Stimmrecht bei Genussscheinen

Liebe WWW-Experten,
mich würde interessieren, ob man mit dem Erwerb von Genussscheinen auch ein Anspruch auf Stimmrecht hat?
Ich bin neu auf dem Gebiet und wäre über eine Antwort sehr glücklich.
Liebe Grüße und einen sonnigen Tag wünscht Kiri

Meiner Meinung nach haben GS kein Anrecht auf Stimmen. Das heisst aber nicht zwangsläufig, dass sie sich schlechter als zum Beispiel Namen- oder Inhaberaktien entwickeln.

Tut mir leid, bei Genussscheinen kenne ich mich auch nicht aus.

GenussrecGenussrechte sind keine Aktien.
Genussrechte bei Volksbanken können auch Stimmrechte haben, allerdings nicht bei anderen Instituten.

frag mal wiki