Hi all,
um ein stillgelegtes KFZ umzuparken:
aus einer Garage raus, ca. 30 Meter über öffentliche
(Neben-) Straße und dann wieder in andere Garage rein.
Schieben oder Abschleppen geht aufgrund der räumlichen
Verhältnisse leider nicht.
Es könnte ein Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz vorliegen. Allerdings hab ich Definition von Gebrauch jetzt nicht hier, bin aber der meinen das war jedes Bewegen unter der Ausnutzung der Motorkraft.
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Gibt es eine Möglichkeit sowas mit vertretbarem Aufwand
legal durchzuführen?
Mit Kurzzeitkennzeichen, oder wenn Du einen Polizisten kennst, der die Straße absperrt und sie somit vom Bereich des öffentl. Verkehrsraus trennt.
was, wenn gerade ein Streifenwagen vorbeikommt,
Entweder die Beamten sind netter als sie dürfen, glauben Dir, sperren die Straße und machen sich damit selbst strafbar…
Oder sie sind schon zu oft auf irgendwelche Lügner reingefallen und schreiben eine Strafanzeige - ich würds aus den vorgenannten Gründen wohl machen.
was, wenn sich gar ein Unfall ereignet?
Dann bekommst Du auf jeden Fall eine Strafanzeige, wenn die Polizei kommt. Wahrscheinlich musst Du den Schaden auch noch allein bezahlen.
M.