Hi,
wäre es erlaubt einen hochauflösenden Scan eines Stimmzettels der kommenden Bundestagswahl im Internet auf einem (deutschen?) Server bereit zu stellen? Ohne „Entwertung“ durch „Muster“ oder ähnlichem.
Grüße,
J~
Hi,
wäre es erlaubt einen hochauflösenden Scan eines Stimmzettels der kommenden Bundestagswahl im Internet auf einem (deutschen?) Server bereit zu stellen? Ohne „Entwertung“ durch „Muster“ oder ähnlichem.
Grüße,
J~
Hallo,
ganz unabhängig welches Schriftstück es wäre, würde diese Aktion (ohne vorherige Konsultation und Zustimmung des Urhebers) das Urheberrecht verletzen.
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, daß die ausstellende Behörde die Zustimmung zur Veröffentlichung des Stimmzettels gibt.
Gerhard
Hallo Gerhard!
ganz unabhängig welches Schriftstück es wäre, würde diese
Aktion (ohne vorherige Konsultation und Zustimmung des
Urhebers) das Urheberrecht verletzen.
Das Urheberrecht schützt schöpferische Leistungen. An einem Wahlzettel erkenne ich keine schöpferische Leistung. Allerdings steht solche Argumentation im Streitfall möglicherweise auf wackeligen Füßen.
Unabhängig davon sehe ich keine Mißbrauchsmöglichkeit durch zuvor in Verkehr gebrachte Wahlzettel. Die Prozedur von Stimmabgabe und Auszählung ist gegenüber Manipulationen sehr weitgehend resistent. Durch den laufenden Abgleich mit dem Wählerverzeichnis ist exakt bekannt, wieviele Leute mit einer Wahlbenachrichtigungskarte ins Wahllokal kamen und wieviele Stimmzettel in der Urne sein müssen.
Unfug und Mißbrauch sind als Folge einer Veröffentlichung eines Wahlzettels auszuschließen und niemand erleidet einen Schaden. Weshalb also nicht ins Netz stellen?
Nebenbei: Wahlzettel haben kein handelsübliches Papierformat. Wer also glaubt, einen Manipulationsweg gefunden zu haben, muß genau die richtige Papiersorte, Farbe und Format erwischen. Jeder Wahlzettel geht bei der Auszählung durch mehrere Hände. Abweichungen würden auffallen.
Gruß
Wolfgang
Hi Wolfgang,
keine Angst, ich widerspreche dir nicht aus Prinzip 
Unabhängig davon sehe ich keine Mißbrauchsmöglichkeit durch
zuvor in Verkehr gebrachte Wahlzettel. Die Prozedur von
Stimmabgabe und Auszählung ist gegenüber Manipulationen sehr
weitgehend resistent.
So wie du es hier darstellst ist es leider nicht. Meine Erfahrugen sind anders und auch ein mir persönlich bekannter Wahlhelfer sprach davon, dass sie einmal einen Stimmzettel mehr in der Urne hatte als ausgegeben. Er vermutete, dass ein Wähler einfach zwei Stimmzettel abgab (der ja nicht unbedingt selbst hergestellt sein musste).
Auch bin ich mir sehr sicher, dass ich schon ohne Beobachtung meinen Stimmzettel in die Urne werfen durfte. Geschickt gefaltet hätten das auch zwei oder drei Stück sein könnten.
Durch den laufenden Abgleich mit dem
Wählerverzeichnis ist exakt bekannt, wieviele Leute mit einer
Wahlbenachrichtigungskarte ins Wahllokal kamen und wieviele
Stimmzettel in der Urne sein müssen.
Ja, und? Was geschieht bei Differenzen? Bei groben Betrugsverdacht (1% mehr Stimmzettel) kann man die Wahl sicher wiederholen. Aber das kann wohl kaum ein Rechtfertigungsgrund sein Stimmzettel verbreiten zu dürfen.
Weshalb also nicht ins Netz stellen?
Mein Rechtsempfinden spricht dagegen. Darum hätte ich gerne eine juristische Abklärung.
Nebenbei: Wahlzettel haben kein handelsübliches Papierformat.
Auch kein Rechtfertigungsgrund.
Und Rollenplotter sind doch weit verbreitet.
Grüße,
J~