Liebe Wissende,
angenommen, Arbeitgeber A beschäftigt Arbeitnehmerin B als Kraftfahrerin. Diese kommt 8 Wochen nach der Entbindung vereinbarungsgemäß wieder zur Arbeit (Teilzeit 6 Std. täglich, davon 3 Std. im Büro und 3 Std. im Außendienst als Fahrerin). Nun stehen der Arbeitnehmerin doch sogenannte Stillpausen zu. Wie lange ist das täglich? Muss der AG die Ausfallzeit zahlen oder muss die ANin die Zeit nacharbeiten? Wenn der AG die Zeit bezahlen muss, kriegt er das - ähnlich wie das Mutterschaftsgeld - von der Krankenkasse erstattet? Kann der AG anordnen, wann die Pausen genommen werden können und wann nicht (wenn ANin als Fahrerin unterwegs ist, kann sie ja nicht die Fahrgäste stehen lassen und Stillen gehen…)? Wie lange gibt es das recht auf Stillpausen (6 Monate? Ein Jahr?).
Danke für’s Licht-ins-Dunkle-bringen
Teddy