Stillschweigendes Einverständnis der Mietminderung

Liebe/-r Experte/-in,

Durch mehre Mängel konnte der Mietraum und die dazugehörigen Nebenräume nicht mehr ausreichend genutzt werden. Ebenso ist Schaden am Privateigentum entstanden. Auf Grund dieses Sachverhaltes informierte der Mieter den Vermieter über die Mängel. 3 Monate später, ohne jegliche Reaktion oder Abstellung der Mängel, minderte der Mieter die Miete um 15%. Darüber wurde der Vermieter schriftlich, per Post und Mail, informiert. 7! Monate später reagiert der Vermieter und fordert die gesamte Mietminderung zurück. Hat er durch das „Nicht Reagieren“ auf das Schreiben mit der Mietminderung sowie dem niedrigeren Zahlungseingang während der 7! Monate der Mietminderung sein stillschweigendes Einverständnis gegeben?

NEIN hat er nicht

NEIN hat er nicht

Gibt es dazu auch eine ausführliche Begründung. Da selbst in anderen vertraglichen Lagen nach 4 Wochen bis 6 Monaten „Duldung“ aus rechtlicher Sicht ein Einverständnis gesehen wird.

Ein begründete und angekündigte Mietminderung setzt in keiner Weise das Einverständis des Vermieters voraus! Hierbei handelt es sich um die Aufforderung zur Beseitigung eines Mangels, der den Wohnwert der Mietwohnung beeinträchtigt und von daher einseitig eine angemessene Kürzung der Miete bis zum Zeitpunkt der Abstellung des gerügten Mangels rechtfertigt. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, die Höhe der Kürzung bzw. deren Berechtigung als solche anzugreifen. In einem solchen Falle entscheidet dann ein Gericht über die Zulässigkeit der vorgenommenen Kürzung und deren Höhe.

Der Vermieter kannte die Höhe der Mietminderung und hat den geminderten Mieteingang über 7! Monate geduldet. Nun fordert er die 7! Monate zurück. Es geht nicht um die Zulässigkeit der Mietminderung sondern die stillschweigende Anerkennung dieser über 7! Monate.

Dem Vermieter bleibt es unbenommen, die Höhe der Kürzung bzw. deren Berechtigung als solche anzugreifen. In einem solchen Falle entscheidet dann ein Gericht über die Zulässigkeit der vorgenommenen Kürzung und deren Höhe.

dennoch kann der vermieter die minderung erst nach abstellung der mängel anfechten. vorab bleibt ihm vorbehalten die höhe der minderung anzufechten. beides ist nicht geschehen. sie versuchen mir gerade mitzuteilen, dass ein mieter auch über 5jahre eine mietminderung geltend macht und der vermieter nach 5jahren schreien darf, „ist nicht, ich will mein geld!“ wenn dem nach aktuellen recht so sein sollte, wäre das mehr als nur traurig.

es ist ein Irrtum, zu glauben, der Vermieter müsse einer Mietminderung zustimmen. Der Mieter teilt die Mängel mit und führt die MiMi einfach durch. Punkt. Es ist Sache des Vermieters, sich dagen zu wehren. In diesem Fall hat er das getan. Nun ist es Sache des Mieters, sich gegen die Forderung des V. zu wehren. Kommen beide nicht klar, muß der V. den M.verklagen.

ihre Ausführung ist nachvollziehbar. dennoch hat sich der vermieter ja 7 monate lang NICHT dagegen gewehrt. somit hat er darauf doch keinen anspruch. er kann zukünftig der mietminderung widersprechen. wie schon erwähnt, kann ich nicht glauben, dass ein mieter über einen unendlich definierten zeitraum miete mindern kann und der vermieter dann nach lust und laune diese anfechten und den differenzbetrag zurückerstattet bekommen kann.

der vermieter hat dazu zeit, bis die Forderung nach 3 Jahren verjährt.

Hallo,
vorausgesetzt, dass die geforderte Form der Mängelanzeige des Mieters an den Vermieter eingehalten wurde, eine Fristsetzung zur Abstellung der Mängel durch den Vermieter abgelaufen ist, ist die Mietminderung unabhängig, ob die Höhe gerechtfertigt ist, berechtigt. Die Forderung des Vermieters ist typisch, um Druck aufzubauen, sollte aber nicht überbewertet werden. Er müsste klagen, um Geld zu bekommen.
Da aber vom Mieter Schadensersatzforderungen bestehen, sollte er unbedingt Rechtsrat bei Mieterverein oder RA einholen, um seine Forderung auch durchsetzen zu können. Diese hat aber grundsätzlich nichts mit der Mietminderung zu tun, das sind zwei unabhängige Probleme.
Gruß suver

NEIN

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Hallo

Und danke für die Anfrage.

Ihr Vermieter hatte das Recht und die Vorgabe den Sachmangel fristgerecht zu beheben. Hat er dies nicht getan, dann kommt dies einer Duldung gleich.

Er wurde schriftlich über den Sachmangel informiert, fristgerecht um Behebung gebeten und auch die Mietminderung wurde ihm schriftlich angezeigt.

Somit hat er die Mietminderung stillschweigend hingenommen.

Außerdem ist doch der Sachmangel bis heute nicht behoben worden? Wenn Sie dies vorgenommen haben, dann sollte Ihnen auf Ihren Namen eine Rechnung für die ausgeführten Arbeiten vorliegen. Diese könnten Sie dann noch zusätzlich zur Mietminderung zum Abzug bringen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen