Stillschweigende Aboänderung

Hallo zusammen!

Man stelle sich folgenden Fall vor:

Abonennt A hat ein Voll-Abo der Tageszeitung T. Zu Beginn seines Studiums schickt er T einen Brief mit einer Immatrikulationsbescheinigung und der Bitte, das Abo in ein Studentenabo umzuwandeln. Das geschieht auch stillschweigend. Weitere Informationen erhält A nicht, auch keine AGB. Als er zum Ende des Studiums sein Studentenabo wieder kündigen will, stellt er fest, daß das Abo nur ein Jahr lief und er seitdem wieder ein Vollabo hatte. Bei den Abbuchungen war ihm das wegen der Euroumstellung nie aufgefallen - in einem Jahr wurden 200nochwas abgebucht (Mark, Studentenabo), im nächsten jahr wieder 200nochwas (Euro, Vollabo). Student A ist heute klar, daß er jedes Jahr eine neue Immo-Bescheinigung hätte schicken müssen, was auch kein Problem gewesen wäre, wenn er es gewusst hätte.

Was mich interessieren würde: Kann die Zeitung nach einem jahr stillschweigend das Studentenabo in Vollabo umwandeln, ohne darauf hinzuweisen, daß sie genau das tut? Bzw. hätte sie das Abo nicht vielmehr kündigen müssen, wenn keine Immobescheinigung mehr vorliegt?

Neugierige Grüße,
Max

Hallo Max,
hatte den Fall selbst: Die renommierte Wochenzeitung schickte immer eine Erinnerung, dass die Semesterbescheinigung wieder zu erneuern ist. Sie wies auch gleich darauf hin, dass bei Nichtvorlage des Immo-Scheines der Vertrag wie ein Vollzahler behandelt wird.

Hier besteht m. E. nach eine Bringeschuld desjenigen, der eine Ermäßigung haben möchte. Vermutlich steht das auch so im Text des Abo-Vertrages.

Spontan aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Schuld eigene.

Antwortende Grüsse von BM

Hallo

hatte den Fall selbst: Die renommierte Wochenzeitung schickte
immer eine Erinnerung, dass die Semesterbescheinigung wieder
zu erneuern ist. Sie wies auch gleich darauf hin, dass bei
Nichtvorlage des Immo-Scheines der Vertrag wie ein Vollzahler
behandelt wird.

Aber genau DAS hat die Zeitung ja nicht gemacht. Sie hat einfach stilschweigend den vollen Beitrag abgebucht und nachträglich eine Bestätigung geschickt, daß abgebucht wurde. Selbst wenn der Student es sofort gemerkt hätte, hätte er nichts machen können, da die Kündigungsfrist vier Wochen vorher abgelaufen war.

So wie Du es schilderst, kenne ich es auch von diversen anderen Zeitschriften. Gerade deswegen wundert es mich ja in diesem Fall.

Hier besteht m. E. nach eine Bringeschuld desjenigen, der eine
Ermäßigung haben möchte.

Durchaus - aber wenn derjenige diese Bringschuld nicht bringt, müsste dann nicht eine Benachrichtigung raus, daß der Vertrag zum nächsten xx gekündigt/verändert wird?

Gruß,
Max

Hallo,

Weitere Informationen erhält A nicht, auch keine AGB.

Kann es sein, dass die AGB bereits hätten vorliegen müssen (beim ersten Abo-Abschluss bekommen) oder im Impressum der Zeitung zu finden sind?
Gruß
loderunner (ianal)

Kann es sein, dass die AGB bereits hätten vorliegen müssen
(beim ersten Abo-Abschluss bekommen) oder im Impressum der
Zeitung zu finden sind?

Heute sind sie auf der HP zu finden. In der damaligen Original-Erst-Auftragsbestätigung der Zeitung „Vielen Dank für ihre Bestellung“ gab es keinen Hinweis auf AGB. Originalauftrag ist nicht mehr vorhanden. Aus den heutigen AGB geht zwar hervor, daß ein Studentabo so lange läuft, wie man die Bescheinigung vorlegt, mE aber nicht, daß man danach automatisch ohne weiteren Hinweis zum Vollabo hochgestuft wird.

Damit kein Mißverständnis vorkommt: Ich halte die Regelung „Du kriegst das Studentenabo, solange du die Bescheinigung vorlegst“ für sehr sinnvoll. Ich kenne es nur von allen anderen Zeitschriften/Banken/etc das man vorgewarnt wird (mit der Möglichkeit, zu kündigen), bevor man hochgestuft wird. Schließlich kann so eine Immo-Bescheinigung ja auch mal auf dem Postweg verlorengegangen sein.

Gruß,
Max

Hi,

wegen der Euroumstellung nie aufgefallen - in einem Jahr
wurden 200nochwas abgebucht (Mark, Studentenabo), im nächsten
jahr wieder 200nochwas (Euro, Vollabo).

Wann war die Umstellung? vor 6 Jahren? Und anscheinend hatte die Euroumstellung keine große Auswirkungen auf den Geldbeutel, wenn 200 € statt 200 DM nicht auffallen.

Alles recht und schön, aber das ist in meinen Augen diese Vollkaskomentalität.

Weil ich zu unaufmerksam bin meine Auszüge zu kontrollieren ob da auch ordnungsgemäß abgebucht wird, selbst darauf zu achten, dass ich nicht mehr zahle als ich muss, und die Euroumstellung nicht mitbekomme, soll doch bitte jemand anderer diese Verantwortung für mich übernehmen.

Schließlich kann ja jeder mal was vergessen und da müssen die anderen doch auf mich aufpassen.

Sei mir nicht böse, dass ich jetzt auch mal die Moralkeule gezückt habe!! Aber man muss in vielen Bereichen des Lebens die Verantwortung für sich selbst übernehmen. Das macht das auf eigenen Beinen stehen ja so schwierig, wenn es einem die Eltern nicht richtig beigebracht haben.

Verbuche es unter Lehrgeld. Wird dir sicher nicht mehr passieren, also sieh es positiv. Verjährt wäre das Meiste eh schon.

TM

Hallo Agnes!

Alles recht und schön, aber das ist in meinen Augen diese
Vollkaskomentalität.

Sorry, nein. ich bin der letzte, der einer Vollkaskomentalität das Wort reden möchte. Mich interessiert nur die juristisache Frage, ob ein Abovertrag ohne jede Mitteilung/Ankündigung derart geändert werden kann. Ich kenne das von den meisten Verträgen anders.

Sei mir nicht böse,

Doch, bin ich. Und zwar gewaltig. Weil Du hier eine Menge in eine Frage hineininterpretierst.

Aber man muss in vielen Bereichen des Lebens
die Verantwortung für sich selbst übernehmen.

Stimmt - indem man zum Beispiel nachprüft, ob etwas mit rechten Dingen zugegangen ist, anstatt sich hinzusetzen und lamentieren.

Das macht das
auf eigenen Beinen stehen ja so schwierig, wenn es einem die
Eltern nicht richtig beigebracht haben.

Sorry, aber damit gehst Du einfach zu weit.

Max

Hallo Agnes,

etwas zur Ruhe gekommen … vielleicht sollte ich erklären, warum mich das gerade alles ziemlich, ziemlich wütend gemacht hat. Du hast Dir da nämlich ein Klischeebild zusammenfabuliert, daß nichts mit der Realität zu tun hat und sich auch nicht aus meiner Frage ergibt.

Ich habe nämlich nirgends geschrieben, daß der Student nach einem Weg sucht, die Zeitung zu verklagen. Eigentlich ist er nur neugierig. Das liegt an seinerm Beruf: Er ist selbst Journalist. Vor seinem Studium hat er bereits eine Ausbildung zum Redakteur gemacht, außerdem schon vor dem Abitur als freier Journalist gearbeitet. Er arbeitet auch während des Studiums weiter als Journalist, unter anderem für eine Nachrichtenagentur - das ist überwiegend landespolitische Berichterstattung. Ganz so unselbstständig oder grün hinter den Ohren kann er also nicht gewesen sein. :smile:

Daß er das damals buchstäblich übersehen hat, ärgert ihn selbst am meistens. Vor allem, weil er auf der Höhe der Zeitungskrise tatsächlich mal neun Monate keinen einzigen Auftrag hatte, kein Bafög bekam und die ganze Zeit mit einer einzigen, letzten Hose herumgelaufen ist, die noch nicht zerfetzt war. Es ist also auch nicht so, daß er es nur deshalb nicht gemerkt hätte, weil er es so dicke gehabt hätte.

Was die Verantwortung in seinem Leben betrifft … eigentlich ist er Zeit seines Lebens auf eigenen Beinen gestanden. Seinen ersten Job hat er sich während der Schulzeit selbst besorgt. Das Volontariat auch. Und bei der Frage, ob und was er studieren soll, hat ihm eigentlich auch niemand geholfen. :smile:

Wie gesagt: Was Du dir da auasgedacht hast, steht nicht in meiner Frage drin. Die Frage ist schlicht und einfach: Ist so eine Änderung ohne jede Mitteilung wirklich möglich?

Gruß,
Max

Hallo Max,

etwas zur Ruhe gekommen … vielleicht sollte ich erklären,
warum mich das gerade alles ziemlich, ziemlich wütend gemacht
hat.

verstehe ich, dass das wütend macht! Lieb von dir, dass du dir so viel Mühe machst was dazu zu schreiben!
Beiträge meiner Art sind ja auch unpassend. Ich weiß auch nicht, warum ich mich habe hinreißen lassen auch mal die Moralkeule zu ziehen, wie es hier in we-we-wa oft gemacht wird.

Ich komme mir auch richtig blöd vor. Finde ich diese Moralkeulen doch selbst unpassend. Aber es scheint wirklich ein Phänomen zu sein, dass man als regelm. Nutzer (bes. im Rechtsbrett) irgendwann mal genervt ist.
Es gibt so viele Beiträge hier, wo die Leute dermaßen gedankenlos und fahrlässig sind und hier dann rumheulen und den Schuldigen bei den Anderen suchen.

Tut mir leid und ich entschuldige mich! Es war jetzt auch hoffentlich heilsam für mich, dass ich mich künftig mit solchen Bemerkungen zurückhalte.

Du hast Dir da nämlich ein Klischeebild
zusammenfabuliert, daß nichts mit der Realität zu tun hat und
sich auch nicht aus meiner Frage ergibt.

Nunja, es war wohl dieser Abschnitt, der mich dazu brachte:

zum Ende des Studiums sein Studentenabo wieder kündigen will,
stellt er fest, daß das Abo nur ein Jahr lief und er seitdem
wieder ein Vollabo hatte. Bei den Abbuchungen war ihm das
wegen der Euroumstellung nie aufgefallen - in einem Jahr
wurden 200nochwas abgebucht (Mark, Studentenabo), im nächsten
jahr wieder 200nochwas (Euro, Vollabo). Student A ist heute
klar, daß er jedes Jahr eine neue Immo-Bescheinigung hätte
schicken müssen, was auch kein Problem gewesen wäre, wenn er
es gewusst hätte.

Das hörte sich an, als solle die Verantwortung auf die Zeitung abgewälzt werden, weil die vergaß an das zu erinnern, was der Student ja selbst hätte wissen müssen und auch gewusst hat.

Ganz so unselbstständig oder grün hinter
den Ohren kann er also nicht gewesen sein. :smile:

Sehr beeindruckend, was du so hinter dir hast, aber das ging aus deinem Ursprungsposting leider nicht hervor. Eher das Gegenteil.

Daß er das damals buchstäblich übersehen hat, ärgert ihn
selbst am meistens.

Das glaube ich :frowning:

Wie gesagt: Was Du dir da auasgedacht hast, steht nicht in
meiner Frage drin. Die Frage ist schlicht und einfach: Ist so
eine Änderung ohne jede Mitteilung wirklich möglich?

Ich vermute nicht. Ich vermute aber auch, dass eine Tageszeitung AGB hat und ihre Vertragsgestaltung gewöhnlich juristisch abgesichert ist.
Es ist ja lange her und in den Wirren der damals harten Zeiten ist vielleicht die AGB verloren gegangen, oder man erinnert sich nicht mehr daran.

TM

Hallo,

Originalauftrag ist nicht mehr vorhanden.

Dann wird es natürlich schwierig mit dem Beweisen.

Und es könnte doch durchaus sein, dass irgendwo dringestanden hat (z.B. auch auf der Originalbestellung, nicht -Bestätigung), dass man mit seiner Unterschrift die AGB anerkennt und diese wo-auch-immer zu finden sind. Dann wäre dem Verlag ja kein Vorwurf zu machen.

Aber: ianal.

Gruß
loderunner

Hallo Agnes,
entschuldigung akzeptiert!

Es gibt so viele Beiträge hier, wo die Leute dermaßen
gedankenlos und fahrlässig sind und hier dann rumheulen und
den Schuldigen bei den Anderen suchen.

Ja, genau! Mich regt diese Volkaskomentalität furchtbar auf - wahrscheinlich hat es mich deshalb geärger, so etwas unterstellt zu bekommen.

Das hörte sich an, als solle die Verantwortung auf die Zeitung
abgewälzt werden, weil die vergaß an das zu erinnern, was der
Student ja selbst hätte wissen müssen und auch gewusst hat.

Ich bin mir ebwen nicht, ob es da nicht sogar eine Vorschrift gibt, das einseitige Vertragsänderungen irgendwie mitgeteilt werden müssen. Ich weiß zumindest, daß es bei meinem Bankkonto so ist, daß ich bei jeder Änderung angeschrieben werde mit der Möglichkeit, ggfs zu kündigen.

Eher das
Gegenteil.

Ich hatte das ehger für neutral gehalten …

Ich vermute nicht. Ich vermute aber auch, dass eine
Tageszeitung AGB hat und ihre Vertragsgestaltung gewöhnlich
juristisch abgesichert ist.

ja, vermute ich auch. Allerdings wundert es mich, daß das geht: Erst ändern, dann abbuchen, dann Vollzug melden.

Gruß,
Max