Hallo zusammen!
Wegen des Streits um die EU-Stimmengewichtung bin ich nochmal über die Stimmengewichtung im Bundesrat gestolpert. Übersieht die Bundesregierung in ihrem Bestreben um eine „angemessene“ Repräsentanz der Bevölkerungsgrössen - nicht die Ungerechtigkeit INNERHALB unseres Bundesrates?
Ich finde es nach längerem Nachdenken doch etwas problematisch (auch wenn ich an anderer Stelle noch anderes geschrieben habe) dass NRW mit 18 Mio. EW 6 Stimmen hat - während Niedersachsen und Baden-W. zusammen auf fast dieselbe Zahl kommen. Jedoch jedes Land für sich 6 Stimmen beanspruchen kann. Das heisst, dass ich als Nordrheiner weniger als halb so viel Wert bin als ein Niedersachse. Aber das ist bekannt. Ich weiss, dass es unter diesem Gesichtspunkt schwierig wird, etwa Bremen oder das Saarland „gerecht“ zu vertreten, und dass deren Bevölkerungen natürlich vertreten sein sollen. Aber ein Bevölkerungsunterschied (zw. NRW und Niedersachsen knapp 10 Mio. - das ist vergleichbar der Einwohnerzahl Schwedens!) solcher Grösse, sollte doch auch in der Ländervertretung sichtbar sein.
Natürlcih weiss ich, dass wir momentan „grössere“ Probleme als eine Neuordnung des Bundesrates haben. Und natürlich will ich nicht an der Einheit des Bundes rütteln.
Ich will nur das, was scheinbar jeder Europäer (ausser man ist polnischer Regierungschef ;o) zu wollen hat: Dass seine Stimme proportional betrachtet wird.
Kann es sein, dass der gleiche Teil der Gesetzgebung -welcher gerade auf Seiten der Regierung die Mehrheit stellt- in Argumentationsnot käme, wenn plötzlich eine solche Diskussion anstünde?
Ja - mir ist klar, dass eine solche Änderung auch durch den Bundesrat müsste ;o)
Viele Grüsse!
Denis
Hallo zusammen!
Wegen des Streits um die EU-Stimmengewichtung bin ich nochmal
über die Stimmengewichtung im Bundesrat gestolpert. Übersieht
die Bundesregierung in ihrem Bestreben um eine „angemessene“
Repräsentanz der Bevölkerungsgrössen - nicht die
Ungerechtigkeit INNERHALB unseres Bundesrates?
Hm
Der Bundesrat ist die Ländervertretung, während für den Bundestag gilt, dass nach Stimmenproporz vergeben wird. gilt dies für die 2 Kammer eben nicht.
Ich finde es nach längerem Nachdenken doch etwas problematisch
(auch wenn ich an anderer Stelle noch anderes geschrieben
habe) dass NRW mit 18 Mio. EW 6 Stimmen hat - während
Niedersachsen und Baden-W. zusammen auf fast dieselbe Zahl
kommen.
Ich schlage vor: 1 Land, eine Stimme. wäre doch Gerecht… Die UNO macht es ja auch so…
Tatsächlich ist der fall nicht vergleichbar. Das EU-System ist faktisch ein Einkammersystem. Der polnische Vorschlag würde, übertragen auf das Bundesgebiet, darauf hinauslaufen, dass der Bundestag ungleich bestückt wird.
Kann es sein, dass der gleiche Teil der Gesetzgebung -welcher
gerade auf Seiten der Regierung die Mehrheit stellt- in
Argumentationsnot käme, wenn plötzlich eine solche Diskussion
anstünde?
Nope…
wie gesagt…
Zweikammersystem.
Gruß
Mike
Tach,
in Ergänzung zum unteren Beitrag,
Idee hinter dem Bundesrat als Territoriales Repräsentationsorgan ist nicht die Gleichbehandlung von Wählern, sondern von Gliedstaaten!
Würde man einen Proporz einführen, müsste man in der Tat fragen, worin den der Unterschied zum Repräsentationsprinzip des Bundestages besteht.
Und nicht zu vergessen: Selbst wenn man Bremen nur ein Sitz im Bundesrat zugestehen würde, dann müsste nach meinen Berechnungen NRW ca. 36 Sitze bekommen, um einen Proporz zu realisieren, d.h. die Größe des Bundesrates würde deutlich zunehmen. Das hätte wiederum zur Folge, dass der Bestellungsmodus modifiziert werden müsste, da es eher unrealistisch ist, 36 Personen aus den Landesregierungen abzuberufen. Entweder müsste man dann Ernennungen von den Landesregierungen akzeptieren (schwache demokratische Legitimiät) oder eine Wahl durch die Landtage bzw. Bevölkerung. Beides würde die Sache wohl sehr verkomplizieren.
Hallo!
Idee hinter dem Bundesrat als Territoriales
Repräsentationsorgan ist nicht die Gleichbehandlung von
Wählern, sondern von Gliedstaaten!
Ja - aber eben DOCH nach Grösse (EW) gestaffelt, wie man an den einzelnen Stimmgewichten erkennen kann. Dann kann man doch tatsächlich jedem Land nur eine Stimme geben. Dann ist die jetzige Regelung „nicht Fleisch noch Fisch“.
Würde man einen Proporz einführen, müsste man in der Tat
fragen, worin den der Unterschied zum Repräsentationsprinzip
des Bundestages besteht.
Um DEN ging es mir nicht, ich denke, dass das Zustandekommens des Bundestages ganz gut geregelt ist.
Und nicht zu vergessen: Selbst wenn man Bremen nur ein Sitz im
Bundesrat zugestehen würde, dann müsste nach meinen
Berechnungen NRW ca. 36 Sitze bekommen, um einen Proporz zu
realisieren, d.h. die Größe des Bundesrates würde deutlich
zunehmen. Das hätte wiederum zur Folge, dass der
Bestellungsmodus modifiziert werden müsste, da es eher
unrealistisch ist, 36 Personen aus den Landesregierungen
abzuberufen. Entweder müsste man dann Ernennungen von den
Landesregierungen akzeptieren (schwache demokratische
Legitimiät) oder eine Wahl durch die Landtage bzw.
Bevölkerung. Beides würde die Sache wohl sehr verkomplizieren.
Also muss man den schwierigen Mittelweg zwischen kompliziert und gerecht suchen.
Viele Grüsse!
Denis
Hi!
Hallo zusammen!
Wegen des Streits um die EU-Stimmengewichtung bin ich nochmal
über die Stimmengewichtung im Bundesrat gestolpert. Übersieht
die Bundesregierung in ihrem Bestreben um eine „angemessene“
Repräsentanz der Bevölkerungsgrössen - nicht die
Ungerechtigkeit INNERHALB unseres Bundesrates?
Hm
Der Bundesrat ist die Ländervertretung, während für den
Bundestag gilt, dass nach Stimmenproporz vergeben wird. gilt
dies für die 2 Kammer eben nicht.
Weshalb nicht nach Einwohnern Leitung?
Wer mehr EInwohner hat, bekommt mehr Stimmen.
Länderausgleichsempfänger bekommen einen Abzug.
Dies wäre eine Motivation, sich nciht auf „reich, aber sexy“ oder ähnlichen Schwachsinn zurückziehen zu können.
Ich finde es nach längerem Nachdenken doch etwas problematisch
(auch wenn ich an anderer Stelle noch anderes geschrieben
habe) dass NRW mit 18 Mio. EW 6 Stimmen hat - während
Niedersachsen und Baden-W. zusammen auf fast dieselbe Zahl
kommen.
Ich schlage vor: 1 Land, eine Stimme. wäre doch Gerecht… Die
UNO macht es ja auch so…
Ich schlage vor, dass die Stimmen im EU-Parlament nach EInwohnerzahl vergeben werden und nach Beitragshöhe sowie nach Höhe der empfangenen Subventionen.
Es braucht ein motivatorisches Element.
Tatsächlich ist der fall nicht vergleichbar. Das EU-System ist
faktisch ein Einkammersystem. Der polnische Vorschlag würde,
übertragen auf das Bundesgebiet, darauf hinauslaufen, dass der
Bundestag ungleich bestückt wird.
Vor allem läuft der polnische Vorschlag darauf hinau, dass kleine Subventionsempfänger großen Subventionszahlern diktieren, was in der EU läuft. Das ist inakzeptabel.
Grüße,
Mathias
Hallo!
Wegen des Streits um die EU-Stimmengewichtung bin ich nochmal
über die Stimmengewichtung im Bundesrat gestolpert. Übersieht
die Bundesregierung in ihrem Bestreben um eine „angemessene“
Repräsentanz der Bevölkerungsgrössen - nicht die
Ungerechtigkeit INNERHALB unseres Bundesrates?
Hm
Der Bundesrat ist die Ländervertretung, während für den
Bundestag gilt, dass nach Stimmenproporz vergeben wird. gilt
dies für die 2 Kammer eben nicht.
Aber auch im Bundesrat sind die Stimmgewichte gestaffelt, woran man erkennen kann (ich jedenfalls), dass man sich Gedanken um die Gerechtigkeit gemacht hat.
Ich finde es nach längerem Nachdenken doch etwas problematisch
(auch wenn ich an anderer Stelle noch anderes geschrieben
habe) dass NRW mit 18 Mio. EW 6 Stimmen hat - während
Niedersachsen und Baden-W. zusammen auf fast dieselbe Zahl
kommen.
Ich schlage vor: 1 Land, eine Stimme. wäre doch Gerecht… Die
UNO macht es ja auch so…
Wäre jedenfalls konsequent.
Tatsächlich ist der fall nicht vergleichbar. Das EU-System ist
faktisch ein Einkammersystem. Der polnische Vorschlag würde,
übertragen auf das Bundesgebiet, darauf hinauslaufen, dass der
Bundestag ungleich bestückt wird.
Glaube ich nicht: Die Wahlkreise sind ungefähr gleich gross, womit die Hälfte der Abgeordneten ohnehin auf gerechtem Weg einzieht. Und der Landeslisteneinzug ist doch auch nach Ländergrosse geregelt. Lass uns jetzt bloss keine Diskussion über Mehrheits- und Verhältniswahl beginnen. Mir ist klar, dass es nach polnischem Vorschlag verschiebungen auf Bundesebene geben würde, so man es HIER durchführte. Aber es ging mir gar nicht um das Verfahren zur Bundestagswahl.
Vielleicht sollte man einfach (wie immer wieder angedacht) Bundesländer zusammenlegen, z.B. HB+NS, HH+SH, SL+RP (ich weiss, der schöne Traum eines Flächenstaatbewohners - und DER Alptraum eines Klein- und Stadtstaatlers ;o) ) DANN könnte man die Stimmgewichtung im Bundesrat WIRKLICH proportionalisieren. Denn, wie gesagt: Eine solche ist doch wohl mit den unterschiedlichen Stimmzahlen der Länder beabschtigt.
Viele Grüsse!
Denis
Hallo,
Übersieht
die Bundesregierung in ihrem Bestreben um eine „angemessene“
Repräsentanz der Bevölkerungsgrössen - nicht die
Ungerechtigkeit INNERHALB unseres Bundesrates?
Ungerechtigkeit liegt im Auge des Betrachters. Bei der Neufassung des Art. 51 im Zuge der Wiedervereinigungsverhandlungen drehte es sich vor allem - ähnlich wie bei der EU-Geschichte heute - um taktische Fragen, d.h. können kleine Länder die großen bei Vorhaben stoppen, wieviele große Länder brauche ich für eine Mehrheit usw. Am Ende kam das heraus, was man heute im Grundgesetz lesen kann. Objektiv ungerecht ist daran erst einmal nichts.
Gruß,
Christian