Hi,
reicht es eigentlich aus eine E-Mail zur vorübergehenden Stillegung einer Versicherung zu senden? Oder muss es mindestens ein Fax oder Brief sein?
Dani
Hi,
reicht es eigentlich aus eine E-Mail zur vorübergehenden Stillegung einer Versicherung zu senden? Oder muss es mindestens ein Fax oder Brief sein?
Dani
Hallo Dani,
wir leben ja nun inzwischen in einer Zeit, in der ein E-Mail eine vernünftige Alternative zu Fax und Papierformen darstellt. Trotzdem befinden wir uns hier immer noch in einer Zone, die rechtlich m.E. nicht eindeutig geklärt ist. Ich würde jedenfalls verschiedene „Sicherungen“ einbauen:
Bei wirklich wichtigen Vorgängen würde ich immer das Einwurf Einschreiben wählen. Dies ist besser als Einschreiben mit Rückschein, denn in dem Moment in dem das Schriftstück per Notiz des Postboten im Briefkasten oder Postfach landet ist es im Machtbereich des Empfängers zugegegangen und somit rechtskräftig. Wird ein Einschreiben mit Rückschein nicht angenommen, kann der Zugang in Frage gestellt werden.
In unserem Hause ist das E-mail in der Regel akzeptiert,sofern kein Zweifel an der Identität des Absenders herrscht. Ein Beispiel: Habe ich als Vertreter die E-Mail Adresse meines Kunden persönlich aufgenommen und leite empfangene Mails an die Direktion weiter, besteht in der Regel kein Zweifel. Benötige ich trotzdem ein unterschriebenes Schriftstück (z.B. bei Kündigungen) informiere ich meinen Kunden darüber und bitte um eine handschriftlich unterschriebene Version. Das kann i.d.R. auch ein unterschriebener Ausdruck der E-Mail sein um den Aufwand für alle Beteiligten gering zu halten.
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