ich habe gelesen, daß das olg stuttgart entschieden hat, daß thermostatventile und andere geräte zur wärmeregelung zum gemeinschaftseigentum gehört,also bei einem austausch der ventile nicht nur mein portmonai ( eigentümer ) belastet.Wie sieht das mit einem durchlauferhitzer aus, oder mit einem neuen heizkörper in meiner wohnung oder reparatur der heizung oder dem einbau einer fußbodenheizung ???
MfG
Hallo Blue,
mail den hiesigen Mod an und bitte um Verschiebung ins Brett Mietrecht o.ä.
Gruß
Reinhard