Stimmt das?

Hallo! Ein Arbeiter der bei uns am Land in der Siedlung viele Arbeiten macht,mit Bagger und handwerkliche usw.wurde nach seinen eigenen Angaben wegen Betrug zu 12 Monaten umbedingt verurteilt.Um was es da ging wissen wir nicht.Es sind uns auch keine Geschädigten bekannt.Er sagte wahrscheinlich könne er aber auch in der Haftzeit weiter seiner Arbeit nachgehen da er,wenn er Arbeit hätte,nur in der Nacht in Haft muß.Und wenn er keine Arbeit hat ,kann er aus gesundheitlichen Gründen(55)um seine Pensionierung ansuchen und als Pensionist könne er nicht inhaftiert werden.(?)Wie ist das nun wirklich (nach Österr.Gesetz)-?Würde uns sehr interessiern.Grüße Cypsy

Hallo!

Als Pensionist kann man schon inhaftiert werden - wäre doch sonst etwas merkwürdig.

Tom

Hallo!

Als Pensionist kann man schon inhaftiert werden - wäre doch
sonst etwas merkwürdig.

Ab ca. 75 Jahren, werden aber fast alle (zumindest die mit einem guten Anwalt) für haftunfähig erklärt, da gibt es immer wieder prominente Beispiele (wie Honecker, aber auch Gegenbeispiele wie Hess).

Cu Rene

Hallo René,

die Frage war, ob es in Österreich das gibt. Weiss ich nicht.

In Deutschland gibt es das und zwar - wer nicht aus gesundheitlichen Gründen nicht inhaftiert werden kann - kommt in den sogenannten Altersknast. Das sind Haftanstalten in einigen Bundesländern, die für Straftäter ab 60 bestehen. Soweit es in anderen Bundesländern den Altersknast nicht gibt, wird im normalen Vollzug inhaftiert.

Als Pensionist kann man schon inhaftiert werden - wäre doch
sonst etwas merkwürdig.

Ab ca. 75 Jahren, werden aber fast alle (zumindest die mit
einem guten Anwalt) für haftunfähig erklärt, da gibt es immer
wieder prominente Beispiele (wie Honecker,

da waren unsere doch froh, dass sie ihn nicht vor Gericht bringen mussten.

aber auch

Gegenbeispiele wie Hess).

das war die Rache der Allierten, wobei Hess bekanntlich lange vor Ende des 2. Weltkrieges nach England flog und dort festgenbommen wurde.

Gruss Günter, wünsche frohe Festtage

Ich will ja wissen ob der Mann wirklich seine angefangenen Arbeiten weitermachen kann trotz Haft-also wirklich tagsüber frei ist?Gibt es das wirklich?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Cypsi,

selbstverständlich gibt es dies in fast allen europäischen Staaten. Während des Tages kann jemand draussen seiner Tätigkeit nachgehen und über Nacht ist er in haft. In Deutschland nennt man dies Freigänger.

Gruss Günter

Hallo!

Das gibt es in Österreich genauso.

Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ob jemand Pensionist ist oder nicht hat nicht damit etwas zu tun ob jemand haftfähig ist oder nicht. Das kann zusammenfallen, muss aber nicht.

Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

selbstverständlich gibt es dies in fast allen europäischen
Staaten. Während des Tages kann jemand draussen seiner
Tätigkeit nachgehen und über Nacht ist er in haft.

Hängt aber doch sicher auch mit der Straftat und der aussteheneden Haftstrafe zusammen?

Cu Rene

Hallo René,

mit der ausstehenden Haftstrafe hängt bei Personen über 60 davon ab, wie die Sozialprognose ist. Und selbstverständlich - aber das erklärt sich aus sich selbst heraus - trifft dies für Mehrfachtäter und Sexueldelikte nicht zu. Die Höhe hängt also nur bedingt mit der Art des Strafvollzuges zusammen, obwohl man durchaus hinweisen muss, dass in Deutschland, insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern eher der sog. Verwahrvollzug durchgezogen wird. Das heisst, man inhaftiert ohne Unterschied und macht sich wenig Gedanken, ob ein Ersttäter durch Haft erst zum Serientäter werden könnte.

Gruss Günter

selbstverständlich gibt es dies in fast allen europäischen
Staaten. Während des Tages kann jemand draussen seiner
Tätigkeit nachgehen und über Nacht ist er in haft.

Hängt aber doch sicher auch mit der Straftat und der
aussteheneden Haftstrafe zusammen?

Cu Rene