Stimmmehrheit-Eigentümerversammlung

Ein Eigentümer hat eine Eigentumswohnung in einem Objekt (2 Häuser - 12 Wohnungen) gekauft. Ein Eigentümer hat 6 Wohnungen, die anderen 6 Wohnungen haben je 1 Eigentümer. Laut Miteigentumsanteile hat der Besitzer mit 6 Wohnungen die Mehrheit und bestimmt nun was gemacht wird bzw. hat immer die Mehrheit bei einem Beschluss. Ist dies überhaupt zulässig?

Ja, das ist zulässig. Es gibt im Wohnungseigentumsrecht keinen Grundsatz, dass die Stimmenmehrheit nicht nur durch eine Person innegehalten und ausgeübt werden darf.

Ob jemand die Stimmenmehrheit hat, richtet sich grundsätzlich nach der Teilungserklärung, die entweder Abstimmungen nach Miteigetumsanteilen vorsieht oder jeder Wohnung eine Stimme zuordnet. Vereinigung nun ein Eigentümer mehrerer Wohnungen über 50% der Miteigentumsanteile in sich (oder hat er mehr als die Hälfte der Wohnungen), hat er auch die Stimmenmehrheit (das ist auch billig, da er ja auch am meisten von den Ergebnissen betroffen ist. Ein Recht auf Pluralismus kennt das WEG nicht).

Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben, kann man vor dem Erwerb die Wohnungseigentumsgrundbücher und die Teilungserklärung einsehen (was natürlich eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse danach nicht ausschließt).

Gruß
Dea