Stillschweigende Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages?

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Hallo zusammen,

Genau heute ist mein befrusteter Arbeitsvertrag ausgelaufen. Ich habe mich schon vor drei Monaten beim Chef und der Personalabteilung nach einer Verlängerung erkundigt. Wir wurde eine erneute befristete Verlängerung ein halbes Jahr zugesagt. Vor einer Woche erinnerte ich nochmals. Bis heute (mein letzter Tag) habe ich keine neue Vertragsverlängerung unterschrieben. Ich habe etwas über „Stillschweigende Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, in einen unbefristeten Vertrag“ gehört. Stimmt das? Bin ich ab morgen also unbefristet angestellt? Ich habe morgen und übermorgen eine Fortbildung, werde daher erst am Freitag wieder am Arbeitsplatz sein. Wie muss ich mich verhalten, wenn wir eine befristete Vertragsverlängerung vorgelegt wird? Welche Ansprüche habe ich? Ich bitte dringend um Rat.

Vielen Dank schon mal. :smile:

Liebe Grüße

Hallo Ogurek,

wenn Deine Fortbildung vom Arbeitgeber veranlasst wurde, ist Dein Arbeitsverhältnis de facto verlängert worden. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses erfordert immer eine schriftliche Vereinbarung. Wenn Du also bis jetzt keine schriftliche Vereinbarung erhalten hast, hast Du somit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. ABER: Vorsicht mit der Euphorie! Beim heutigen Kündigungsschutzgesetz ist man relativ schnell auch wieder kündbar.
Du solltest den neuen Fristvertrag unter Vorbehalt unterschreiben. Habt Ihr einen Betriebsrat? Der kann auf jeden Fall weiterhelfen! Wenn nicht, wende Dich an Deine Gewerkschaft!

Viel Erfolg
phantomin

Gilt für Österreich:
Arbeitet der Arbeitnehmer nach Ablauf des befristeten Vertrags einfach weiter und wird dem vom Arbeitgeber nicht sofort widersprochen, so ist dies als „schlüssiges Verhalten“ des Chefs zu werten – und der Mitarbeiter kann dies als Zustimmung zur Verlängerung seines Arbeitsverhältnisses sehen. Der befristete Vertrag kann dann stillschweigend in einen unbefristeten übergehen.

(Nehme an ist in D genau so)

Hi Phantomin,

vielen Dank für deine Antwort. Ja, die Fortbildung wurde vom Arbeitgeber veranlasst. Kann ich vom Arbeitgeber verlangen, dass er mir das schriftlich gibt, also diesen unbefristeten Vertrag? Und was mache ich, wenn er zu mir kommt und mir einen befristetn vertrag wieder vorlegt und verlang dass ich diesen wieder unterschreiben soll?? Betriebsrat und Gewerkschaft gibt es leider nicht.
LG

Danke für deine Antwort. Leider hilft mir das nicht weiter, bzw. beantwortet mir nicht meine Fragen. :frowning:

  1. Nehme an, dass die Fortbildung dienstlich ist, daher wurde das Arbeitsverhältnis fortgesetzt.
  2. Mündliche Zusage auf Vertragsverlängerung wurde gegeben, daher wird mit der schriftlichen Vertragsverlängerung nur bestätigt was bereits mündlich vereinbart wurde.
  3. Was steht im derzeitigen Vertrag? Es sind hier sicher alle Ansprüche aufgrund von Arbeitsleistung ersichtlich.

…befrusteter Arbeitsvertrag…

Das ist ein wirklich schöner Lapsus mit dem „befrustet“!

Aber zur Frage:

Wenn Du mit Wissen Deines Chefs auch nur eine Tag über die Befristung hinaus arbeitest - eine dienstliche Fortbildung zählt ebenso - dann hast Du automatisch einen UNbefristeten Vertrag mit allen Rechten und falls Dir ein erneut befristeter Vertrag vorgelegt werden sollte, dann wäre es sinnvoll, diesen nicht zu unterschreiben.

Und falls der Chef zicken sollte, dann wäre das ein Fall für das Arbeitsgericht.

Uuuuuups. :smiley: „befrustet“ ist der Vertrag sowieso.

Der Chef wird zicken und sich damit rausreden, dass die Muttergesellschaft es so vorschreibt, dass er uns drei mal einen befristeten Vertrag geben muss und es erst dann einen unbefristeten Vertrag gibt !

Lass ihn zicken - die rechtliche Lage ist eindeutig, wenn er vergessen hatte, Dich rechtzeitig einen weiteren befristeten Vertrag unterschreiben zu lassen oder Dich daran zu hindern, auch nach Auslaufen des alten Vertrages weiter im Betrieb tätig zu sein.

Ich würde diesbezüglich bei der Arbeitsagentur nachfragen.

Ein befristeter Vertrag muß grundsätzlich schriftlich und vorher abgeschlossen werde, d.h. du hast ab morgen einen unbefristeten Vertrag wenn du auf dieser Fortbildung auf Anweisung des Chefs bist.
Wenn sie dir einen neuen befristeten Vertrag vorlegen mußt du theoretisch nicht darauf eingehen und kannst dich darauf berufen jetzt einen unbefristeten Vertrag zu haben.

Krümelchen

Hallo,
das ist richtig, wenn Du bist zum Ablau des befristeten Vetrages keinen Anschlussvertrag hast und einfach weiterarbeitest und du auch arbeiten darfst, d.h. dich keiner am Werkstor abweist, dann hast du einen unbefristeten Vertrag. Wenn die Fortbildung als Arbeitszeit gilt, gilt gleiches auch für die Fortbildung. Das ist die Rechtslage, aber üblich ist es sehr häufig, dass der eigentliche Vetrtrag dann nachträglich erstellt wird. Immer den Einzelfall durch eine Rechtsberatung prüfen lassen und selbst entscheiden, ob der Aufwand lohnt. Viel Erfolg C.

guten morgen, hier kann ich leider nicht helfen, nicht mein Fachgebiet.
Gruss
Kai

Hallo Ogurek,
ein befristeter Vertrag läuft aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wenn der AG sich nicht mit einer schriftlichen Verlängerung geäußert hat ist man d´raußen ohne irgendwelche Ansprüche auf den Arbeitsplatz - erstmal!
Nun kommt es darauf an, ob die Befristung einen Sachgrund hatte oder ob der Vertrag befristet ohne Sachgrund abgeschlossen wurde.
Befristete Verträge ohne Sachgrund dürfen nicht länger als 2 Jahre abgeschlossen werden.
Übersteigt ein abgeschlossener befristeter Vertrag ohne Sachgrund
die zwei Jahre, gilt der Vertrag als unbefristete Einstellung.
Würde der AG nach so einem Vertrag
einen befristeten Vertrag mit Sachgrund anbieten, gilt die Befristung des neuen Vertrages mit Sachgrund. Für befristete Verträge mit Sachgrund gibt es keine Begrenzung.
Weiterhin spielt eine Rolle der Tarifvertrag und ob man vor der Befristung schon einmal bei diesem AG gearbeitet hat und wann das war.
Das ganze ergibt sich aus dem Teilzeit- u. Befristungsgesetz § 14
Gruß wannsee

Hallo Ogurek,

nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz wird ein mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetztes befristetes Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verwandelt (§ 15 Abs. 5 TzBfG, es sei denn, der Arbeitgeber widerspricht unverzüglich.
Also ruhig weiterarbeiten und wenn dann nach einiger Zeit ein neuer befristeter Arbeitsvertrag angeboten werden sollte, auf die Rechtlage verweisen, und einen unbefristeten Arbeitsvertrag verlangen. Das muss dann eventuell beim Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hi,

wenn du am Freitag zur Arbeit gehst und du stempelst an, hast du einen Unbefristeten…geht die Stempelkarte nicht mehr, geh zum Chef frag ob du arbeiten sollst, oder wieder gehn sollst…sollst du gehn, bist du arbeitslos, sollst arbeiten, sag er soll dich stempeln lassen,so einfach ist das.

Greetz

Nordi

Hallo Ogurek,

im Grunde könntest Du den unbefristeten Vertrag verlangen, aber das ist immer ein gefährliches Spiel, wenn es keine Interessenvertretung gibt. Es könnte passieren, dass der AG Dir dann eben gar keinen Vertrag gibt. Was Du auf jeden Fall machen kannst, ist am Ende des Befristungszeitraumes auf unbefristete Beschäftigung klagen, da diese jetzige Befristung (sofern es eine gibt) unrechtmäßig ist.

Schöne Grüße
phantomin

Hallo Ogurek,

§ 15 im TzBFg absatz 5 ist eindeutig.
Wortlaut des § 15

§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

(4) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

mfg
Ricko

hallo,
sorry für die sehr späte antwort… urlaub !
auch eine mündliche zusage von einem kompetenten vertreter/ag ist vertragsbindend.
allerdings juristisch muss man dies auch beweisen können (gedächtnisprotokoll etc.).
allgemein haben befristete verträge eine klausel, das diese ohne kündigung auslaufen und es keiner schriftlichen oder mündlichen kündigung bedarf. deshalb auch befristetes arbeitsrechtsverhältnis.
eine weitere befristung ist auch möglich, dazu sollte es jedoch eine schriftliche vereinbarung geben.
befristungen sind bis zu 2 jahren beim gleichen ag möglich.
mfg
sn