Stimmt das?

Hallo zusammen,

stimmt das, das wenn ich mal in der PKV bin, das ich dann nicht mehr in die GKV zurückwechseln kann?

Das hat zumindest ein BWL-Lehrer behauptet.

Wenn es jetzt nicht so sein sollte wie er sagt, kann mir dann jemand was als Beweis zum Vorlegen, in Form eines Links geben? Sonst steht wieder aussage gegen Aussage :smile: Ihr kennt das ja bestimmt :smile:

Die Antwort eilt ehrlich gesagt - lieben Gruss Ron

Hallo Ron,

da hat er durchaus Recht aber, keine Regel ohne Ausnahme. Sprich, sofern man wieder dauerhaft eine Tätigkeit ausübt, die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt - für 2004 sind das wahrscheinlich 3.487,50 € monatlich, kann man wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Gut beraten ist man jedoch, vor einer weitreichenden Entscheidung dieser Art, einmal mit einer Verbraucherberatungsstelle vorort zu sprechen. Dort erhält man im allgemeinen sehr kompetent Auskunft.
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/9-2-1.html
http://www.bundderversicherten.de/Versicherungsarten…
http://www.beitragsbemessungsgrenze.com/
http://www.swr.de/thema/archiv/030305_krankenkasse/e…

Gruss
Eve*

Hey Ron,
die Regelung soll verhindern, das die Leute sich in jungen und gesunden jahren in der PKV beitragsgünstig versichern und dann im Alter (wenn man öfter ambulant behandelt wird) dann meinen, ich spar mir die Selbstbeteiligungen und eventuell gestiegene Beiträge und versicher mich wieder in der GKV. Dann haben die die „schlechten Risiken“ und die PKV ist die los.

Das ist im § 6 des SGB V im Absatz 3 a geregelt.

Wenn du allerdings die Vorraussetzungen der Pflichtversicherung erfüllst, bleibt nur der Weg zur GKV. Dazu lese:
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/s05_ges.htm
unter § 5 sind diese erläutert und die Versicherungsfreiheit in § 6.

Viele Grüße an euren Lehrer.

Gruß
Martin

kleine Verbesserung…
Hallo Eve,
wenn der Privatversicherte unter die BBG rutscht kann er nicht in die GKV, sondern er muss! Das ist Zwang!
Gibt ein paar Ausnahmen (freiwilliger Dauerverzicht oder über 55 Jahre).
Genauso ist es bei Arbeitslosigkeit: wer noch nicht mindestens 5 Jahre Privat war, muss in die GKV zurück!
Dein Rat mit den Verbraucherorganisationen ist nicht der beste: hier wird sehr oft nach der Nähkästchen-Methode beraten. Einer von denen beliebten „Fachleute“ ist Gerlach. Der Mann ist äusserst umstritten! Oder 3 Jahre alte Tests, von denen man seit Erscheinen genau wusste, dass sie falsch sind.
Doch wo soll sich der Auskunftssuchende hinwenden? Vermutlich nur an eine stelle: einem vereidigten Versicherungsberater. Nur: der kostet Geld.
Grüße
raimund