ein Versicherungsunternehmen, das die Reglung eines Kfz-Haftpflicht Schadens ablehnt, gleichzeitig aber die SFK - senkt (also Beitragsklasse erhöht) handelt für sich zwar im allerbesten Interesse, kann ich allerdings aus der Beitragserhöhung doch eine Stillschweigende Anerkenntiss leiten ?
Hallo Rainer,
wenn ich Dich richtig verstehe, verhält sich die Situation so:
Ein Haftpflichtschaden ist dem Versicherer gemeldet und dessen Regulierung von diesem abgelehnt worden. Daraufhin hat der Versicherer zur nächsten Hauptfälligkeit ( in den meisten Fällen der 01.01. ) eine Rückstufung der SF-Klasse, damit einhergehend eine Erhöhung der Prozente, vorgenommen.
Wenn dies der Fall ist, kann nicht von einem stillschweigenden Anerkenntnis ausgegangen werden.
Vielmehr ist es so, dass alleine die Anlage eines Schadens zur Rückstufung der Sf-Klasse führt, es muss deswegen noch kein Geld geflossen sein. Begründet wird dies seitens des Versicherers so, dass er zur eventuellen Regulierung des Schaden eine gewisse Summe , die sich wiederum nach der Höhe des Schadens richtet, in Rückstellung bringen muß.
Erst wenn der Schaden geschlossen wird, was ja durchaus im Folgejahr sein kann ( gerade wenn sich ein Schaden gegen Jahresende ereignet ) wird die Rückstufung der SF-Klasse rückwirkend aufgehoben, wenn sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer entweder unberechtigt der Schadenverursachung verdächtigt worden ist oder er diesen von ihm verursachten Schaden aus eigener Tasche begleicht, was sich bei kleineren Schäden durchaus lohnen kann.
MfG
Ralf Karnowsky
http://www.versicherungs-kontor.de
… sehr gut erklärt, Ralf.
Gruß
WALTER
… sehr gut erklärt, Ralf.
Gruß
WALTER
…tja, man macht dies nun schon einige Jahre…
)
Ralf Karnowsky