Stillschweigend übernommen nun zahlen

Hallo,
was ist wenn sich zwei mietbewohner trennen und gemeinsam den mietvertrag unterschrieben haben. Und einer zieht aus und hinterlässt aus bquemlichkeit möbel den der noch drin bleibt. Und es kommt zur betriebsabrechnung und der der ausgezogen ist verrechnet die möbel mit der betriebsabrechnug.
ist doch nicht erlaubt oder

das ist nicht mietrecht. das ist eine sache zwischen den ehemaligen partnern. der verbliebene mieter muss es natürlich nicht akzeptieren und kann letztendlich einen gerichtsvollzieher losschicken, der das geld eintreiben wird. der wird aber auch nur die möbel pfänden…

Ist es wirklich so schwer den Versuch zu unternehmen auf den Lesenden insofern einzugehen, dass man die Groß- und Kleinschreibung beachtet, mal einen kleinen Absatz einfügt und sich den Mist den man in die Tastatur gehackt hat, vor dem Absenden noch einmal durchliest?

vnA

Hallo,
zu pauschal gefragt.

Hallo,
was ist wenn sich zwei mietbewohner trennen und gemeinsam den
mietvertrag unterschrieben haben. Und einer zieht aus und
hinterlässt aus bquemlichkeit möbel den der noch drin bleibt.

Hier kann man vermuten, dass der Ausgezogene wirklich aus Bequemlichkeit sein Eigentum nicht mitgenommen hat oder dass es eine Vereinbarung mit dem Mitbewohner gibt. !?
Zudem kann man unter Möbel auch eine Einbauküche verstehen und welchen Wert haben die Möbel.
Konnte der Mitbewohner die Möbel selber gebrauchen bzw. hätte er bei Mitnahme der Möbel selber Ersatz sich besorgen müssen.

Und es kommt zur betriebsabrechnung und der der ausgezogen ist
verrechnet die möbel mit der betriebsabrechnug.

Wert der Möbel und Höhe der Nachforderung ist hier nicht angegeben, daher ist keine Einschätzung möglich.

Vielleicht nochmals kurz posten und bis dahin
schönen Tag noch.