Hallo, es gibt verschiedene Arten wie ich gehört habe, eine Lösung ist je Wohneinheit 1 Stimme unabhängig von der Größe der Wohnungen, die zweite mir bekannte ist nach Miteigentumsanteilen. Frage: bei einem Verhältnis von 508 zu 492 Anteilen, bestimmt dann der mit 508 Anteilen alles wie z.B. welche Rep.-Arbeiten sind wann in welcher Form durchzuführen oder kann sich der mit den geringeren Anteilen dem widersetzen? Erste und beste Lösung wäre sicherlich, keine 492 Anteile erwerben. Ist dieser Schlüssel änderbar? Wenn ja in welcher Form? Welche Möglich gibt es wenn man nicht „aufgepasst“ hat und es vorher durch die rosarote Brille gesehen hat???
Sich der Mehrheit fügen oder verkaufen, wobei mir mein Notar damals sagte, dass bei lediglich 2 Einheiten es grundsätzlich 50/50 zählen würde. Spätere Recherche konnte diese Aussage aber nicht untermauern. Aber ist bei mir zumindest nicht von Bedeutung, da mir immer noch beide Einheiten gehören
).
vnA
Wenn ja
in welcher Form? Welche Möglich gibt es wenn man nicht
„aufgepasst“ hat und es vorher durch die rosarote Brille
gesehen hat???
Ich denke, das geht nur darüber:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/teilung…
Aber es müssen eben alle zustimmen.
Gruß
T.
Wie sich die Stimmen zusammen setzen, ergibt sich wie bereits gesagt aus der Teilungserklärung.
Ob derjenige mit mehr stimmen auch alles bestimmen kann, richtet sich danach, worüber abgestimmt wird, da das WEG je nach Beschlussinhalt einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit fordert.