folgende situation:
jemand hat im erziehungsurlaub ein arbeitsverhältnis aufgenommen mit einem vertag über 8std./woche(alle 14 tage 1 wochenende) und bei bedarf.
nun arbeitet diese person ohne vertragsänderung seit ca. 3 Jahren 100-130 std./monat (weil der erziehungsurlaub ja irgendwann mal ein ende hat).
jetzt ist die person einen 3 wochen krank, hatte aber schon einen dienstplan mit 12 diensten für die zeit der krankheit.
der arbeitgeber zahlt ihr aber nur 4 krankheitstage.
ist das rechtlich ok, oder hat der arbeitgeber ein recht auf auszahlung aller im dienstplan stehenden tage?
danke
FK
Hallo
hat der arbeitgeber ein recht auf
auszahlung aller im dienstplan stehenden tage?
Ja.
Es gilt das Lohnausfallprinzip.
Gruß,
LeoLo