Stimmen - Bundestagswahl

Hallo,

einfach mal angenommen jemand verkauft
seine Stimme für die kommende Bundestagswahl
(oder irgendeine andere politische Wahl), was ja mittels
Briefwahlunterlagen problemlos möglich ist. Zumindest was die
Zweitstimme betrifft, falls das „Geschäft“ über Wahlkreise hinaus
abgewickelt würde.

  1. Ist das rechtswidrig?
  2. Kann das von den Strafverfolgungshörden verfolgt werden?
  3. Könnte eine Strafe drohen (für Käufer, als auch für Verkäufer)

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruss
Mick

Nochmal hallo,

also falls ich mich nicht verständlich ausgedrückt haben sollte:

Es geht nicht darum irgend jemanden zu beeinflussen oder zu bestechen oder was auch immer.

Beispiel:
Person A fordert Breifwahlunterlagen an. Person B gibt Person A einen Betrag für die Übergabe der Briefwahlunterlagen. Person B füllt die Briefwahlunterlagen aus und schickt sie ab.

Alles klar…?

Mick

Hallo Mick,
auch wenn du es nicht so nennst: was du schilderst ist Wählerbestechung. B gibt A Geld dafür, dass A nicht wählt, A nimmt dieses Geld an und wählt nicht. A verwirklicht § 108b Abs. 2 StGB und B § 108b Abs. 1 StGB. Zudem kommt bei B Wahlfälschung (§ 107a Abs. 1 StGB - Wer unbefugt wählt…) in Betracht.
http://dejure.org/gesetze/StGB/107a.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/108b.html
Grüße, Peter

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Hi,

einfach mal angenommen jemand verkauft
seine Stimme für die kommende Bundestagswahl
(oder irgendeine andere politische Wahl), was ja mittels
Briefwahlunterlagen problemlos möglich ist. Zumindest was die
Zweitstimme betrifft, falls das „Geschäft“ über Wahlkreise
hinaus
abgewickelt würde.

  1. Ist das rechtswidrig?
  2. Kann das von den Strafverfolgungshörden verfolgt werden?
  3. Könnte eine Strafe drohen (für Käufer, als auch für
    Verkäufer)

Danke schon mal für Eure Antworten.

zumindest der „Käufer“ würde diesen Straftatbestand erfüllen, da er unbefungt wählt: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__107a… .

Beim Käufer bin ich mir auf Anhieb nicht sicher. Aber ich halte es für denkbar, aus dieser Strafvorschrift etwas zu konstruieren: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__108b… . Absatz 2 bedroht denjenigen, der für Geld in einem bestimmten Sinne wählt. Nun macht er zwar das Kreuz nicht selbst, der Verkauf der Stimme hat aber die gleiche Wirkung: er drückt mit seiner Stimme nicht mehr seinen Willen aus, sondern (gegen Geld) den eines Anderen.
Evtl. würde aber auch hier §107a greifen, da er ja „sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt“. Den 108b fände ich aber logischer.

Gruß Stefan

Hi,

wenn ich mich nicht täusche müsste ich bei jeder Briefwahl eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ich den Wahlschein selbst ausgefüllt habe. Wenn ich die Wahlunterlagen nun verkaufe und die Versicherung abgegeben habe wäre das doch Meineid(?), oder?

Grüße,
J~

Hi,

es wäre eine „Falsche Versicherung an Eides Statt“ ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__156.html ). Die Strafe ist geringer und es ist im Gegensatz zum Meineid auch kein Verbrechen sondern ein Vergehen.

Gruß Stefan

wenn ich mich nicht täusche müsste ich bei jeder Briefwahl
eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ich den
Wahlschein selbst ausgefüllt habe. Wenn ich die Wahlunterlagen
nun verkaufe und die Versicherung abgegeben habe wäre das doch
Meineid(?), oder?

Grüße,
J~

Gab´s 2002 schon mal (leicht abgewandelt)
u.z. so:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.ph…

Ich möchte jetzt nicht sarkastisch wirken:

Nur - um auf die Grundfrage zurück zu kommen - bei aller Korruption vieler Politiker in allen Parteien dieses demokratischen Staatssystems:

Wo wäre das Problem???

Hallo,
zum Beispiel Folgendes:

  1. Medienkonzern X, Bankengruppe Y oder Pharmakonzern Z kaufen sich die Stimmen zusammen, installieren die ihnen genehmen Mandatare, gestalten die Gesetze nach ihren Interessen und teilen das Land unter sich auf. Man könnte meinen, das sei ja jetzt schon so, aber der Ist-Zustand ist harmlos gegen das, was dann blühen würde.
  2. Korrupte Politiker kaufen sich die nötigen Stimmen, um ihre Abwahl zu verhindern. Der organisierten und offenen Korruption wäre Tür und Tor geöffnet.
  3. Gerade sozial Schwache würden ihre Stimme verkaufen. Die Käufer haben Eigeninteressen. Die Stimmen derjenigen, die Unterstützung am nötigsten haben, würden genau an die gehen, die deren Interessen sicher nicht vertreten. Die Volksvertretung entspricht nicht dem Volk.
  4. Die Parteien können alle Hemmungen über Bord werfen und ihre Eigeninteressen durchsetzen, weil das Wählerverhalten primär von der Wählerentlohnung und nicht von der Qualität der politischen Arbeit abhängt. Durch entsprechende Gesetzgebung könnte auch mehr oder weniger offen die Finanzierung des Stimmenkaufs geregelt werden.
  5. Der Wähler prostituiert sich und verkauft sich an den Meistbietenden. Eigene Ideen, Wünsche, Vorstellungen sind nur hinderlich. Der korrupte Wähler stellt sich auf eine Stufe mit einem korrupten Poitiker.
    Das sind die Argumente, die mir in fünf Minuten eingefallen sind. Weitere folgen auf Wunsch.
    Grüße, Peter

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