Stimmenmehrheit in einer WEG

Bei der neulichen Eigentümerversammlung hatte ein Eigentümer die Stimmenmehrheit, weil er Vollmachten von anderen Eigentümern sammelte.
Ist dies zulässig?
Kann man das unterbinden?

Gruß
Marco

Hallo Marco, denke, dass es eine gut organisierte, hinterlistige Aktion ist, dennoch aber legal und gültig.
Tykides hat schon vor sehr langer Zeit gesagt: Recht und Gerechtigkeit bestehen nur zwischen Gleichstarken, sonst nehmen sich die Reichen, was sie können und die Armen erleiden, was sie müssen.

Dieser Spruch kann auch auf die Organisation übertragen werden.

LG, Jörg

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Hallo Marco,

intuitiv würde ich vermuten, dass er dann tatsächlich die Mehrheit hat, wenn er von den anderen Eigentümern eine Generalvollmacht hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Eigentümer - egal um was es geht - einem anderen Eigentümer eine vollumfängliche Vollmacht gibt.

Leider bin ich auf dem Gebiet auch kein Experte. Ich persönlich würde mir eine Kopie der Vollmachten geben lassen und mit den Vollmachtgebern Rücksprache halten.

Güße von Knarf

Rechtliche Auskunft kann ich nicht geben.

So weit ich die Verhältnisse in solchen Hausgemeinschaften u.a. allerdings kenne, ist solche Stellvertretung im Prinzip möglich, so wie es z.B. auch bei bestimmten Aktionärsversammlungen möglich ist, Vollmachten anderen Mitgliedern der Versammlung zu übertragen.
Es wäre allerdings immer besser, seine Meinung persönlich zu vertreten. Außerdem ist das ein Grundprinzip der Demokratie.
Gruß
enrico_wohltorf

Lieber Marco
leider kann ich Ihnen mit Ihrem Problem nicht weiterhelfen, da ich mich damit nicht auskenne.
Trotzdem Vielen Dank.
Gruß Daniel