Stimmt es das die freiwillige Feuerwehr keine Veranstaltungen Bspw. Dorffeste durchführen kann und

Wir wollen demnächst unser neues Feuerwehrhaus eröffnen und da haben wir uns überlegt ein kleines „Dorffest“ zu machen mit Kinderfest und Essen und Trinken usw. Jetzt sagte mir jemand dies wäre der FFW nicht erlaubt, weil sie dabei evtl. Gewinne durch den verkauf von Essen und Trinken machen könnten und das dürfte die FFW nicht, weil Sie ja finanziell von der gemeindeverwaltung gefördert werden. Wer kennt sich damit aus ??? Danke für die Hilfe. LG

Hallo,

das ist nicht ganz richtig. In der FF, in der ich bin werden regelmäßig Gewinne durch den Getränke- und Speisenverkauf auf Dorffesten erwirtschaftet. Dabei handelt es sich aber nicht um echte Gewinne (wie z.B. bei einem Unternehmen), weil das Geld in das Budget der Feuerwehr fliesst bzw. in das der Gemeinde und damit wiederrum weiter Feste finanziert werden oder Ausrüstung beschafft wird. Die Gewinne dürfen also nicht in die eigene (private) Tasche fliessen, sondern wieder für gemeinnützige oder kommunale Dinge ausgegeben werden.

Gruss
David

Hallo david, danke für die Antw. Ich war ja auch der meinung und schließlich wollen wir mit den erzielten Gewinnen einen Weihnachtsmarkt, ein Kinderfest und ähnliches machen also für die Leute und Kinder etwas auf die Beine stellen,Muß dieses Geld nach jeder Veranstaltung an die Gemeinde abgeführt werden oder kann man eine extra Kasse FFW Abteilung Kultur im Ort Führen ???

Das wird individuell gehandhabt. Entweder es geht direkt an die Gemeinde oder ihr spart es in der Feuerwehr im Auftrag der Gemeinde. Am besten direkt bei der Gemeinde nachfragen, wie es gemacht werden soll.

Erst mal Hallo,
Ich wohne ja auch auf dem „Dorf“, und da ist es ja so, dass die Freiwillige Feuerwehr der Organisator bei den meisten (oder Allen) Festen im Ort ist. Aber Vorsicht ist geboten, öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Essen, Trinken von den Kameraden.
Ausschankgenehmigung, Hygiene-Paß beim Essen-Verkauf, Personaltoiletten kennzeichnen und und und …!Das muss beim Gewerbeamt angemeldet sein, vergesst dabei nicht die Genehmigung für das Abspielen von Musik (GEMA)!!!
Wir haben bei uns im Ort vor einigen Jahren einen Bürgerverein gegründet, in dem auch einige Kameraden der FF sind. Da ist das alles nicht so schwierig, der Verein hat da ganz andere Möglichkeiten. Bei uns klappt die Zusammenarbeit mit dem Amt richtig super, keine Probleme.
Wenn der ganze Zirkus nicht zu groß wird, deklariert Ihr das einfach als Kameradschaftsabend, und dann kann Euch jeder mal …! Darf natürlich kein Volksauflauf sein, dann geht’s natütlich nicht. Werdet Ihr wohl um eine Anmeldung nicht drum rum kommen. Kostet immerhin auch Geld. Aber trotzdem Viel Spaß für Euer Fest und weiterhin GUT SCHLAUCH!! Liebe GrÜße OBM BM

Ne, das stimmt nicht (man müsste das nur vorher absegnen lassen). Die Feuerwehr darf ja auch Feste veranstalten usw. und der Gewinn darf für alles benutzt werden (wir z.b. machen jedes Jahr einen Urlaub und gehen zu 6-8 verschiedenen Kerwe und bekommen dort die Getränke bezahlt).

Und wie viele Feuerwehrfeste gibt es denn ? Glaubst du das die Gewinne schön an die Gemeinde abgegeben werden? :wink:

Das ist richtig oder seit ihr eV. Ich habe das immer so gehalten das es nicht über die Feuerwehrbüscer lief so ist nie ein betrag von einen Fest auf getaucht und die Preis klein gehalten .Wenn Ihr noch Fragen habt könnt Ihr euch noch mal melden dann gebe ich euch noch ein paar Radschläge

MkG
R