Stilllegung Lebensversicherung nicht möglich?

Hallo miteinander,
ich hoffe, hier kann mir jemand bei meinem Problem helfen.

Mir wurde vor 1,5 Jahren (Versicherungsbeginn 01.05.2009) bei meiner Bank eine LV mehr oder weniger aufgedrängt in Verbindung mit einem Darlehen.
Ich hatte das Gefühl, daß die Bank ansonsten das Darlehen nicht bewilligt hätte oder der Berater mehr Provision kassieren wollte ?
Der Berater sagte mir damals, ich könne die Versicherung ja stilllegen lassen, wenn ich sie nicht benötige.
Dies wollte ich nun nach ca. 1,5 Jahren tun und bekam folgende Antwort der Versicherung:
Dies sei zur Zeit nicht möglich. Nach dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen könne ich eine Befreiung von der Beitragszahlungspflicht nur verlangen, wenn die neu zu berechnende Versicherungssumme die vorgesehene Mindestversicherungssumme erreicht.
Bis dahin könne die Versicherung nur beitragspflichtig fortgeführt werden.

Was soll ich tun ? Ich dachte immer, nach einem Jahr könne man die Versicherung stilllegen lassen ?
Und zudem habe ich ja schon eine Lebensversicherung.
Laufzeit von der Versicherung 33 Jahre, wobei in den ersten 3 Jahren ermäßigte Todesfallleistung besteht, es werden nur die gezahlten Beträge erstattet.
Eintrittsalter war 52… mit 33 Jahren bin ich dann 85… Ich fühle mich irgendwie ziemlich verar…t.
Gibt es eine Möglichkeit, da herauszukommen, da ich das Geld wirklich anderweitig besser gebrauchen kann.

Hallo,
hört sich alles so an wie ich es in meiner Laufzeit schon tausend Mal erlebt habe.

Zunächst der Rechtliche Hinweis:
Wenn die KLV zur Absicherung des Darlehens abgetreten ist, dann hast Du sehr schlechte Karten, auf den ersten Blick. Du brauchst einen Fachmann (Rechtsanwalt, oder freier Finanzberater, der auch fit ist und wirklich frei in seiner Entscheidung), der mit Dir zur Bank geht und den Vertrag ändert - dies ist jederzeit möglich. Eine Risiko Leben MUSS die Bank akzeptieren, ebenso eine bereits bestehende KLV Versicherung. WARUM: Weil eine KLV (Kapitalbildende Lebensversicherung) in den ersten drei Jahren nur Kosten hat, welche vom VN (Versicherungsnehmer) bezahlt werden muss.

Nachteil:
Falls der Darlehensbetrag die Versicherungssumme der bestehenden Versicherung unterschreitet, so hast Du keinen Zugriff auf die Versicherung, bis das Darlehen komplett getilgt ist!

Eine Risikoversicherung deckt das Risiko ab für den Fall, dass Du von Deinem Ableben Gebrauch machen solltest. Besser eine Kapitalausfallversicherung, falls Du eines Tages die Raten nicht mehr bedienen kannst.

Bankintern:
Jeder Berater MUSS eine Mindestrate an KLV und Bausparverträgen pro Monat abschließen, so die Bankinterne Order!

Eine KLV kann jederzeit stillgelegt werden. Allerdings reagieren die Versicherungsunternehmen meist nur, wenn ein Schreiben vom Anwalt erfolgt.

Eine KLV wird in der Regel immer mit einer hohen Laufzeit ausgestellt, da der Vertreter auf die Endsumme seine Provision erhält.

Eine Stilllegung ist gut, aber ein Verkauf der Versicherung ist besser. Nach dem EU Recht MUSS die Versicherung sämtliche eingezahlten Beiträge zurückerstatten. Auch die bereits entstanden Kosten sind in diesen Beträgen berücksichtigt. Ganz klar ist, dass nach einem BGH (Bundes Gerichts Hof) Urteil eine KLV als sittenwidrig und legaler Betrug tituliert wurde.

Mein Rat:
Rechtsanwalt einschalten und sämtliche Beiträge zurückholen.
Umwandlung der KLV bei der Bank in eine Risiko, dabei kann eine durchaus günstige Versicherung genommen werden, welche sich auf dem Markt befindet. Die Bank MUSS dies akzeptieren. Auch können sämtliche geleistete Beiträge zurückgefordert werden.
Ich hoffe, dass ich Dir mit dieser Information weiter helfen konnte. Es gibt inzwischen einige Unternehmen, welche ganz gezielt gegen diese Praktiken vorgehen. Ich selbst gehöre einer solchen Organisation an.
Jetzt kommt ein Punkt, bei dem ich nicht weiß, ob das hier das System mit macht.

Meine Email: [email protected]

Wir sollten persönlich Kontakt aufnehmen, damit ich Dir besser helfen kann.

Gruß
Manfred

Hallo,

eine Etage tiefer findest Du meine Antwort - hier ein paar interessante Beiträge zu Deinem Thema - einfach mal reinsehen:

http://www.youtube.com/watch?v=qcw12eN4vd0&feature=r…

http://www.youtube.com/watch?v=F2RHb-bthGQ&feature=r…

http://www.youtube.com/watch?v=fgdUJzxEpyo&feature=r…

http://www.youtube.com/watch?v=X_xFFrk5F_I&feature=r…

http://www.youtube.com/watch?v=W6fzoQiL0E4&feature=r…

Gruß
Manfred - EU Fachberater für Investment und Vermögensmanagement i.A.

Hallo,

also wenn das eine Kapitalbildende Lebensversicherung ist - und so klingt es - dann ist das ein ganz klares Kopplungsgeschäft, was verboten ist (von wegen: Sie kriegen nur XY wenn Sie auch Z abschließen).

Wenn die Bank Ihren Kredit besichern wollte, dann hätte es eine Restschuld- bzw. Risikolebensversicherung auch getan.

Diesen Punkt würde ich mal klären und ggf. dort ansetzen.

Der Rest ist nämlich soweit korrekt! Wenn das Guthaben eines Vertrages nicht die Mindestrente oder -versicherungssumme aufweist, dann kann sie nicht beitragsfrei gestellt sondern bestenfalls gekündigt werden.

Sollte die Bank z. B. hiergegen keine Einwände haben, dann spricht es wiederum dafür, dass der Vertrag für das Darlehen garnicht gebraucht wurde, sondern man nur das zusätzliche Geschäft mitnehmen wollte und somit seine Machtposition gegenüber dem Endkunden ausgenutzt hat. Sowas ist ganz klar sittenwidrig, leider aber gängige Praxis.

Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig Licht in die Angelegenheit bringen.

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo

tja - das schaut nicht gut aus !

Es ist tatsächlich so, dass eine LV erst einen gewissen Wert erreichen muss, um Beitradsgfrei gestellt zu werden.

Da in den ersten Jahren die Kosten von den Beiträgen abgezogenwerden,wird ohnehin nicht viel Angespartes da sein.
Bei einer Kündigung wird es womöglich noch gar keinen Rückkaufswert geben.

Einzige Möglichkeit wäre ein Widerruf , wobei hier die Frist ebenfalls verstrichen ist. Denkbar wäre dies nachträglich nur dann , wenn Du keine Verbraucherinfos erhalten hast oder nachweisen kannst, dass hier offentsichtlich eine Falschberatung vorgelegen hat

Wende Dich doch mal eine eine Verbraucherberatung. Einfach wird es jedenfalls nicht.

www.tuerk-versicherungen.de

Man muß unterscheiden zwischen Beitreigsbefreiung („Beitragsfrei stellen“) und Kündigung.
Eine Beitragsbereiung ist erst möglich wenn ein gewisses Kapital vorhanden ist. das heißt man läßt das eingezaglte Geld bis zum vereinbarten Ablauf ruhen udn bekommt es zum Ablauf ausgezahlt. Eine Beitragsbefreiung ist meist erst nach fünf Jahren möglich, da ansonsten noch nicht genügend Kapital vorhanden ist.
Eine Kündigung ist in der Regel nach einem Jahr möglich, jedoch mit hohen Verlusten.

Hallo, dies ist mal ein Fall, bei dem der Versicherer einfach Unrecht hat. Das liegt mit ziemlicher Sicherheit an dem immer weiter sinkenden Wissensstand der Gehaltsempfänger.

Wenden Sie sich an den Ombudsmann unter Beachtung der folgenden Internetseite und in 2 Wochen haben Sie Ihren Wunsch durch:
http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbau…

Aber: ohne Ihre Mitwirkung geht nichts, also sofort ran an das Thema

Aber eines wird so sein: die Versicherung hat beitragsfrei keine oder aber nur eine kleine Vericherungssumme. Bitte den Ombudsmann zu klären unter welchen Umständen und binnen welcher Zeit die Versicherung wieder aktiviert werden kann unter Berücksichtigung der Möglichkeiten die Versicherung über eine kürzere Laufzeit WIK (wiederinkraft) zu setzen.

Auch soll der Ombudsmann Ihren sagen, welche Beweise Sie für die wohl betrügerische Unterschiebung der versicherung er sieht.

Diese Fragestellung geht zwar an den Versicerer weiter, aber der Ombudsmann (das sind viele guter Anwälte die für ihn arbeiten, aber nciht für die Kunden arbeiten dürfen) wird der Verscherung möglicherweiser einen Vergleichsvorschlag machen. Meinetwegen einfach diese Antwort an den Ombudsmann mitsenden - ich habe als Versicherer immer gute Erfahrungen mit dem Ombudsmann gemacht und vielen Kunden auch helfen können.

das scheint mir recht einfach aufzulösen zu sein. Allerdings brauche ich genaue Informationen, so ist es nicht ausreichend. Die Aussage zur Beitragsbefreiung ist übrigens richtig. Wahrscheinlich aber ist jedoch der ganze Vertrag nichtig…muß aber genau geprüft werden. Meine Telefonnummer: 06190/9191270.

MfG

Der Firmengründer

Den Vertrag kündigen und auf das eingezahlte Geld verzichten.

Hallo,
lange Rede kurze Sinn, du kannst die Versicherung nicht stilllegen. Einzige moglichkeit ohne verlust raus zu kommen ist den Berater auf Beratungsfehler klagen, ansonsten sieht schlecht aus. Gruß Daniel

leider kann man eine LV wirklich erst nach einer gewissen zeit beitragsfrei stellen. das muß in den geschäftsbedingungen drin stehen.

gruß , Sabine

Lieber Frager/Fragerin,

alles was sie so schreiben klingt sehr ominös…erstens mal gibt es seit 6 Jahren eine Protokoll und Dokumentationspflicht. Dann gibt es das sogenannte PIB Produktinformationsblatt, in diesem stehen alle wichtigen Daten zu dem Tarif. Dort mußten sie lesen, dass ein BfR Stellung erst nach Erreichen einer bestimmten Summe/Wert/RKW machbar ist. Was soll das eine Versicherung nach 1 1/2 Jahren schon nicht mehr zahlen? Es ist eine Police der Canada Life, die diese Forderungen hat. Dann weiter, wenn sie an die Bank zur Sicherheit was für den Todesfall hinterlegen sollten, wäre doch die bestehende LV viel besser gewesen und wenn diese schon einige Zeit bestanden hat, war dort schon ein RKW vorhanden.
Ich kann mir einfach nicht helfen, die Deustchen wissen doch alles immer besser, also sind Besserwisser, wieso machen sie sowas denn?
Da ich mich nun mal hier bereit erklärt habe zu helfen, kann ich nur sagen, da ich ja nicht mit ihnen telefonieren kann, suchen sie sich einen vernünftigen Makler aus ihrer Nähe. Ich habe hier in unserer Umgebung in Mannheim/Ludwigshafen/Karlsruhe schon vielen Menschen geholfen, nur ihr Fall ist eigentlich ganz klar.
MfG
Wolfgang Slowik

Hallo Findaril,

da ich Deine Versicherungsbedingungen nicht kenne, kann ich Dir schlecht helfen.
geh doch mit Deinem Versicherungsschein zur Verbraucherzentrale und lass dir dort helfen.

Wenn eine Beitragsbefreiung nicht möglich ist, kann die Versicherung vielleicht gekündigt werden?

Der Vertreter verliert dann auf jeden Fall seine Provision, die er ja auch nicht so richtig verdient hat, oder?

Gruß

Franjo

Jetzt hast du eher wenig Chancen auf eine Rückabwicklung. Nur mit Hilfe eines Anwalts oder bei LV-Doktor.de. Aber die eingezahlte Summe wird bestimmt zu klein sein, dass sich der Aufwand lohnt. Beitragsfrei kannst du Sie nicht stellen, da viel zu wenig Geld drin ist. Kündigen geht aber. Du könntest natürlich deine Story an den passenden Ombudsmann deiner Bank schicken. Vielleicht kann der dir helfen.
Gruß
Dennis

Banken fordern bei der Kreditvergabe prinzipiell eine Absicherung gegen das Todesfallrisiko weil sie damit zuminedst ein Ausfallrisiko minimieren. So weit so gut. Bei einer bereits bestehnden Versicherung müßte man also dies als SIcherheit als Pfand stellen. Nur muss die Bank informiert werden und die Polizze auch meist hinterlegt werden bzw. eine ABtretung/Verpfändung/Vinkulierung (je nachdem wielviel Sicherheit verlangt wird)unterzeichnet werden. Ich vermute das die Bank in deinem Fall ja nichts von der bestehnden Versicherung weiß. Allerdings wenn die 3 Jahre noch nicht vorbei sind so ist der Ablebensschutz ja maximierrt mit der einbezahlten Prämie und daher nicht hoch, vermutlich ist der aushaftende Kredit vile höher und diese Versicherung reicht nicht.
Um zu wissen ob es nach einem Jahr einen Wert gibt den man Stillegen kann bzw. im Fachausdruck beitragsfreistellen kann kommt es auf die Lauzeit an. Bei sehr langen Laufzeiten ist der Vertrag aufgrund der hohen Kosten zum Abschluss noch ohne Rückkaufswert und damit auch ohne prämienfreien Wert. Wenn es sich um eine reine Ablebensversicherung handelt dann kann es sein das es nie einen prämienfreien Wert gibt.
Worauf du aber auf jedenfall ein Recht hast ist ein Rückkauf. Nach dem noch kein Wert vorhanden ist bekommst du von der Prämie nichts mehr zurück musst aber keine weitern Beiträge bezahlen. Problem könnte dann die Bank machen die davon informiert wird und eventuell den Kredit fällig stellen könnte.
Schöne Grüße
Martina

Entschuldigung für die verspätete Antwort.

Also der „Wert“ der Versicherung ist noch nicht so hoch, dass die Versicherung beitragsfrei fortgeführt werden kann. Das heisst, dass die Versicherung nicht genügend Guthaben angesammelt hat. Der Grund liegt höchst wahrscheinlich an der Provision, die mit den ersten Beiträgen verrechnet wird. (sog. gezillmrte Tarife). DIese sind usus. Eine Beitragsfreistellung ist somit wirklich ausgeschlossen. EIne Rückabwicklung ist möglich, wenn ein Beratugsfehler vorliegt. Dazu bedarf es jedoch einer genaueren Begutachtung des Vertrages und, wenn vorhanden des Beratungsprotokolls.

Leider kann ich hier keine weiteren Ratschläge geben.

Grüße und viel Erfolg!

Esser

Hallo miteinander,

ich hoffe, hier kann mir jemand bei meinem Problem helfen.

Mir wurde vor 1,5 Jahren (Versicherungsbeginn 01.05.2009) bei
meiner Bank eine LV mehr oder weniger aufgedrängt in
Verbindung mit einem Darlehen.
Ich hatte das Gefühl, daß die Bank ansonsten das Darlehen
nicht bewilligt hätte oder der Berater mehr Provision
kassieren wollte ?
Der Berater sagte mir damals, ich könne die Versicherung ja
stilllegen lassen, wenn ich sie nicht benötige.
Dies wollte ich nun nach ca. 1,5 Jahren tun und bekam folgende
Antwort der Versicherung:
Dies sei zur Zeit nicht möglich. Nach dem Vertrag zugrunde
liegenden Versicherungsbedingungen könne ich eine Befreiung
von der Beitragszahlungspflicht nur verlangen, wenn die neu zu
berechnende Versicherungssumme die vorgesehene
Mindestversicherungssumme erreicht.
Bis dahin könne die Versicherung nur beitragspflichtig
fortgeführt werden.

Was soll ich tun ? Ich dachte immer, nach einem Jahr könne man
die Versicherung stilllegen lassen ?
Und zudem habe ich ja schon eine Lebensversicherung.
Laufzeit von der Versicherung 33 Jahre, wobei in den ersten 3
Jahren ermäßigte Todesfallleistung besteht, es werden nur die
gezahlten Beträge erstattet.
Eintrittsalter war 52… mit 33 Jahren bin ich dann 85… Ich
fühle mich irgendwie ziemlich verar…t.
Gibt es eine Möglichkeit, da herauszukommen, da ich das Geld
wirklich anderweitig besser gebrauchen kann.

Hallo,

Sie haben recht, Sie wurden verar…t. Und das gleich mehrmals.
Das ist gängige Praxis und passiert vielen Menschen.
Alle werden nur zum Profit der Bank beraten.

Zu erst würde ich mir die Vertragsbedingung durchlesen. Was steht dort genau drin? Vielleicht gibt es diese Klausel gar nicht?!

Grundlegend sind die klassischen Massnahmen: Beitragssumme verringern oder am besten beitragsfrei stellen. Damit besteht die Versicherung noch und zahlen nur nichts ein. Ggf. würde ich der Bank auch die Einzugsermächtigung entziehen.

Grundsätzlich ist eine Lebensversicherung das wohl schlechteste Produkt für eine Altersvorsorge.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

chris

Hallo

an Ihrer Stelle würde ich versuchen mit der Bank zu reden. Eine normale Risikolebensversicherung ( die immer günstiger ist als eine Kapitalgebunde ) reicht einer Bank i.d.R. als Sicherheit auch aus. Allerdings verdient die Bank bei den Verträgen nicht viel. Ich würde mich ggf. auch an die Verbraucherzentrale NRW wenden und denen den Fall schildern. ansonsten versuchen Sie den Vertrag zu kündigen und der Bank einen Vorschlag für eine Risikolebensversicherung auf den Tisch legen. Oftmals stellen sich die Banken aber quer bei diesen Fällen.
Das war auf jeden Fall nicht die Beratung die korrekt gewesen wäre in Ihrem Fall.

Tut mir leid das ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen konnte.

Hallo!

Sie könnten natürlich Ihre Versicherung kündigen, wobei sicher noch kein Rückkaufwert vorhanden ist. Ich würde allerdings weiterzahlen, bis 12 Jahre Mindestlaufzeit erreicht ist und dann erst kündigen.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo,

wenn die Bank keine Probleme macht wegen Darlehensabsicherung kann beim Vertrag nach 1,5 Jahren eine Beitragszahlung eingestellt werden. Sehr wahrscheinlich wird allerdings die sich ergebende beitragsfreie Versicherungsumme so gering sein, dass der Vertrag nicht fortgeführt werden kann und somit erlischt wie bei einer Kündigung.