Stillen und arbeitsbedingte Uebernachtungen

Angenommen eine Frau kehrt nach der einjährigen Elternzeit in ihren Job zurueck. Sie stillt ihr Kind noch abends, nachts und am Morgen. Sie hat vor, bis zum zweiten Geburtstag des Kindes zu stillen.
Der Arbeitgeber (Wirtschaftspruefung) verlangt von ihr, dass sie auch Pruefungen in anderen Orten als dem Heimatort annimmt - sie also ganze Wochen (Montag bis Freitag) in anderen Staedten verbringt. Zum Nachhausefahren ist es zu weit.
Das Mutterschutzgesetz sagt nur aus, dass der Frau Stillpausen zustehen. Heisst das nun auch, dass der Arbeitgeber ihr Arbeiten am Heimatort (oder heimatortnahen Orten) zuteilen muss? Dies ist möglich, allerdings möchte der Arbeitgeber den zusätzlichen Planungsaufwand nicht auf sich nehmen.

Hallo

Wie wurde das vor der Geburt gehandhabt. War die AN da auch auswärts tätig?
Können auch andere AN die auswärtigen Prüfungen vornehmen?
Arbeitet die Mutter Vollzeit oder Teilzeit?
Wie groß ist die Firma?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Wie wurde das vor der Geburt gehandhabt. War die AN da auch
auswärts tätig?

–> Die AN war bisher unter anderem auch auswärts tätig.

Können auch andere AN die auswärtigen Prüfungen vornehmen?

–> ja, dies ist möglich. Die Firma ist eine der grössten der Branche. Es gibt genügend andere AN, allerdings möchte der Arbeitgeber den zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht auf sich nehmen.
Ausserdem hat es der AG bis jetzt erfolgreich geschafft, jede AN mit Kind loszuwerden, indem er sie nur noch auf Auswärtsprüfungen geschickt hat.

Arbeitet die Mutter Vollzeit oder Teilzeit?

–> sie arbeitet Vollzeit.

Wie groß ist die Firma?

–> siehe oben

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank,
Gruss,
Siuan

Hallo

Also, ich mußte ein wenig nachdenken und noch mit anderen diskutieren :smile:

Ich einige mich darauf, daß es ein klassischer Fall für die Aufsichtsbehörde sein dürfte, hier eine Regelung zu finden, wenn AN und AG sich nicht einig werden. MuSchG § 2, Absatz 5 und § 7 dürften die beiden wichtigsten sein. http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html

Es gibt übrigens ein Spezialbuch für so fuckelige Fragen. http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=978… Buch anschauen
Kostet aber ein paar Euro und ich hab’s nicht. :smile:

Viel Erfolg und beste Grüße,
LeoLo

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Hallo LeoLo,

danke für deine Bemühungen. Ich werd demnächst wohl mal in die Deutsche Bibliothek gehen und mal in das Buch reinschauen. So muss ich es mir nicht kaufen…Danke für den Tip!
Gruß, Siuan