Stillpausen

Liebe Wissende,

angenommen, Arbeitgeber A beschäftigt Arbeitnehmerin B als Kraftfahrerin. Diese kommt 8 Wochen nach der Entbindung vereinbarungsgemäß wieder zur Arbeit (Teilzeit 6 Std. täglich, davon 3 Std. im Büro und 3 Std. im Außendienst als Fahrerin). Nun stehen der Arbeitnehmerin doch sogenannte Stillpausen zu. Wie lange ist das täglich? Muss der AG die Ausfallzeit zahlen oder muss die ANin die Zeit nacharbeiten? Wenn der AG die Zeit bezahlen muss, kriegt er das - ähnlich wie das Mutterschaftsgeld - von der Krankenkasse erstattet? Kann der AG anordnen, wann die Pausen genommen werden können und wann nicht (wenn ANin als Fahrerin unterwegs ist, kann sie ja nicht die Fahrgäste stehen lassen und Stillen gehen…)? Wie lange gibt es das recht auf Stillpausen (6 Monate? Ein Jahr?).

Danke für’s Licht-ins-Dunkle-bringen

Teddy

Hallo Teddy, dazu steht folgendes im Mutterschutzgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/__7.html

Eine zeitliche Begrenzung hab ich da nicht gelesen.

MfG

Hallo Xolophos,

schon mal vielen Dank. Ich gehe mal davon aus, dass der Arbeitgeber auf den Kosten sitzen bleibt, also nix mit Erstattung durch Krankenkasse oder so, gell?

Grüßle vom Teddy

Ich gehe mal davon aus, dass der
Arbeitgeber auf den Kosten sitzen bleibt, also nix mit
Erstattung durch Krankenkasse oder so, gell?

Hallo Teddy, ich weiß leider nicht, ob sowas auch von der Umlage gedeckt ist. Wenn der Arbeitgeber überhaupt Umlage bezahlt (kommt auf die Größe der Firma an), dann kann er sich ja mal erkundigen (aber ich mein … *grübel* … das war nur bei Schwangerschaft).

MfG