Stimmt es, dass

… man in diesem Jahr die Steuererklärung erst Ende Juli abgeben muss?

Hallo übrigens.

Ich habe das gelesen, muss aber noch eine Expertise dazu haben, ob das stimmt.

Viele Grüße und vielen Dank

Die ESt-Erklärung für 2018, ja.
Hier nimmt das niedersächsische Finanzministerium dazu Stellung
https://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/abgabefrist-fuer-die-steuererklaerung-2018-bis-zum-31-juli-2019-verlaengert--173792.html

Soon

Vielleicht auch hier nochmal der dezente Hinweis:

Wenn man eine Steuererklärung machen muss, dann muß sie innerhalb der jetzt verlängerten Frist im Folgejahr gemacht werden.

Wenn man keine machen muss, aber möchte, hat man bis zum Ende des vierten (!) Folgejahres Zeit, kann die Steuererklärung 2018 also Ende 2022 abgeben. Gibt nebenbei 16,5% Zinsen.

Servus,

dass

ist eine Mogelpackung.

Bisher wurde mit dem ganzen Trallala Erinnerung an die Abgabe - Androhung und zuletzt Festzsetzung von Zwangsgeld gewartet, bis die Mitarbeiter am FA aus den Sommerferien zurück waren. Ich habe die Angewohnheit, die ESt-Erklärung normalerweise nicht abzugeben, bevor Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt ist, und auf diese Weise war für mich der Termin immer sowas wie Mitte September bis Mitte Oktober. Hat niemanden gejuckt, und ich hatte auf diese Weise immer die Gewissheit, dass ich jedem mit der geballten Kraft von Tante Ernas Erfahrungswissen sagen konnte, dass ein festgesetztes Zwangsgeld hinfällig wird, sobald die Steuererklärung abgegeben ist, die damit erzwungen werden sollte.

Was sich zusammen mit dem formal etwas späteren Termin geändert hat, ist, dass die Kann-Bestimmung aus § 152 Abs 1 AO anders gehandhabt werden wird als bisher: Verspätungszuschläge waren bei Feldwaldwiesen-ESt-Erklärungen nie ein Thema, aber das läuft für die 2018er ESt anders. Kleine, aber doch komfortable zusätzliche Einnahmequelle für den glücklosen Finanzminister.

Schöne Grüße

MM

Und warum nicht entspannter?
Tante Erna sagt dazu, dass man nur bei denen anrufen muss, um Fristverlängerung freundlich bitten und schon hat man mindestens 2 mal 3 Monate länger Zeit und die nerven nicht mit Drohungen und Zwangsgeldern.

Völlig entspannt. Nervös werden in so einer Situation bloß Leute, die nicht wissen, wie eine Zangsgeldfestsetzung funktioniert und die sich von dem Standarddext nervös machen lassen, weil darin das Wort Zwangshaft vorkommt. Es genügt dafür völlig, mal §§ 328 ff AO zu lesen und dabei nicht einzuschlafen, bevor man § 335 AO erreicht hat.

Der Vorteil meiner Handhabung ist aber vor allem, dass ich die Leute, die von meinen Steuern bezahlt werden, nicht mit völlig unnötigem Geplapper von der Arbeit abhalte. Deren Zeit kostet mein Geld!

Ich habe für Mandanten stillschweigende und auch formale (je nach Sachlage) Fristverlängerungen in einer dreistelligen Zahl beantragt und bekommen, und ich weiß glaub ich ganz gut, wann das sinnvoll und nützlich ist. Die netteste Überschussrechnung, die ich je gemacht habe, hab ich zusammengeklopft, während im Wartebereich der säumige Mandant zusammen mit dem Vollzugsbeamten saß, der ihn von der Rheininsel, auf der er wohnte und sich in Sicherheit wähnte, abgeholt hatte, um ihn in Zwangshaft zu geleiten. Der ließ dann nochmal mit sich reden, nahm die unterschriebenen Steuererklärungen in Empfang und ließ den Steuerpflichtigen seiner Wege ziehen.

Im beschriebenen Fall ist es weder sinnvoll noch nützlich, mündlich eine stillschweigende Fristverlängerung anzuleiern. Diese schützt nämlich nicht vor den Verspätungszuschlägen, die ab 2019 wie ausführlich erklärt anders funktionieren werden als bisher.

Wer einen Verspätungszuschlag vermeiden will, braucht einen Bescheid über Fristverlängerung, und den muss er begründet beantragen. Auf Telefongeplapper gibt es sowas nicht.

Schöne Grüße

MM

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Was für eine respektlose Antwort mal wieder auf einen ganz normalen Einwand. (Es ist ja nicht so, dass ich mir keine Mühe gebe.)

Von Geplapper kann nicht die Rede sein, zumindest habe ich es schon mehrfach so erlebt, dass ich in letzter Minute angerufen habe, sehr freundlich reagiert wurde „ich mache mir einen Vermerk und Sie hören erst in 3 Monaten wieder von uns, sollte noch nichts da sein, aber rufen Sie doch dann noch einmal an, wenn Sie länger brauchen.“ O-Ton. Es wurde sich ebenso freundlich bedankt und 2 Menschen hatten ein angenehmes Gespräch. Das gehört auch zum Leben. Nicht nur Effizienz. Ausserdem , wenn du schon so willst, du verlängerst doch deine Beiträge hier auch regelmäßig mit unnötigem „Geplapper“?

Ja, nee, is klar.

Verstanden hast Du offenbar überhaupt nichts von dem, was ich geschrieben habe.

Für Mitleser fasse ich nochmal zusammen:

  • Dinge, von deren Nachweisbarkeit irgendwas wichtiges abhängt (@anon40662036 zahlt ihre Verspätungszuschläge mal eben nebenher, aber es hat eben nicht jeder ein Fabrikle geerbt, da tut das Geld dann nacher schon weh - und sie, die jetzt so tolle Ratschläge erteilt, wird Euch den VZ nachher nicht bezahlen, da bin ich sicher), macht man nicht per Telefon.
  • Als Steuerzahler sollte man die Leute, deren Arbeitszeit man teuer bezahlt, nicht mit unnötigen und überflüssigen Störungen von der Arbeit abhalten.

Ergibt zusammen:

Wenn es notwendig ist, in seinen steuerlichen Angelegenheiten irgendwas mit dem FA klarzumachen, macht man das mit einem Dreizeiler schriftlich.

Und, für Schnellspanner nochmal extra:

In der beschriebenen Situation gibt es überhaupt garnix mit dem FA klarzumachen, das geht alles ganz entspannt und ganz von selber.

Und die von zahira empfohlene „Stillschweigende Fristverlängerung“ ist ab 2019 ganz und gar nichts ‚Entspanntes‘, weil die bisher bei normalen Arbeitnehmerveranlagungen so gut wie nicht festgesetzten Verspätungszuschläge völlig anders als bisher gehandhabt werden.

Und @zahira: Was für und warum Du einen „Einwand“ vorzubringen hattest, bleibt Dein Geheimnis. Ist wohl auch besser so.

Schöne Grüße

MM

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Ja, dein endloses Geschwafel ist doch bekannt -hier die Rheininselstory-, manche mögen es vielleicht , andere entnervt es, aber keiner muss es ja lesen.Man muss sich die inhaltlichen Botschaften dann eben aussieben.

Ausdrücklich wurde betont auf Nachfrage und dann im Ergebnis auch umgesetzt, dass es keinerlei Zuschläge gäbe, sondern nur die Frist verlängert worden sei.

DAs ist deine Meinung, mal wieder nicht mehr als das. Jede/r hält es so, wie es beliebt.

Und wenn sich das geändert haben sollte, dann werde ich das sicherlich durch ein freundliches Telefonat erfahren.

Schöne Grüße aus der großen Welt in der es tatsächlich noch andere Standpunkte und Vorgehensweisen gibt als deine. Jemandem, der so dick aufträgt, wie du, sollte das eigentlich Basiswissen sein.

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Haallooo! Aufwachen! Wir schreiben das Jahr 2019, und die vorgelegte Frage bezieht sich auf eine der Änderungen, die 2019 mit dem Termin zur Abgabe der ESt-Erklärung eintreten werden, konkret die neue Formulierung von § 149 Abs 1 AO.

Ich weise darauf hin, dass diese neue Frist faktisch keineswegs länger ist als bis 2018, weil bisher vor ca. Oktober überhaupt nichts veranlasst wurde, um die Abgabe der Steuererklärungen durchzusetzen, und mache darauf aufmerksam, dass effektiv ab 2019 eine kürzere Frist gelten wird, weil bisher bei Arbeitnehmerfällen in der Regel keine Verspätungszuschläge festgesetzt worden sind, aber dieses künftig geschehen wird.

Dass es früher mal anders war, hat keinerlei Auswirkung darauf. Genauso wenig wie die verschiedensten Formen von Rechtsständen und Verwaltungspraxis, die in den letzten vierzig Jahren in diesem Zusammenhang relevant waren.

Oder auch durch den Bescheid über die Festsetzung des Zuschlags. Damit hätteste nicht jerechnet, wa? Tja, und der Erlassantrag ist keineswegs mit einem „freundlichen Telefonat“ zu erledigen. Da kannst Du plappern, bis Du schwarz wirst.

Besonders hässlich ist aber, dass Du mit Deinem „Einwand“, früher sei ja auch stillschweigende Fristverlängerung bis in den November hinein gewährt worden, dem Fragesteller und auch anderen jetzt den Rat gibst, es könnte ja vielleicht auch 2019 alles ganz anders sein als es ist - tja, und noch früher gab es das „Listenverfahren“, mit denen Steuerpflichtige, die ihren Kram beim StB machen ließen, bis in den April des Folgejahres Fristverlängerungen kriegten. Und zwar richtige, mit allem und bissle scharf, und keine in den Wind geblubberten Worte. Und aus welchem Grund sollte das heute noch so sein, hm?

Es gibt vorliegend genau eine, die zum optimalen Ergebnis führt. Und das ist - anders als in Deinem Vorgestern - eben die fristgerechte Übermittlung der ESt-Erklärung spätestens am 31.07.

„Living in the Past“ war ein schönes Album von Jethro Tull, aber es ist keine besonders ratsame Vorgehensweise bei der Erledigung von steuerlichen Angelegenheiten und insbesondere nichts, was man anderen raten sollte. Jetzt hast Du zufällig mitgekriegt, dass sich im Geltungsbereich der deutschen AO 2019 etwas ändert, bist aber nicht bereit, Dich kundig zu machen, was genau sich da ändert und mit welchen Konsequenzen das verbunden ist. Wie kommst Du denn eigentlich dazu, auf dieser Basis Ratschläge zu erteilen - und dazu noch als „Einwand“ gegen den Rat von Fachkundigen?

Und, beiläufig: Was liest Du denn regelmäßig an steuerlicher Fachliteratur, um à jour zu bleiben, z.B. was die Anwendung von § 152 Abs 1 AO betrifft?

Schöne Grüße

MM

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Die Ausgangsfrage bezog sich auf die neue Frist bis Ende Juli. Nicht auf Verlängerungen dieser Frist. Das schon mal zuallererst.
Einen Rat habe ich niemandem gegeben, sondern ich habe direkt auf dein posting reagiert.

Was eine Änderung der Verlängerungspraxis betrifft, werde ich sicherlich in den nächsten Wochen durch ein freundliches Telefonat mit dem netten Herren vom Finanzamt erfahren. Der spricht in einem respektvollen, angenehmen Ton mit mir und ich kann mich seit vielen Jahren darauf verlassen, was er mir gesagt hat.

Dein Ton ist inakzeptabel, war er für mich schon immer.

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Vielen Dank für die Antworten!

Ein einfaches ‚Ja‘ hätte mir zwar als Expertise gereicht, weil ich wissen wollte, ob ich am Montag unterwürfig eine Fristverlängerung erbitten muss. - Nun habe ich noch einiges andere erfahren, z. B. dass ich das auf keinen Fall gemusst hätte, es neuerdings aber doch muss, wenn ich auch den 31. Juli nicht schaffe, und auch andere interessante und nützliche Dinge.