Stimmrecht/Wohnungseigentumsgesetz

Hallo,
Gemäß § 25, Abs.2 WEG hat jeder WOHNUNGSEIGENTÜMER
1 Stimme. Wie ist diese Vorschrift auszulegen?
Hat ein Eigentümer mit mehreren Wohnungen in einem
Objekt je Wohnung 1 Stimme oder für alle Wohnungen
zusammen 1 Stimme?
Falls das letztere zutrifft, ist dann eine Teilungs-
erklärung, die je Wohnung 1 Stimme vorsieht, in diesem
Punkt ungültig?
Vielen Dank im Voraus.

Moin,

Gemäß § 25, Abs.2 WEG hat jeder WOHNUNGSEIGENTÜMER
1 Stimme. Wie ist diese Vorschrift auszulegen?
Hat ein Eigentümer mit mehreren Wohnungen in einem
Objekt je Wohnung 1 Stimme oder für alle Wohnungen
zusammen 1 Stimme?

dieser § des WEG ist dermaßen danebengegangen, dass wohl jede Gemeinschaft per Teilungserkärung etwas anderes festgelegt hat.

ist dann eine Teilungs:erklärung, die je Wohnung 1
Stimme vorsieht, in diesem Punkt ungültig?

Die Teilungserklärung hat immer Vorrang.

Gruß Ralf

Auch Moin,

Die Teilungserklärung hat immer Vorrang.

Kann es sein, daß Vertrag über Gesetz geht?
Das ist wohl in diesem Fall so und macht auch Sinn, aber irgendwie sträubt sich mir dabei das Nackenhaar.

Gruß
Cassius

Moin, Cassius,

Kann es sein, daß Vertrag über Gesetz geht?

ja, solange im Vertrag nichts Rechtswidriges drinsteht. Das muss ja auch so sein, schließlich kann nicht jede Kleinigkeit im Gesetz geregelt werden; das Gesetz gibt den Rahmen vor.

Kein Mensch weiß, wie dieser bekloppte Passus in das WEG geraten ist, keiner weiß, wozu das gut sein soll. Das ist ein Musterbeispiel für Übereifer: Ein Hundspfiff Detail wird abgedeckt, alle anderen hat man vergessen.

Gruß Ralf

Hallo, Ralf, vielen Dank für die Informationen.
Inzwischen konnte ich erfahren, daß sich der § 25/2
gegenüber früher gar nicht geändert hat und die
Vorschrift nach PALANDT -wie Du auch schon fest-
gestellt hast- abdingbar ist. Gruß Pete

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