Stimmberechtigung Verwalter

Liebe Experten,

Wenn ein Verwalter nicht stimmberechtigt ist z.B. bei seiner Entlastung, wie verhält es sich dann mit den ihm erteilten Vollmachten, wenn es sich dabei um handlungsweisende Vollmachten handelt?

Auf den Vollmachten für die ETV sind immer alle Tagesordnungspunkte aufgeführt. Die Eigentümer haben die Möglichkeit „JA“, „NEIN“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen.

Kann der Verwalter diese Stimme abgeben? Was ist wenn der ET trotz der Möglichkeit, keine Kreuze setzt.

Hallo Monique,

Wenn ein Verwalter nicht stimmberechtigt ist z.B. bei seiner
Entlastung, wie verhält es sich dann mit den ihm erteilten
Vollmachten, wenn es sich dabei um handlungsweisende
Vollmachten handelt?

nun ja, mir wäre neu, dass ein Verwalter, der nicht auch Eigentümer ist, überhaupt stimmberechtigt wäre. Die Vollmachten sind ja nicht die Stimme des Verwalters sondern der jeweiligen Eigentümer.

Auf den Vollmachten für die ETV sind immer alle
Tagesordnungspunkte aufgeführt. Die Eigentümer haben die
Möglichkeit „JA“, „NEIN“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen.

Kann der Verwalter diese Stimme abgeben? Was ist wenn der ET
trotz der Möglichkeit, keine Kreuze setzt.

Wie schon geschrieben: Der Verwalter trägt ja nur die Stimmen der Eigentümer vor. Und wenn ein Eigentümer keine Kreuze setzt, würde ich das als Enthaltung werten.

Dies mal ganz so ohne juristische Ausbildung formuliert.

Gruß, Karin