Stimmrechte in ETV WEG

In der Teilungserklärung steht:

Jeder Eigentümer hat eine Stimme, der Stimmwert entspricht den Miteigentumsanteilen am Objekt

Was ist bei einer Abstimmung relevant? Die Anzahl der Stimmen oder die Summe der Stimmwerte?

Ich vermute die Stimmwerte.
Ist aber geraten. Anzahl Stimmen und Stimmwerte könnten auch unterschiedlich gewichtet sein.

Wenn das so vereinbart wurde dann gilt das im Link näher beschriebene „Wertprinzip“, also nach Stimmanteilen.
Wer mehrere oder größere Wohnungen an dem Objekt sein eigen nennt, hat auf Versammlungen auch ein höheres Stimmgewicht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-abstimmung-in-der-eigentuemerversammlung-welches-stimmrecht-habe-ich_144594.html

MfG
duck313

Die Miteigentumsanteile, also das, was da als Stimmwerte bezeichnet wird. Wenn man aber nicht ganz blöd ist, wird man eingangs jeder ETV vereinbaren, daß man zunächst nach Köpfen abstimmt und lediglich, wenn es knapp ausgeht bzw. ein Eigentümer es verlangt, nach MEA auszählt. Die Stimmen sind im übrigen dort erwähnt, damit nicht ein Eigentümer auf den Gedanken kommt, mit der einen Hälfte seiner MEA dafür und mit der anderen Hälfte dagegen abzustimmen.

Gruß
C.

Gruß
C.

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