Stimmt das ?

Hallo liebe Wissende !

Opa ist gestorben. Jetzt sagte man mir das die Rente meiner Oma von der Witwenrente meines Opas abgezogen wird. also verrechnet wird ?
Kann das angehen ? und wieso denn das ? Die haben doch beide eingeztahlt !!!
mfg
t.

Hallo,

ich nehme an, dass Deine Oma eine eigene Altersrente erhält. Der Anspruch auf Witwenrente beträgt 60 % der bisherigen eigenen Altersrente des Mannes, allerdings werden eigene Einkünfte angerechnet. Deine Oma bekommt allerdings für das sog. Sterbequartal die volle Witwenrente gezahlt. Ich bin zwar kein Rentenexperte, weiß es aber aus eigener Erfahrung. Mein Mann hatte 34 Jahre lang Beiträge aufgrund Beschäftigung gezahlt und ich bekomme keinen Pfennig (bis auf das angesprochene Sterbequartal).

Gruß

Benita

Hallo,

Kann das angehen ? ja und wieso denn das ? Die haben doch beide

eingeztahlt !!!

Haben ja auch beide die Rente bekommen, nun ist einer gestorben, also keine Leistung mehr, ausser die Witwenrente, die teilweise angerechnet wird.

Was ist adran ungerecht??

michael

Hallo!

Ich gehe davon aus, dass deine Oma also jetzt eine Witwenrente bekommt und gleichzeitig auch noch eine eigene (Alters)Rente bezieht. Die Witwenrente beträgt 60 % der Rente deines Opas, aber erst ab dem 4. Kalendermonat nach dem Tod.

Beispiel:

Tod: 15.12.2003
Witwenrente in Höhe der Rente des Verst. von 01.01.2004 - 31.03.2004
Witwenrente in Höhe von 60 % ab 01.04.2004

Es ist nun so, dass ab dem 01.04.2003 das eigene Einkommen deiner Oma auf die Witwenrente angerechnet wird - vorher nicht. Zum eigenen Einkommen zählt auch die eigene Rente deiner Oma.

Es ist nun aber so, dass nicht die volle Rente deiner Oma von der Witwenrente abgezogen wird! Es gibt da einen sogenannten Freibetrag. Dieser beträgt zur Zeit monaltich 689,83 EUR (alte BL) bzw. 601,41 (neue BL). Liegt die eigene Rente deiner Oma unter diesem Betrag, findet überhaupt keine Anrechnung statt.

Liegt die eigene Rente deiner Oma drüber, werden von dem Betrag der darüber liegt 40 % angerechnet, also von der Witwenrente abgezogen.

Beispiel:

Witwenrente monatlich: 1000,00 EUR
Altersrente monatlich: 500,00 EUR

–> Keine Anrechnung

jetzt aber Altersrente monatlich 800,00 EUR

–> Die Altersrente liegt um 110,17 EUR über dem Freibetrag. Davon
werden nun 40 %, also 44,07 EUR angerechnet. Die Witwenrente würde also nicht mehr 1000,00 EUR, sondern nur nur 955,93 EUR betragen! (Ich bin von einem Wohnsitz in den alten BL ausgegangen!)

Ich hoffe, jetzt ist alles klar!

Viele Grüße
Flo