Stinkefinger zweimal gezeigt bekommen

Fahrer A fuhr erstmal ganz normal auf der Schnellstrasse. Neben ihm sitzte seine Freundnin. Nun kam Fahrer A einem Auto näher und setzte den Blinker zum Üerholen. Fahrer A sah zwar das Fahrer B schnell kam aber schätze ein das es noch zjm Überholen reicht. Fahrer B kann ja auch Bremsen wenns doch nicht reicht und dann passierte es. Fahrer A Wurde erst von hinten den Stinkefinger gezeigt weil B jetzt halt stark bremsen musste weil ja A selber jemanden anderst überholen wollte. Dann fuhr B erstmal wieder weiter hinter A her. Als dann A nach rechts zog raste B wieder an und stellete sich neben A um nocheinmal den Stinkefinger zu zeigen.
A fuhr normal weiter und zuverliger weise genau den Weg von B. An einer Ampel mussten bei halten und plötzlich stieg B aus dem Fahrezug und kam bedrohend auf A zu und sagte " wenn die noch einmal so rücksichtslos und verkehrgefährend fährst meld ich dich bei meinen Kumpel der Polizei. A daraufhin sauer und frage wer denn zweimal der Stinkefinger gezeigt hat

Wer ist das jetzt im Recht.

Wer ist das jetzt im Recht.

In welchen Recht? Wer war schlimmer? Wer war dümmer?
Das Verhalten beider Personen war nicht recht. Ich persönlich empfinde die Verkehrsgefährdung als gefährlicher, da dies das Leben Anderer aufs Spiel setzt.

LG
Jasmin

Hallo Hanso,

Fahrer A sieht das ein schnelles Fahrzeug von hinten kommt und überholen möchte und zieht trotzdem raus? *Kopfschüttel*

Ich finde zwar auch, das sich B nicht richtig verhalten hat, aber das Verhalten von A finde ich schlimmer, denn so wie es geschildert wurde, hat es für mich etwas vorsätzliches. Was hätte A gemacht, wenn B nicht mehr rechtzeitig hätte bremsen können und dabei Menschen zu Schaden gekommen wären?

Gruß
Tina

Fahrer A sah zwar das Fahrer B schnell kam aber schätze ein das es noch zjm
Überholen reicht. Fahrer B kann ja auch Bremsen wenns doch
nicht reicht und dann passierte es…

So beginnen zahllose Berichte über Unfälle mit Verletzten und Toten, die von rücksichtslosen Fahrern verursacht werden.

@mod Brauche keine Löschbenachrichtigung.

Wer ist das jetzt im Recht.

Der Deutschlehrer.

Wer ist das jetzt im Recht.

Hi,

es gibt kein Recht im Unrecht.

Bei und gibt es den Spruch.

„Alle in einen Sack stecken und draufschlagen, es trifft immer den Richtigen.“

Solche Situationen kommen vor, ist nicht schön, und solange nichts passiert, und daraus gelernt wird, auch nicht tragisch.

Nur darf die ganze Geschichte nicht eskalieren, und imho, wer solche Kindergarten-Spielchen macht oder mitmacht, Pappe lochen, der soll wieder mit dem Dreirad anfangen.

Q-Gruß

Kindergarten?
Hallo,

was soll man Sinnvolles als Antwort schreiben? Da kriegen sich zwei in die Wolle und wollen - bildlich gesprochen - aufeinander einprügeln.

Klar ist der Stinkefinger verboten, trotz der vorhergehenden Gefährdung. Aber sollte man wirklich unbedingt auf seinem „Recht“ beharren und immer noch einen draufgeben?

Wenn’s aber unbedingt sein soll… Anzeige nimmt jede Polizeidienststelle an (auch wenn es Kinderk… ist) . Allerdings sollte man dann damit rechnen, dass auch das eigene Fehlverhalten zur Sprache und Anzeige kommt.

Gruss

Iru

Guten Abend!

Du siehst - mit solcher Art der Fragestellung rufst Du nur all jene auf den PLan, die viel besser, klüger, vernünftiger und besonnener sind als andere Menschen und dies auch immer wieder gerne kundtun.

Dann will ich auch mal: Ich findete Dein Posting extrem cool, weil Du schreibtest, dass die Beifahrerin sitzte, und das bringte mich doch zum Schmunzeln.

Zur Sache: Wer im Recht ist? Naja, niemand, denn Du schilderst ein buntes Potpourri an Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, und da wird nicht am Ende abgerechnet und einer geht ohne Sanktionen da raus.

Hallo Hanso,

folgender fiktiver Fall:

Opfer O bekommt auf einem Supermarkt-Parkplatz beim Beladen des Autos den Stinkefinger gezeigt von Täter T (nach dessen vorherigem Hupen für ungeteilte Aufmerksamkeit)

Ursache wäre die vorherige höfliche Bitte von O bei Eingabe der PIN an der Supermarktkasse, T möge doch bitte einen Schritt zurücktreten (Diskretion und so).

Stellen wir uns nun vor, O hätte dies tatsächlich zur Anzeige gebracht und eine „Spende“ ans Blindenhilfswerk von 500 Euro durch T erwirkt…dann würde sich O heute über jeden Stinkefinger freuen und nicht mehr ärgern.

Stinkefinger-zeiger reagieren übrigens sehr desorientiert auf ein Lächeln :smile:

VG
Mela

1.Fahrer A könnte sich der Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Nötigung (Offizialsdelikt) strafbar (plus diverse Verstöße gegen die StVO) gemacht haben

2.Fahrer B wegen Beleidigung (Antragsdelikt)

Von der Tatschwere dürfte 1 schlimmer wiegen.