Hallo,
laut gesetz ist stillenden Müttern auf Verlangen frei zu geben.
Also wohl 2x 30 Minuten oder 1x 60 Minuten.
Wie ist das jetzt mit dem Stillen ???
Wie lange „darf“ denn gestillt werden ? Es gibt doch sicherlich eine Begrenzung, oder ? Bis zum 6. Monat oder länger ?
Und kann der Arbeitgeber die Stillzeit vorschreiben ?
Wenn das Kind nicht zur arbeit gebracht werden kann, weil es zu weit weg ist und der Arbeitnehmer nicht zwischendurch für 60 Minuten wegfahren kann, weil die fahrtzeit zu lange wäre, wie ist das dann ?
Kann dann am Ende der Arbeitszeit die Stillstunde genommen werden ?
Im Prinzip dann eine Stunde früher von der Arbeit nach Hause gehen, um das Kind zu stillen ? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen !
Und die Arbeitskollegen ?
Ich finde es schon blöd genug, dass ich gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten muss aber irgendwie muss ich unsere kleine familie doch „durchbringen“ !
Grüße,
daniela