Wieviel Eigentümer in einem 6 Parteienhaus ETW müssen der Sanierung einer Waschküche zustimmen.
Das Haus ist 42 Jahre alt und die Wohnungen wurden in ETW vor 9 Jahren
umgewandelt. Vor 4 Jahren haben 4 Eigentümer begonnen die Waschküche
in Eigenleistung zu sanieren; 2 Eigentümer waren nicht benachrichtigt
was die Planung der sowiso kleinen Stellfläche für Waschmaschinen und
Trockner betrifft. (Der Fall ist noch komplizierter und ich möchte ihn gerne diskutieren.)
Der Ärger ist bis heute nicht beigelegt.
Meine ersten dringensten Fragen.
Müssen von Anfang an alle Eigentümer einbezogen sein? Wie lange kann Einspruch eingelegt werden und wer ist dafür zuständig. Selbst durch die Wohnungsverwaltung mit sehr komplizierter Verhaltensweise fühle ich mich im Stich gelassen.
Mit freundlichem Gruss D.Bagusat
Wieviel Eigentümer in einem 6 Parteienhaus ETW müssen der
Sanierung einer Waschküche zustimmen.
Das Haus ist 42 Jahre alt und die Wohnungen wurden in ETW vor
9 Jahren
umgewandelt. Vor 4 Jahren haben 4 Eigentümer begonnen die
Waschküche
in Eigenleistung zu sanieren; 2 Eigentümer waren nicht
benachrichtigt
was die Planung der sowiso kleinen Stellfläche für
Waschmaschinen und
Trockner betrifft. (Der Fall ist noch komplizierter und ich
möchte ihn gerne diskutieren.)
Ich gehe davon aus, dass der fragliche Keller Gemeinschaftseigentum ist.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Das Gemeinschaftseigentum ist so marode und es geht unmittelbar Gefahr für irgendjmd. oder irgendwas davon aus, dann muss der Verwalter im Rahmen seiner Geschäftsführung von sich aus tätig werden.
-
Andernfalls muss die Eigentümerversammlung irgendeinen Beschluss fassen, was mit dem Keller passiert. Soweit der Keller nicht wesentlich verändert wird, sondern nur repariert wird, ist dazu die einfache Mehrheit ausreichend. Werden bauliche Veränderungen beschlossen, müssen alle Eigentümer dem zustimmen.
Ob und was bauliche Veränderungen sind entscheidet u.U. ein Gericht. Wenn man heute Eisenwasserrohre durch Plastikrohre ersetzt ist das ok.,
wenn man den bis dato blanken Betonboden fliest, hängt es wahrscheinlich vom Richter ab.
Wenn man den nicht mehr benötigten Kohlenkeller zum Waschkeller dazuschlägt ist es eindeutig eine bauliche Veränderung.
Der Ärger ist bis heute nicht beigelegt.
…wegen einem lächerlichen Waschkeller???
Meine ersten dringensten Fragen.
Müssen von Anfang an alle Eigentümer einbezogen sein?
Wenn jmd. nicht zur Eigentümerversammlung kommt ist das u.U. sein Problem.
Wie
lange kann Einspruch eingelegt werden und wer ist dafür
zuständig.
Das kommt darauf an:
Existiert ein Beschluss, aufgrund dessen das alles passiert ist, ist u.U. 1 Monat nach der Eigentümerversammlung die Widerspruchmöglichkeit erloschen.
Ist das alles ohne irgendeinen Beschluss passiert,
kann man theoretisch auf Rückbau klagen, wenn man noch nicht genug Feinde hat. Man sollte aber immer überlegen, dass man mit den Nachbarn noch zusammenleben muss!
Und man muss damit rechnen, dass das nächste Verfahren einen selber trifft. Das ist die Sache mit „…der werfe den ersten Stein“.
Zuständig ist das Amtsgericht zu dem die ETW gehört.
Selbst durch die Wohnungsverwaltung mit sehr
komplizierter Verhaltensweise fühle ich mich im Stich
gelassen.
Mit freundlichem Gruss
D.Bagusat
Gruß n.
Vielen Dank für die Informationen.
Heute hat die Verwaltung nach 5 Jahren Kampf von mir in der Waschküche
nach massiver Argumentation und einem dicken Ordner voller Beweismittel
reagiert. Alle Eigentümer werden nach dem Losverfahren behandelt.
Das war ein Krimmi!!! Nochmals Danke für die „Anteilname“ D.Bagusat
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]