Stimmrechtsänderung durch Eigentümerversammlung

Was wäre wenn das Stimmrecht von Miteigentumsanteilen auf Kopfrecht geändert werden soll, es ordnentlich auf der Tagesordnung steht und alle 3 Wohnungsbesitzer dafür stimmen und sich die Hausverwaltung vorab erkundigt hätte, (ist gleichzeitig mehrheitlicher Wohnungsbesitzer), daß keine Änderung der Teilungserklärung nötig sei. Somit wären im Anschluß an die EV keine weiteren Schritte zu unternehmen. Problematisch würde es dann, wenn sich die Verwaltung nicht mehr erinnern kann und meint Beschluß gelte nicht!!? Danke

Ist das dein Ernst oder hast du schon den 1. April?
So einen Unsinn habe ich selten gelesen.