Stimmt meine Logik?

Hi
nehmen wir an, A AG will B AG übernehmen.
Dann muss A Aktien von B kaufen.
Problem 1: Sie brauchen dafür Cash, oder?
Problem 2: B merkt davon was, oder nicht?

Kann sich B wehren, und wenn wie?
Durch selbigen Aufkauf von A Aktien? Durch Neuemission von
Aktien? Durch Aufkauf eigener Aktien um den Kurs nach oben zu treiben?
Wenn A eine gewisse Menge hat, können sie dann die Aktien schnell verkaufen und damit den Kurs ins bodenlose fallenlassen?
Wie kann sich A dagegen schützen?

In diesem Zusammenhang:
Wie kann man herausfinden, wieviele Aktien die Belegschaft des Unternehmens hält, siehe Aktien-Optionsprogramm etc.
Gibt es dazu Bücher, Artikel, Infos oder ist das das Börsen 1x1?
Danke
Kay

Hi
nehmen wir an, A AG will B AG übernehmen.
Dann muss A Aktien von B kaufen.
Problem 1: Sie brauchen dafür Cash, oder?

Nicht unbedingt… mittels Absprache wäre ein Kauf durch eine „befreundete“ Firma möglich und mit dieser wird dann ein Aktientausch gemacht.

Problem 2: B merkt davon was, oder nicht?

Bei Namensaktien. Aber sonst eher nicht.

Kann sich B wehren, und wenn wie?

Durch die Einführung von vinkulierten Namensaktien wäre eine Abwehr am ehesten möglich :smile: Ansonsten muss das Unternehmen Werbekampagne führen und seine ALtaktionäre ermuntern, zur Zeit nicht zu verkaufen und somit Aktien dem Markt vorzuenthalten. Sinn ist es ja, dass der Aufkäufer eine gewisse Mehrzahl der Aktien erhält.

Durch selbigen Aufkauf von A Aktien? Durch Neuemission von
Aktien? Durch Aufkauf eigener Aktien um den Kurs nach oben zu
treiben?

Dem Markt müssen Aktien entzogen werden. Wenn sie nicht gehandelt werden, kann keiner sie aufkaufen und somit zu keiner Mehrheit kommen. Neuemission wäre folgedessen eher schädlich, weiol der Markt mit neuen Aktien versorgt wird. Ein Aufkauf der eigenen Aktien kann bei einem günstigen Kurs Sinn machen, denn heutzutage werden Aktien immer öfter auch als „Bargeld“ verwendet.

Wenn A eine gewisse Menge hat, können sie dann die Aktien
schnell verkaufen und damit den Kurs ins bodenlose
fallenlassen?

Könnte Sie theoretisch machen, nur dann würde sie ja die eben angekauften Aktien unter Aufkaufspreis verkaufen, denn je knapper der Markt umso teurer wird auch die Aktie und umso mehr muss für den Aufkauf bezahlt werden.
Gewöhnlich will man ja das befeindete Unternehmen.

Sinn würde es maximal machen, die Aktien stückweise wieder zu veräußern, wenn man es nicht geschafft hat.

Wie kann sich A dagegen schützen?

Siehe oben… vinkulierte Namensaktien. Sonst bietet keine Aktienart diesen Zugriffsschutz. Zumindest nicht in dem Umfang.

In diesem Zusammenhang:
Wie kann man herausfinden, wieviele Aktien die Belegschaft des
Unternehmens hält, siehe Aktien-Optionsprogramm etc.
Gibt es dazu Bücher, Artikel, Infos oder ist das das Börsen
1x1?

Bei Namensaktien gibt es ein Namensbuch. Macht auch sonst für das Unternehmen Sinn, denn die Anteilseignerbindung wird durch einen direkten Kontakt, der dadurch möglich ist, um ein vielfaches erhöht.

In diesem Sinne…
Marco

Hi
nehmen wir an, A AG will B AG übernehmen.
Dann muss A Aktien von B kaufen.
Problem 1: Sie brauchen dafür Cash, oder?

Nicht unbedingt… mittels Absprache wäre ein Kauf durch eine
„befreundete“ Firma möglich und mit dieser wird dann ein
Aktientausch gemacht.

Diese muss nicht befreundet sein, es gilt nur die Aktionäre von der zu übernehmenden Firma zu überzeugen, daß der Zusammenschluss Ihnen Vorteile bringt und ein Umtauch in die Aktien von a sinnvoll ist.

Problem 2: B merkt davon was, oder nicht?

Bei Namensaktien. Aber sonst eher nicht.

Ab einem gewissen Prozentsatz gibt es Publikationspflichten! Abgesehen davon wird B mitbekommen, daß das gehandelte Volumen Ihrer Aktien stark steigt.
Bei einem offenen Übernahmeangebot wird das ganze sowieso publizert um die Aktionäre von B zu informieren. Bei großen Firmen gehtr es fas nicht anders.

Kann sich B wehren, und wenn wie?

Durch die Einführung von vinkulierten Namensaktien wäre eine
Abwehr am ehesten möglich :smile: Ansonsten muss das Unternehmen
Werbekampagne führen und seine ALtaktionäre ermuntern, zur
Zeit nicht zu verkaufen und somit Aktien dem Markt
vorzuenthalten. Sinn ist es ja, dass der Aufkäufer eine
gewisse Mehrzahl der Aktien erhält.

Richtig, oder B schluckt selbst andere Unternehmen und wird dadurch zu groß für eine Übernahme von A.

B könnte auch mit C fusionieren um der Übernahme zu entgehen.

Durch selbigen Aufkauf von A Aktien? Durch Neuemission von
Aktien?

Wenn B A nicht übernehmen will nützt dies wenig.

Durch Aufkauf eigener Aktien um den Kurs nach oben zu

treiben?

Dem Markt müssen Aktien entzogen werden. Wenn sie nicht
gehandelt werden, kann keiner sie aufkaufen und somit zu
keiner Mehrheit kommen. Neuemission wäre folgedessen eher
schädlich, weiol der Markt mit neuen Aktien versorgt wird. Ein
Aufkauf der eigenen Aktien kann bei einem günstigen Kurs Sinn
machen, denn heutzutage werden Aktien immer öfter auch als
„Bargeld“ verwendet.

Eine Neuemmision bring thier recht wenig. B müsste damit schon ein Unternehmen C schlucken übernehmen damit dies Sinn macht.
Bei einer reinen Kapitalerhöhung wird der Kurs der Aktien nämlich nur niedriger.

Wenn A eine gewisse Menge hat, können sie dann die Aktien
schnell verkaufen und damit den Kurs ins bodenlose
fallenlassen?

Könnte Sie theoretisch machen, nur dann würde sie ja die eben
angekauften Aktien unter Aufkaufspreis verkaufen, denn je
knapper der Markt umso teurer wird auch die Aktie und umso
mehr muss für den Aufkauf bezahlt werden.
Gewöhnlich will man ja das befeindete Unternehmen.

Sinn würde es maximal machen, die Aktien stückweise wieder zu
veräußern, wenn man es nicht geschafft hat.

Richtig, denn Kapitalvernichtung nützt A nichts. Es ist davon auszugehen, daß so ein Paket irgendwann wieder außerbörslich an einen anderen Investor verkauft, oder sehr langsam über die Börse veräußert wird

Wie kann sich A dagegen schützen?

Siehe oben… vinkulierte Namensaktien. Sonst bietet keine
Aktienart diesen Zugriffsschutz. Zumindest nicht in dem
Umfang.

Stimmt.

In diesem Zusammenhang:
Wie kann man herausfinden, wieviele Aktien die Belegschaft des
Unternehmens hält, siehe Aktien-Optionsprogramm etc.
Gibt es dazu Bücher, Artikel, Infos oder ist das das Börsen
1x1?

Bei Namensaktien gibt es ein Namensbuch. Macht auch sonst für
das Unternehmen Sinn, denn die Anteilseignerbindung wird durch
einen direkten Kontakt, der dadurch möglich ist, um ein
vielfaches erhöht.

In diesem Sinne…

bis denn

Ivo

Hi
danke für die reichhaltiger Info
Frage:
Wieviel Prozent an Aktien brauch tman in USA und Deutschland, um eine Veto recht zu haben oder sogar mitbestimmen zu können.
ich habe im Kopf 25% plus 1 Aktie
Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ivo

Hi
danke für die reichhaltiger Info
Frage:
Wieviel Prozent an Aktien brauch tman in USA und Deutschland,
um eine Veto recht zu haben oder sogar mitbestimmen zu können.
ich habe im Kopf 25% plus 1 Aktie
Danke

Habe ich zumindest für D auch im Kopf.

Der Anteil ab dem die Beteiligung Offenlegungspflichtig ist liegt meines Wissens aber tiefer (10%?)

Gruß Ivo

Das ganze nennt sich übrigens Sperrminorität :smile:

Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Stimmt so nicht!
Hi,

25% sind die (schon erwähnte) Sperrminorität für Satzungsänderungen, wobei die Satzungs aber anderes bestimmen kann (meine ich, steht im AktG, das aber derzeit zu weit entfernt ist).

Für jeden „gewöhnlichen“ Hauptversammlungsbeschluß braucht man nur die absolute Mehrheit, da reichen 25% als „Sperrminorität“ theoretisch nicht aus. Da es aber nach der Stimmenpräsenz in der HV geht, reichen in der Praxis wiederum wesentlich weniger Stimmen aus, um einen HV-Beschluß zu verhindern. D.h. wenn nur 75% des Kapitals vertreten sind, reichen 37,5% der Stimmrechte aus, um einen „gewöhnlichen“ Beschluß zu verhindern. Um Satzungsänderungen zu verhindern, würden rund 19% der Stimmrechte reichen.

Gruß
Christian

P.S.
Das sind dann die Augenblicke eines Bankenvertreters, wo man überlegt, ob das kurze Vergmügen einen Job-Verlust rechtfertigt. Letztes Jahr hatte ich 12% der anwesenden Stimmrechte bei E.ON zu vertreten. Das hätte doch ein bißchen für Aufsehen gesorgt, wenn ich da mit „nein“ gestimmt hätte. Kurz gezuckt habe ich zumindest :wink:

Wieviel Prozent an Aktien brauch tman in USA und Deutschland,
um eine Veto recht zu haben oder sogar mitbestimmen zu können.
ich habe im Kopf 25% plus 1 Aktie
Danke