Stillgelegtes Wohnmobil auf Gartengrundstück

… Eingefriedet?
Darf man einen abgemeldeten LkW- Schausteller- Wohnwagen,
auf einem eingefriedeten Gartengrundstück abstellen?
Wie ist die Rechtslage?
Wer kennt sich aus, oder weiß, wo man nachschlagen kann?
Vielen Dank für Zeit und Mühe!
Alles Gute!

Hallo,
ich denke die auskunftsträchtigste Behörde wäre in diesem Fall die Baubehörde der Gemeinde/Stadt/Landkreis, in deseen Zustimmungsbereich der Garten liegt.
Darüberhinaus könnten u.U. das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes und ggf. die Satzung des Gartenvereins gelten, wenn der Garten in einer Gartengemeinschaft liegt.
Letzteres weisst nur Du. Also geh zum Bauamt, denn Baurecht ist Länderrecht.

Rumburak

Das Gartengrundstück ist nicht in einer Gartengemeinschaft.
Für RLP gibt es doch bestimmt Gesetzliche Regelungen für diesen Fall.
Meine Vermutung ist wegen Ölverlustgefahr nicht Erlaubt.
Gibt aber doch gesetzliche Vorgaben, wie z.B. das Ablassen aller Flüssigkeiten, oder die Verbringung des Fahrzeugs auf einem Wasserundurchlässigen Untergrund, einer Plane z.B. und zum Schutz vor Auswaschung durch Regen eine Überdachung?
Das Bauamt kann doch nicht willkürlich entscheiden, sondern braucht verbindliche gesetzliche Regelungen um da eine Entscheidung zu treffen.Gibt es Ausnahmen?
Wo findet man die, um sich darauf zu berufen?
Liebe Experten es wäre toll wenn Ihr einem Unwissenden rechtliche Handhabe lokalisieren könntet!
Vielen herzlichen Dank für die Mühen!
Liebe Grüße bis bald!

Hallo,

sofern es sich um das eigene Grundstück handelt,ist das grundsätzlich einmal erlaubt.
Da es sich aber um ein Kraftfahrzeug handelt und damit die Gefährdungshaftung greift,muss man sich trotzdem weiter um die Betriebsfähige Erhaltung desselben kümmern.
Also entweder Saison-Kennzeichen benutzen (damit hat man immer den nachweis,das daß Fahrzeug betriebs-und verkehrssicher ist) oder wenn es geht ,als Historisches Fahrzeug zulassen.

Wenn mal allerdings nur nach einer Unterkunft oder einem Lagerplatz sucht,ist ein Container die bessere Wahl.

Für RLP gibt es doch bestimmt Gesetzliche Regelungen für
diesen Fall.

Das wäre die erste hilfreiche Information schon bei der ersten Frage gewesen.

Das Bauamt kann doch nicht willkürlich entscheiden, sondern
braucht verbindliche gesetzliche Regelungen um da eine
Entscheidung zu treffen.

Siehst Du und genau deswegen solltest Du Dich da hin wenden. Denn Dein zuständiges Bauamt kennt die Rechtslage in der Deiner Gegend am besten. Das Bauamt entscheidet auch nicht willkürlich.
Es sei denn, Du möchtest eine Antwort die Dir gefällt und keine die Rechtssicher ist.

Ein kleine Auswahl in Frage kommender Gesetze findest Du hier:

www.baurecht.de/landesbauordnung-rheinland-pfalz.html
http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm
http://www.mufv.rlp.de/ministerium/umweltrecht/

Rumburak

Hallo,

Da es sich aber um ein Kraftfahrzeug handelt und damit die
Gefährdungshaftung greift,muss man sich trotzdem weiter um die
Betriebsfähige Erhaltung desselben kümmern.
Also entweder Saison-Kennzeichen benutzen (damit hat man immer
den nachweis,das daß Fahrzeug betriebs-und verkehrssicher ist)
oder wenn es geht ,als Historisches Fahrzeug zulassen.

Oh, das ist interessant. Sag das doch mal all den Autohändlern, die dort Altfahrzeuge zum Ausschlachten lagern. Und all den Oldtimerbastlern, die irgendwo eine Scheune mit ihren Schätzen belegen. Und all den Fahrzeugmuseen.

Sorry, Deine Aussage oben ist schlicht: Quatsch.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

darf ich deine Gedanken einmal auf den Tatbestand lenken, das es

einen gewaltigen Unterschied zwischen Gewerbe und Privatleuten gibt …

Bleib bei deinem Skat…davon verstehst du ja auch nix…*fg*

Hallo,

darf ich deine Gedanken einmal auf den Tatbestand lenken, das
es
einen gewaltigen Unterschied zwischen Gewerbe und
Privatleuten gibt …

Ach? Für Gewerbe gelten StVO und StVZO nicht? Kannst Du mir grad mal die Stelle zeigen, an der das zu finden ist? Und auch gleich die Stelle, an der der von Dir behauptete Unsinn zu finden ist?

Wo wir grad bei Unterschieden sind: es gibt auch einen Unterschied zwischen sinnvollen Antworten und Deinen.

Bleib bei deinem Skat…davon verstehst du ja auch
nix…*fg*

Ich spiele keinen Skat. Insofern habe ich natürlich auch keine Ahnung, warum Du Deine Skatrunde immer als Quelle Deiner Weisheit hernimmst.
Gruß
loderunner

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