ich habe mein wohnwagen
stillgelegt, muß ich weiter haftpflicht bezahlen
oder nicht.
Hallo,
wenn er auf der Straße steht - JA
wenn er auf einem Privatgrung steht - NEIN
haben Sie keinen Versicherungsmann/Frau die Ihnen für solch einfachen Dinge behilflich ist…???
ICH bin Ihnen gerne behilflich unter
www.thomas-wolter.eu
ich habe mein wohnwagen
stillgelegt, muß ich weiter haftpflicht bezahlen
oder nicht.
Nein, er sollte jedoch so abgestellt werden, dass durch ihn niemand gefährdet wird.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
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stillgelegt, muß ich weiter haftpflicht bezahlen
oder nicht.
Hallo,
deshalb frage ich ja, weil ich von meiner Versicherung ( Mecklenburgische ) ein Schreiben bekommen habe, das ich weiter Haftpflicht bezahlen soll.
Der Wohnwagen steht auf meinem Pachtland und ist in einem Bungalow fest eingebaut.
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oder nicht.
mal den Versicherer fragen…
wenn es Privatgrund ist dann nicht…
aber das weis ich nicht!
ich habe mein wohnwagen
stillgelegt, muß ich weiter haftpflicht bezahlen
oder nicht.
Nein,solange er nicht in den Straßenverkehr gebracht wird.
Aber Vorsicht: Wenn die Teilkasko gekündigt wird, besteht auch kein Versicherungsschutz bei Brandschäden!
Und falls Haftpflichtschäden auftreten können (z.Bsp. schlägt der Antennenmast auf einen Nachbarwohnwagen o.ä.) , sollte man vorher mit dem Privat-Haftpflichversicherer sprechen, ob das dann mitversichert ist).
Viele Grüße!!
seit dem 01.08.2002 besteht eine eigenständige Gefährdungshaftung für Anhänger, unabhängig, ob diese zugelassen sind oder nicht. es ist also empfehlenswert eine haftpflichtversicherung weiter beizubehalten, wenn der wohnwagen nicht auf dem eigenen Grundstück steht.
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stillelegt, muß ich weiter haftpflicht bezahlen
oder nicht.
Hallo,
normalerweise leitet die Zulassungsbehörde die Abmeldung weiter, so daß keine Versicherung in diesem Zeitraum mehr zu entrichten ist.
Wenn der Wagen aber trotzdem versichert sein soll, bitte das mit der Versicherung klären.
Am Besten wird es sein, mal kurz bei der Versicherung anzurufen.
Gruß
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Hallo
Wenn der Wagen amtlich stillgelegt wurde entfällt auch die Haftpflicht. Der Wagen darf dann nicht mehr am öffentl. Verkehr teilnehmen. Allenfalls müsste man überlegen ob durch seine Existens und durch dem Platz wo er liegt eine Gefahr für andere entstehen kann. Dann kann auf freiwillger Basis Versicherungsschutz beschafft werden.
mfg G.Strupp
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stillgelegt, muß ich weiter haftpflicht bezahlen
oder nicht.
So lange er nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt wird, nicht. Deine Versicherung wird aber eh automatisch von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert.
Weiter: Ich bin PHV-Experte. Und da auch nur Schaden. Von KFZ und erst recht von Betrieb habe ich keine Ahnung. Bitte wähle deine Experten genauer aus und nicht wahllos. Danke!
Gruß
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Sorry - da bin ich üleider berfragt.
Ich höre mich mal um.
Viele Grüße
Sabine
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Hallo,
auf Anhieb kann ich die Frage nicht beantworten, aber ich würde an Deiner Stelle beim Versicherer nachfragen.
Hallo
Meiner Meinung nach muss der Wohnwagen, wenn er nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt nicht Haftpflicht versichert sein. Voraussetzung ist natürlich, dass er beim Straßenverkehrsamt abgemeldet ist. Haftpflicht ist für den Fall zuständig, wenn ich mit meinem Fahrzeug einem anderen Verkehrsteilnehmer Schaden zufüge. Bestes Beispiel hierfür sind die Wohnwagen die fest, das ganze Jahr, auf einem Campingplatz stehen. Davon wird kaum einer Haftpflicht versichert sein.
Etwas anderes ist mit der Kaskoversicherung, hierbei geht es ja dann um Schäden am eigenen Fahrzeug (Brand, Diebstahl etc.). Aber das war ja nicht die Frage.
Freundliche Grüße
Hubert
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##muss## nein…##kann## ja…##empfehlenswert### ja
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Hi Camper!
Wenn dein Wohnwagen auf einem Privatgrundstück steht, nicht. Dann ist auch der TÜV nicht fällig.
Sobald der Wagen aber wieder auf der Straße ist, wird beides fällig. Die HP erstattet Dir anteilig den Rest des Jahres ab Abmeldung.
VG
Markus
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stillgelegt, muß ich weiter haftpflicht bezahlen
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Der Wohnwagen muss nicht weiter versichert werden.
Nein, das mußt Du nicht mehr. Die Zulassungsstelle gibt per Datenübermittelung Finanzamt und Versicherung alle Infos über die Abmeldung weiter. Wenn Du bei der Abmeldung nichs weiter gesagt hast, wird der Wohnwagen für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Hattest Du für den Wagen eine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung, gewährt der Versicherer meist für ein halbes oder für ein Jahr noch für bestimmte Risiken hieraus kostenlos weiter Versicherungsschutz. Einzelheiten mußt Du mit Deiner Versicherung klären.
Rollide
Hallo, Entschuldigung für späte Antwort.
Kommt darauf an. Was heist stillgelegt. Solange er auf öffentlichen Strassen steht, muss er zugelassen und demnach auch Haftpflich bezahlt werden.
Steht er auf einer nicht-öffentlichen Strasse, wie zum B. einem eigenen Gartengrundstück, dann sind die örtlichen Verordnungen zu beachten. Naturschutz, nicht erlaubtes Campe oder Abfallwirtschaft. Von deinem Wowa können schädliche Immissionen ausgehen (z. B. Abwasser).
Steht Dein Wowo dagegen auf einem Campingplatz dann kannst Du ihn abmelden. Allerdings darfst Du dann nicht mehr aus dem Campingplatz raus (oder wieder anmelden). Die Gasprüfung sollte man trotzdem alle 2 Jahre machen. Die kommen auch auf einen Campingplatz.
sollte der Wowa neuer und hochwertig sein, kann es ratsam sein, ihn teilkasko zu verischern. Vandalismus und Hagel.
Hoffe konnte Dir helfen.
Gruß
Bernhard
nein
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