie willst du sonst die Lautstärke festellen? Ohne kann der
Beamte dazu auch nix sagen!

Na alles zusammen. Keine ABE, bzw. EU - Zeichen, keine
Eintragung im Fz schein und eine anscheinend übermäßige
Lautstärke.
Man kann auch eine Lärmanzeige wegen lauter Musik schreiben,
und die Anlage sicherstellen, ohne den Geräuschpegel vorher zu
messen.

Das ist darauf gemüzt, wenn du Papiere hast und der Beamte meint es sei trotzdem zu laut. Man kann einen Auspuff auch manipulieren!

Sicherstellen darf er dir nur das Verursachende Bauteil (aber
wer hat beim Moppedfahrn schon den orginalen Auspuff dabei!

Und das ist definitiv falsch, da es keinem beamten zugemutet
wird, ein Bauteil zu entfernen, dazu ist er nicht ausgebildet.
Also wenn, dann ganzes Fz weg zum Gutachten, weil der Vedacht
besteht, dass auf Grund des Geräschverhaltens die BE erloschen
ist.

Sorry, das ist darauf gemünzt, wenn das Fahrzeug vm Halter
unmittelbar in einen Verkehrstüchtigen Zustand versetzt werden
kann!

Versteh ich jetz nicht?

Es gibt verstellbare Endtöpfe, bzw. Dämpfereinsätze die du ein und ausbauen kannst!

Das zeigt, das du kein Moppedfahrer ist!

Ja ist nun mal so. Muss man deshalb den vermeidbaren Lärm
anderer ertragen? Der nächste hört eben gern techno…

Gegen die hab ich auch nix. Nur dummerweise beschweren sich meist die Leute über den Krach anderer, die selbst - auf andere Weise halt - krach machen!

Aber das siehst du sicher ähnlich!

Gruß

Chris