Stillgelegtes KFZ bewegen

Hi all,

um ein stillgelegtes KFZ umzuparken:
aus einer Garage raus, ca. 30 Meter über öffentliche
(Neben-) Straße und dann wieder in andere Garage rein.

Schieben oder Abschleppen geht aufgrund der räumlichen
Verhältnisse leider nicht.

Gibt es eine Möglichkeit sowas mit vertretbarem Aufwand
legal durchzuführen?

was, wenn gerade ein Streifenwagen vorbeikommt,
was, wenn sich gar ein Unfall ereignet?

Danke schon mal
Gunter

Hi all,

um ein stillgelegtes KFZ umzuparken:
aus einer Garage raus, ca. 30 Meter über öffentliche
(Neben-) Straße und dann wieder in andere Garage rein.

Schieben oder Abschleppen geht aufgrund der räumlichen
Verhältnisse leider nicht.

Es könnte ein Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz vorliegen. Allerdings hab ich Definition von Gebrauch jetzt nicht hier, bin aber der meinen das war jedes Bewegen unter der Ausnutzung der Motorkraft.

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Gibt es eine Möglichkeit sowas mit vertretbarem Aufwand
legal durchzuführen?

Mit Kurzzeitkennzeichen, oder wenn Du einen Polizisten kennst, der die Straße absperrt und sie somit vom Bereich des öffentl. Verkehrsraus trennt.

was, wenn gerade ein Streifenwagen vorbeikommt,

Entweder die Beamten sind netter als sie dürfen, glauben Dir, sperren die Straße und machen sich damit selbst strafbar…
Oder sie sind schon zu oft auf irgendwelche Lügner reingefallen und schreiben eine Strafanzeige - ich würds aus den vorgenannten Gründen wohl machen.

was, wenn sich gar ein Unfall ereignet?

Dann bekommst Du auf jeden Fall eine Strafanzeige, wenn die Polizei kommt. Wahrscheinlich musst Du den Schaden auch noch allein bezahlen.

M.

Hi,

ich wüsste nicht, weshalb man ein Auto ohne eigene Motorkraft nicht überall dahin bekommen würde, wo es mit Motorkraft hinkommt.
Sag doch mal was über die räumlichen Gegebenheiten.
Gruss,

Hi,
erstmal Danke für Eure Antworten!

ich wüsste nicht, weshalb man ein Auto ohne eigene Motorkraft
nicht überall dahin bekommen würde, wo es mit Motorkraft
hinkommt.

klar ginge das. Mit einigem Aufwand und einem Fahrzeug mit Winde.

Sag doch mal was über die räumlichen Gegebenheiten.

Garageneinfahrt ist extrem steil und eng.
Dann geht es rechtwinklig auf die ebenfalls enge
Nebenstraße.
Die Hilfe eines Nachbarn (oder so) mit Abschleppseil fällt flach.

btw.: woher könnte man sich für 1/2 Std. ein Kurzkennzeichen (ist das ein Überführungskennzeichen?) besorgen ?

Schöne Grüße
Gunter

dumme Situation!!!
wie wäre es denn mit einem roten Kennzeichen von der Werkstatt des geringsten Misstrauens???
So gegen Einwurf kleiner Münzen in die Kaffeekasse???

einen lieben Gruss
Ulli, auch in so einer komischen STrasse…

Hi Ulli,

wie wäre es denn mit einem roten Kennzeichen von der Werkstatt
des geringsten Misstrauens???

wer hat denn üblicherweise rote Kennzeichen?
Nur die größeren Werkstätten oder auch so kleine „Krauter“. Da hätte ich vielleicht eine Möglichkeit.

Schöne Grüße
Gunter

Hoi Gunter!

frag ihn einfach mal!
Mein „kleiner Krauter“ hat eins…

LG Ulli

Hi

aus der Garage raus bis zum Ende des Grundstücks fahren, dort auf einen Anhänger stellen, Anhänger über die Straße schieben, oder mit Fzg mit Anhängerkupplung zur anderen Garage ziehen.

LG Jadzia

Hi,

aus der Garage raus bis zum Ende des Grundstücks fahren, dort
auf einen Anhänger stellen,…

schön wär’s!
Die Garage ist etwa 2,5m von der öffentl. Straße entfernt und liegt etwa 1,5m tiefer.
Also extrem kurze und steile Rampe bis zur Straße (war aus baulichen Gründen damals nicht anders zu machen).

Trotzdem
Danke für den Vorschlag
Schöne Grüße
Gunter

Hallo Gunter,

was hindert dich die 2,50 m lang und 1,50 m hoch zu fahren und dann oben zu schieben / schleppen / … ?

Rätselnde Grüße,
Tinchen

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Hi Tinchen,

was hindert dich die 2,50 m lang und 1,50 m hoch zu fahren und
dann oben zu schieben / schleppen / … ?

wenn das KFZ oben ist, steht es schon mit dem größten Teil
auf der Straße weil die Rampe direkt an der Straße endet.

Schöne Grüße
Gunter

juristen…
ganz einfach: du fragst zwei freunde, die stehen oben und unten an der straße
schmiere, du selbst steigst ins auto, motor starten, gang rein, ab dafür! das
ganze machst du sonntags morgens oder dann, wenn sonst kein schwein auf der
straße ist. wenn trotzdem was passiert, dann schiebste einfach alles auf mich!

schönes wochenende,

david

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