Stinkefinger im Straßenverkehr

Auf dem Weg von HH nach B sind meinem Gatten heut die Nerven durchgegangen und hat einem TT-Fahrer den Stinkefinger gezeigt, dieser hat dies leider fotografiert!
Ursache war ein elendiges Drängeln des TT-Fahrers dicht hinter uns. Es regnete in Strömen, 2spurige Autobahn, Abstand zu uns max. 5m, Blinker links gesetzt und angehender Überholversuch von rechts.
Wir konnten weder schneller fahren, noch sahen wir uns gezwungen sofort die Spur zu wechseln, da in ein paar Metern das nächste zu überholende Auto kam.
Aufgrund dieser Nötigung über eine gewisse Zeit kam dann beim Überholen der Stinkefinger "leider " zum Vorschein.
Ich geh davon aus, dass der TT-Fahrer Anzeige wg. Beleidigung erstattet.
Wie verhalten wir uns dann? Gegenanzeige wegen Nötigung? Anwalt? Strafe zahlen? Tat zugeben? Erstmal Beweismittel anfordern? Bitte dringend um Hilfe!

Hallo,
aus ihrer Schilderung kann ich folgendes ableiten: 1. Benutzten sie den linken Fahrstreifen, 2. Sie überholten Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen, 3. Sie fuhren nach dem Überholen nicht wieder nach rechts, weil irgendwann das nächste Fahrzeug zum überholen anstand, 4. konnten/wollten sie nicht schneller fahren.

Bis zum Punkt 2 kann ich es alles nachvollziehen. Jedoch ab Punkt 3 ist die Sache kritisch. Leider kann ich heute mit dem Wissen was sie mir gaben nicht objektiv die Sache bewerten.
Wenn man es richtig sieht wurde die Tat der „Nötigung“ erstmals von ihnen begangen, indem sie sich nicht wieder nach dem Überholvorgang sich nach rechts einordneten und Fahrzeuge, welche schneller fuhren, das Überholen ermöglichten.

Sie schrieben dass er sie auch von rechts überholen wollte. Somit ist es doch erkennbar, dass es für sie genug Zeit gegeben hätte das Fahrzeug vorbeifahren zulassen wenn sie nach ihrem Überholvorgang sich wieder eingeordnet hätten. Oder?

Wie soll sich den ihrer Meinung nach ein Fahrzeugführer auf der A-Bahn bemerkbar machen, wenn er sie überholen will. Es ist zulässig den Blinker zusetzen, es ist zulässig einmal Lichthupe zugeben, es ist zulässig den Abstand gering zu „verringern“, usw.
Nun kommt die nächste Frage: Wie lang benutzten sie den linken Fahrstreifen a) zum Überholen, b) zum heranfahren an das nächste Fahrzeug zum Überholen usw.

Sie sehen selbst dass solch eine Sache viel komplexer ist als wie sie es für den Moment des Geschehens, einen vorkommen mag.

Natürlich ist es auch nicht gestattet ein zu dichtes auffahren, ein permanentes Lichtzeichen geben, usw. aber es ist die Reaktion „Stinkefinger“ während des überholt Werdens auch nicht gestattet.

Was können sie tun:
Als erstes können sie ihr Wissen einen Anwalt übergeben aber regeln kann er in diesem Moment nichts. Mit wem über was soll er verhandeln. Es muss der Sachverhalt ja erst einmal irgendwo und durch irgendeine Person angezeigt werden. Das beantwortet auch ihre Frage zur Gegenanzeige.

Sie schrieben auch etwas von Beweismittel anfordern. Was für Beweismittel. Beweismittel sind juristisch gesehen eine Erkenntnisquelle, durch die sich das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen soll, mit dessen Hilfe also Beweis geführt wird.

Was kann ich Ihnen empfehlen?

  • Als erstes die Sache aussitzen und abwarten was kommt

  • Wenn sie es nicht machen wollen und als erster handeln möchten dann zeigen sie den Sachverhalt an. Machen sie sich mit solchen Fragen wie ich sie oben angeführt habe vertraut.

  • Setzen sie sich mit einem Anwalt in Verbindung um in diesem Fall die Möglichkeiten der Verteidigung nicht negativ zu beeinflussen.

Ich hoffe ihnen ein paar Gedanken gegeben zuhaben.

Ich würde abwarten, ob etwas kommt.
Falls etwas kommt, würde ich mir einem Anwalt nehmen. Der kann auch beraten, zu welchem Zeitpunkt eventuell eine Anzeige wegen Nötigung zu erstatten ist.

Der TT-Fahrer muss bei seinem Verhalten mit einer (Gegen)-Anzeige rechnen und wollte Ihrem Mann wahrscheinlich nur Angst machen, damit er seinerseits von einer Anzeige wegen Nötigung absieht.

Gruss Dieter GRAF

Hallo,

in Eurem Fall wird man wohl beide Fälle getrennt von einander betrachten müssen. Es liegen zwei Straftaten vor - eine Belidigung eurerseits (von Seiten deines Gatten „gestreckter Mittelfinger“) und die Nötigung, begangen durch den „TT-Fahrer“! Lt. Strafgesetzbuch wiegt diese „Nötigung“ sicherlich schwerer, somit könnte ich mir vorstellen, ein wenig Grips im Kopf des TT-Fahrers vorausgesetzt, dass dieser wohl eher mit dem Foto blufft. Wie auch immer, beide Taten können nur auf Antrag verfolgt werden, gemäß dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter. Schlussendlich wird bei einem gerichtlichen Zusammentreffen oder auch bei eventuellen Ermittlungen im Vorfeld durch Staatsanwaltschaft die jeweilige Anzahl der Zeugen, sowie deren Glaubwürdigkeit mitentscheidend sein. Tipp btgl. Rechtsanwalt: ADAC Mitglieder bekommen eine kostenlose Rechtsberatung!

Gruß aus Bayern

Hallo,
vorab: ich bin kein Rechtsanwalt /-experte!! Aber was der TT-Fahrer gemacht hat, ist Nötigung und könnte von euch auch angezeigt werden (Hatte der TT-Fahrer noch einen Beifahrer? Wenn ja, dann könnte der natürlich auch behaupten (wie es der TT-Fahrer wahrscheinlich auch machen würde), dass dem nicht so war. Dann stände Aussage gegen Aussage und wäre für euch etwas doof…). Rechtsanwalt einschalten könnt ihr immer noch, wenn wirklich eine Anzeige von dem kommen sollte, oder ihr fragt vorab mal telefonisch nach was der RA dazu meint. Wie hat er denn das Foto gemacht? Mit Handy? Dann käme der §23 Abs. 1(a) der StVO zum tragen, wo durch das Benutzen des Handys während der Fahrt untersagt ist, wenn der Fahrer das Handy aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn der Motor aus ist und das Fz steht, wovon man auf der Autobahn ja allerdings nicht ausgehen kann. Strafe für Ihn wäre dann 40 € und 1 Punkt in Flensburg.
Aber da ich absolut kein Rechtsexperte bin, würde ich dich / euch bitten, das ganze nochmal ins „Verkehrsrecht“-Brett zu schreiben. Allerdings in der 3. Person (z. B. „Auf dem Weg von HH nach B sind Herrn X die Nerven durchgegangen…“; also nicht „wir“, „mein Mann“ usw.), da sonst der Beitrag gelöscht wird.

Gruß
und entschuldigung, dass ich nicht besser helfen konnte
Tina

Hallo,
ich würde erst mal noch garnichts machen und abwarten, ob da überhaupt was kommt.Wenn Bußgeldbescheig kommen sollte kann man immer noch überlegen was man machen soll. Widerspruch einlegen? Beweismittel ist dann wohl am Bußgeldbescheid? Vielleicht ist das Foto ja auch garnichts geworden. Es hat doch doll geregnet und der Fahrer hat doch das Foto von seinem Platz aus gemacht.
Also abwarten, so schwer es auch einem fällt. Es ist eine ungewisse Zeit.

Viele Grüße
Jonas

hallo,
erstmal abwarten !
Falls überhaupt etwas, kommt zum Anwalt, der TT macht sich schon strafbar wenn er sein Handy in die hand nimmt, wird sich allein von daher schon überlegen ob er damit zur Polizei geht.
Ist mir zweimal passiert das irgendwelche Leute einem das Handy zeigen, aber fotografieren die wirklich ?
Wie lange dauert es bei einem Handy auf Kamera zu schalten?
Bleibt ruhig wird wohl nichts kommen

gruß bernd

Hi wnpepe24, ich war lange nicht on, deshalb erst jetzt die Antwort. Wartet mal ab, dass der TT Fahrer Euch Fotografiert hat ist ungewöhnlich und Klever, wartet aber mal ab, diese Fotos werden meist nichts. Wenn eine Anzeige kommt, ab zum Anwalt. Ihr wart zu zweit im Fahrzeug, Du bist also Zeuge für seine DRÄNGELEI! Mich haben schon viele Fotografiert, ist nieh was gekommen. Gruß aus Hamburg, dem Tor zur Welt.

hatte geantwortet

Auf dem Weg von HH nach B sind meinem Gatten heut die Nerven
durchgegangen und hat einem TT-Fahrer den Stinkefinger
gezeigt, dieser hat dies leider fotografiert!
Ursache war ein elendiges Drängeln des TT-Fahrers dicht hinter

Wie verhalten wir uns dann? Gegenanzeige wegen Nötigung?
Anwalt? Strafe zahlen? Tat zugeben? Erstmal Beweismittel
anfordern? Bitte dringend um Hilfe!

Hallo,
mus dir leider sagen das ich dir da nicht weiterhelfen kann, hoffe aber das deine Frage anderseits schon beantwortet wurde.
MfG Clemens